gespannpit

Stammgast
Hallo,
wenn ich mir in Rheinland Pfalz ein Fahrzeug kaufe welches noch angemeldet ist und dieses Fzg. nun im Saarland auf mich umschreiben lassen möchte, kann ich dann das Kennzeichen aus Rheinland-Pfalz behalten? Oder muss ich für meinen Landkreis im Saarland ein neues Kennzeichen machen lassen?
Ich bin ja dann ein neuer Halter.
Gruß
Pit
 
Hallo,
wenn ich mir in Rheinland Pfalz ein Fahrzeug kaufe welches noch angemeldet ist und dieses Fzg. nun im Saarland auf mich umschreiben lassen möchte, kann ich dann das Kennzeichen aus Rheinland-Pfalz behalten? Oder muss ich für meinen Landkreis im Saarland ein neues Kennzeichen machen lassen?
Ich bin ja dann ein neuer Halter. ...
Diese Frage beantwortet Dir der Mitarbeiter der zuständigen Zulassungsstelle.
 
Hallo Pit,

das habe ich zwischenzeitlich zweimal genau so praktiziert.

Fahrzeug 1 in Hessen zugelassen gekauft und in RLP mit dem Kennzeichen des Vorbesitzers auf mich als neuem Halter umgeschrieben.
.
Fahrzeug 2 in anderem Landkreis von RLP gekauft und Kennzeichen beibehalten.

Die Rechtsgrundlage kenne ich nicht, im Zweifelsfall würde ich bei der heimischen Zulassungsstelle nachfragen.

Grüße aus Rheinhessen

Thomas

P.S.: Das ist auch unter dem Aspekt "Rettet die DIN-Kennzeichen" eine sehr schöne Sache.
😊
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,
dann müsste das ja klappen. Ich dachte, wenn da ein neuer Halter eingetragen wird, könnte man das Nummernschild nicht behalten.
Gruß
Pit
 
Mir wurde unlängst noch erzählt , das ginge nur wenn das Fahrzeug sowieso auf mich zugelassen ist . Also quasi ein Umzug meines Autos . Hab jetzt aber im Bekanntenkreis erfahren daß das wohl geändert wurde . Was mich wundert ist , daß auch die Landkreissiegel die alten bleiben . Also zb M Kennzeichen , jetzt in HH zugelassen aber trotzdem mit dem alten Münchner Siegel . Da soll sich einer auskennen ....
PS.: wenn die ersten Buchstaben eh keine Aussagekraft mehr haben - warum macht man es nicht wie die Engländer ? Ein Auto bekommt einmal im Autoleben ein Kennzeichen - das behält es dann bis zur Verschrottung

Ralf
 
Mir wurde unlängst noch erzählt , das ginge nur wenn das Fahrzeug sowieso auf mich zugelassen ist . Also quasi ein Umzug meines Autos . Hab jetzt aber im Bekanntenkreis erfahren daß das wohl geändert wurde . Was mich wundert ist , daß auch die Landkreissiegel die alten bleiben . Also zb M Kennzeichen , jetzt in HH zugelassen aber trotzdem mit dem alten Münchner Siegel . Da soll sich einer auskennen ....
PS.: wenn die ersten Buchstaben eh keine Aussagekraft mehr haben - warum macht man es nicht wie die Engländer ? Ein Auto bekommt einmal im Autoleben ein Kennzeichen - das behält es dann bis zur Verschrottung

Ralf
Hallo,
die Landkreissiegel sollen aber geändert werden.
Gruß
Pit
 
Bei den Leuten die ich kenn sind noch die alten drauf . Bei denen bin ich mir auch sicher daß die überhaupt umgemeldet haben bei Gebrauchtkauf ......
 
Ich habe letztes Jahr ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis mit Kennzeichen übernommen.
Auf der Zulassungsstelle sagte man mir, das ginge nur dann nicht, wenn der Vorbesitzer sich das Kennzeichen reserviert fürs nächste Fahrzeug.
 
Moin Peter,

durch eine Änderung der FZV ist das bei nicht abgemeldeten Fahrzeugen seit Oktober 2019 bundesweit möglich.
Man muss bei der Ummeldung im Regelfall nicht einmal das Kennzeichen vorlegen.
Und billiger ist es auch.

Gruß
Carsten
 
Ich habe letztes Jahr ein zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Landkreis mit Kennzeichen übernommen.
Auf der Zulassungsstelle sagte man mir, das ginge nur dann nicht, wenn der Vorbesitzer sich das Kennzeichen reserviert fürs nächste Fahrzeug.
Hallo,
aus einem anderen Landkreis gehts. Aber aus einem anderen Bundesland?
Gruß
Pit
 
... durch eine Änderung der FZV ist das bei nicht abgemeldeten Fahrzeugen seit Oktober 2019 bundesweit möglich.
Man muss bei der Ummeldung im Regelfall nicht einmal das Kennzeichen vorlegen.
Und billiger ist es auch. ...
Genau so ist es. Habe das durch einen Anruf bei der hiesigen Zulassungsstelle geklärt.

Hallo Peter,

die Dame am Telefon sagte mir, daß man nur die ZUB I mitbringen muß. Das Nummernschild wird nicht benötigt. Insofern bleiben auch die alten Siegel drauf.
 
daß man nur die ZUB I mitbringen muß. Das Nummernschild wird nicht benötigt. Insofern bleiben auch die alten Siegel drauf.
. . . das müsste ich jetzt wirklich mal bei uns hier probieren :aetsch: Wollte letztens nur einen verloren gegangenen Fahrzeugschein ersetzt haben , das Motorrad ist abgemeldet = habe aber Brief und Kaufvertrag ( also letztes Kennzeichen und Halterdaten ) . Unsere Zulassungsstelle sagt : das ist sehr kompliziert = geht warscheinlich nicht . . . :(
 
Das hat schon seine Gründe.
Die Buchstaben des letzten Landkreises sind meine Initialen.
Dann die Buchstabenfolge und die Zahl danach ist mein Baujahr.
Zufall?
Gruß
Pit
 
Hallo,
wie einige schon geschrieben hatten
Frage der Dame am Schalter : Wollen Sie das Schild behalten? Antwort ja.
Am Kassenautomaten bezahlt und am Schalter die Papiere abgeholt.
Die Stempel wurden nicht geändert. Nummernschild wurde nicht verlangt.
Gruß
Pit
 
... wie einige schon geschrieben hatten
Frage der Dame am Schalter : Wollen Sie das Schild behalten? Antwort ja.
Am Kassenautomaten bezahlt und am Schalter die Papiere abgeholt.
Die Stempel wurden nicht geändert. Nummernschild wurde nicht verlangt. ..
Nun haben wir es "amtlich". ;)

Vielen Dank