qinshi

Teilnehmer
Hallo zusammen,

ich war heute mit meiner R100R beim TÜV. Von Continental giebt es eine Reifenfreigabe für die Größe 130/80-17 (Hinterrad), original ist 140/80-17. Der aaS mit seinem amtlich anerkannten Sachverstand ist der Meinung diese Freigabe ist wertlos, da nur der Hersteller vom Motorrad das machen dürfe.

Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht?

Viele Grüße

qinshi
 
Das ist mir völlig neu. Man geht beim Reifenhersteller auf den Reifen welchen man möchte und guckt ob es eine Freigabe für sein Mopped gibt. Aus meiner Sicht ist das alle richtig so. Der Reifenhersteller muss Prüfungen durchführen für seine Freigaben soweit ich weiß..............

Gruß Phil
 
Warst Du bei einer "normalen HU" oder §21/§19-Prüfung?

Wenn ersteres, dann hat der Prüfer nach m.A. recht.

Bei einer normalen HU muß der Reifen der in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Größe entsprechen. Wenn die Größe, die montiert ist, nicht in den Papieren steht, gibt's keine Plakette, da kann ein Reifenhersteller schreiben was er will.

Bei einer §21-Prüfung kann der Sachverständige die Freigabe des Reifenherstellers wohlwollend berücksichtigen und ein entsprechendes Gutachten ausstellen (die Reifengröße steht dann in den Papieren und dann klappt's auch mit der HU), muß er aber nicht. Er ist weiterhin allein dafür verantwortlich, daß das Fahrzeug wie abgenommen verkehrssicher ist. U.U. prüft er das auch per Fahrversuch nach.
 
Hallo Quinshi,
ich kenne diese Thema, ich hatte mal eine R100R Mystik.
Von BMW gibt es eine Unbedenklichkeitsbestätigung vom 140er auf den 130er-Reifen hinten. Gleichzeitig muss am hinteren Federbein der Federweg mit einen geschlitzten Plastikscheibe etwas reduziert werden. Diese Scheibe gab es damals bei BMW für ein paar Pfennige. Mit der Unbedenklichkeitsbestätigung habe ich mir das damals in meinen KFZ-Brief eintragen lassen und hatte keine Probleme mehr. Schreib doch mal BMW an (Ich habe das Papier damals meinem Nachkäufer mitgegeben).

Viel Glück

Gruß

Holger
 
Ich zitiere mal aus einem anderen Forum:

honda-forum schrieb:
Der Bund-Länder-Fachausschuss Technisches Kraftfahrwesen hat im Herbst 2008 festgelegt, dass die Eignung eines Reifens für ein bestimmtes Motorrad mit Fabrikatsbindung hinreichend nachgewiesen ist, wenn eine Bescheinigung vom Motorrad- oder Reifenhersteller vorliegt, in der der betreffende Reifen hinsichtlich Typ, Größe, Tragfähigkeit, etc., der Kraftradtyp unter Bezugnahme auf die Serienfelgen für unbedenklich gehalten wird. Seitdem reicht eben das Mitführen einer Reifenfreigabe (seit ein paar Jahren sogar bei abweichender Größe) und es ist keine Änderungsabnahme, Betriebserlaubnisbegutachtung oder Berichtigung der Fahrzeugpapiere erforderlich.

Als beste Quelle dazu dient vielleicht auch folgendes PDF:

https://www.adac.de/_mmm/pdf/Freigaben und Unbedenklichkeitserklärungen5_2015_29840.pdf

Damit sollte der Prüfer zu überzeugen sein, falls nicht auch mal den Vorgesetzten hinzuziehen und den nach seiner Kentniss der gültigen Rechtslage befragen.
Hoffe geholfen zu haben.

mfg GS_man
 
Ja ist schon lustig, vor allem der Hersteller (das "unbedeutende" Unternehmen Continental) haftet für seine Produkt der "Sachverständige" natürlich nicht wenn man keinen Vorsatz nachweisen kann.
 
Hallo Reinhardt,
wenn deine R100 zwischen 1990 und 2000 gebaut wurde, benötigst du keine Eintragung in die Papiere, sondern es genügt die Freigabe des Herstellers des REIFENS! mit sich zu führen.
Viel Spass mit dem Conti
Klaus)(-:
 
Daß der Reifenhersteller nicht nur eine Freigabe für den Reifentyp, sondern auch für seine Größe erteilen kann, war mir bislang nicht bewußt.

Aber Ihr habt mich überzeugt. Danke.
 
Der hatte wohl nur keine Lust , letztes Jahr beim GTÜ gewesen , Prüfer schaut selber in den Rechner und überreicht mir eine ausgedruckte Freigabe mit dem Tipp die zukünftig bei den Papieren zu halten und dem Hinweiss das ich auch 130 hinten fahren darf wenn ich möchte.
 
Vielen Dank für alle Tipps,

war heute wieder beim gleichen TÜV, aber anderer Prüfer. Habe alle Eintragungen bekommen, außer Reifen. Er meinte, Bescheinigung vom Reifenhersteller mitführen reicht aus.

Viele Grüße

qinshi
 
Ich habe nun schon einige Beiträge zu diesem Thema durch, und dieser Faden scheint am besten für meine Frage geeignet...

Ich werde auf meiner Mystic nun die Battlax BT45 gegen die Road Attack 3 ersetzen (hinten 130).
In meinem Schein steht eingetragen nur die Reifengrößen...

  • 110/80V18
  • 140/80VB17

...und dann noch "Reifenfabrikatsbindung gemäß Betriebserlaubnis beachten" (Darin dürften dann wahrscheinlich ja noch die ME33/ME55 stehen :P)

Soweit ich das bisher verstanden habe, kann man diesen Zusatz durch eine Freigabe bzw. einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des jeweiligen Reifenherstellers ja vergessen.

So habe ich das letzte Jahr eine Freigabe für meinen 130er BT45 mitgeführt, in der auch ein 140er mit dabei stand.
In der Conti Freigabe für den Road Attack 3, steht aber nur noch der 130er dabei.
Diesen fahre ich dann zwar auch, aber in meinem Schein steht ja nur ein 140er drinnen.

Lange Rede kurzer Sinn.
Kann jemand eine verlässliche Aussage treffen, ob dem TÜV oder der Rennleitung die Freigabe/Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti für den 130er Road Attack 3 reicht, oder ob ich die 130er Größe zusätzlich zur 140er auch noch eintragen lassen muss...
...puuh
 
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

PS hätte noch einen Satz neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))
 
Hi


Wenn Du eine solche Frage stellst hast Du nicht gelesen was in all den Postings steht.
Lies einfach nochmal was weiter oben schon steht.

mfg GS_man
 
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))


Moin,

was ist denn am CRA2 besser als am CRA3? Das wäre doch einen neuen Thread wert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil ich ihn verkaufen will ;-)

Erfahrungsbericht wäre hier nicht gut aufgehoben. Anderes Fahrzeug...
Ist auch immer eine Frage des individuellen Geschmacks.
Kurz:
Habe auf der 9T alle cra's gefahren. Dazwischen 1x einen Z6.
Zuletzt den cra3. Im Vergleich zum 2er schlechteres Abrollverhalten.
Liegt wohl am mächtigen Profil. Auch an den Flanken bis zum Rand.
Der 2er hat mehr Laufruhe. Auch in den Kurven. Einlenkverhalten hat sich durch andere Kontur verändert. Ich nenne es mal mehr Anlehnverhalten. Bei Passfahrten will der 2er nach innen, der 3er braucht mehr Lenkkraft für den engen Radius. Würde den 2er als agiler bezeichnen. Sorry für die laienhafte Formulierung.
Der 3er wird geschätzt 20% länger halten. Wie schafft er das? ;-)
Und hat eine Wasserverdrängung wie ein U-Boot.
Conti hatte eine Hausaufgabe. Besseres Nassverhalten und höhere Laufleistung. Zwei Kriterien, die mir nich so wichtig sind.
Schönwetterfahrer und der 2er hält immer noch doppelt so lange wie z.B. ein 7erRR
 
Zuletzt bearbeitet:
Du bekommst von CONTI eine Freigabe UND auf Anforderung (Internet) eine Scheckkartengroße Plastikkarte die mitgeführt ausreicht.

PS hätte noch einen Satz neue CRA2 (besser als der 3er, wenn es Dir nicht um die reine Laufleistung geht :-))
Das weiß ich, Freigabezettel habe ich schon, Karte ist auch bereits bestellt.
Zum 2. Teil deines Postings möchte ich persönlich jetzt mal besser nix anmerken :rolleyes:

Hi

Wenn Du eine solche Frage stellst hast Du nicht gelesen was in all den Postings steht.
Lies einfach nochmal was weiter oben schon steht.

mfg GS_man
Doch, habe ich gelesen, Du auch?
Ich möchte nicht auf das Gutdünken oder die Tagesform eines einzelnen TÜV Prüfers oder Polizisten angewiesen sein, sondern es so haben, dass es zweifelsfrei Hand und Fuß hat...


edit: In der Tat hätte ich besser lesen müssen, allerdings das was unter Punkt 2 in der Conti Unbedenklichkeitsbescheinigung steht.
Da steht es eigentlich schwarz auf weiß. Das wollte ich, vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen auch einmal...
 

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... nur hilft es beim TÜV Nord leider nur bedingt. Ich kämpfe gerade mit denen... Sie verlangen ein Eintragung, die sie dann auf Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen, hat mich 71Euro gekostet... Jetzt habe ich mich deutlich beschwert!
 
... nur hilft es beim TÜV Nord leider nur bedingt. Ich kämpfe gerade mit denen... Sie verlangen ein Eintragung, die sie dann auf Grundlage der Unbedenklichkeitsbescheinigung vornehmen, hat mich 71Euro gekostet... Jetzt habe ich mich deutlich beschwert!

Und warum bist Du dem "Wunsch" nachgekommen? Das fördert doch letztlich das Verhalten des nicht richtig informierten Prüfers. Wenn du gleich zu einer anderen Prüforganisation gegangen wärst, wäre das vermutlich auch nicht wesentlich teurer gekommen.

Am TüV Nord an sich wird es wohl nicht liegen. Wenn ich mich erinnere, was Detlef alles über Einzelabnahme dort so eingetragen bekommen hat (den 6K Bremszangenadapter beispielsweise), dann staune ich nur. Bei uns hier im Süden bekomme ich nicht mal vom Einzelprüfungsberechtigten Prüfer die Reifentypbindung an der R100R ausgetragen. Übrigens mit dem fachlich korrekten Hinweis auf die besondere VB - (Bias-Belted) Bauweise des damaligen Original Hinterreifens und der für die 140er Breite zu schmale 2.5" Felge. Bei einer normalen HU haben die hier aber kein Problem mit 130er Reifen auf der R100R.

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin, leider liegt es schon am Tüv Nord, der im Frühjahr eine neue Richtlinie herausgegeben hat, die die Unbedenklichkeitsbescheinigung grundsätzlich in Frage stellt.
Mit technisch und praktisch sinnvoll hat das rein gar nichts zu tun...
Nun, aktuell ist die Geschichte in Klärung. Bin gespannt !
 
Moin, leider liegt es schon am Tüv Nord, der im Frühjahr eine neue Richtlinie herausgegeben hat, die die Unbedenklichkeitsbescheinigung grundsätzlich in Frage stellt.
Mit technisch und praktisch sinnvoll hat das rein gar nichts zu tun...
Nun, aktuell ist die Geschichte in Klärung. Bin gespannt !

Hallo,
mir hat man kürzlich beim TÜV gesagt, dass eine Eintragung nicht notwendig wäre, wenn sich die Reifengröße verkleinert. Ich habe den 100/90 anstatt des 3.15 - 18 eingebaut und auch eingetragen bekommen.
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Dazu bedarf es prinzipiell hauptsächlich zweier Voraussetzungen und das hat nichts mit schmalerem Reifen zu tun .

Der Reifen muss der Betroffenen treffenden in der Freigabe genannten ECE Norm entsprechen und das Fahrzeug muss in allen Punkten dem Gutachten entsprechen . An letzterem scheitert es dann häufig bei Umbauten .

Jegliche Prüforganisation muss die Größenänderung unter den Voraussetzungen anerkennen sofern diese erfüllt sind . Sonst ist man wieder bei 19.2 in Verbindung mit 21 beim aaS
 
Danke, das habe ich zu spät gefunden... Doch die Änderung beim TÜV ist zeitlich nach dieser Stellungnahme.
Noch bleibt aber alles unklar :nixw:
 
... Am TüV Nord an sich wird es wohl nicht liegen...

Doch, daran liegt es.
Dieser Verein probt bezüglich der Reifenfreigaben gerade den Aufstand; gibts bei keiner anderen Prüforganisation so.

Ansonsten ist es reichlich egal, zu welcher Organisation man geht; wichtig ist allein, dass man den richtigen Sachverständigen findet, der seine Bezeichnung auch verdient (die gibts auch beim TÜV Süd). ;)
 
Das ist eine richtige Sauerei. Da werden ohne jegliche rechtliche Grundlage iRichtlinien erlassen und dann kassiert man für die Eintragung. Ich hoffe thompe kann das durchfechten.

Servus

Thomas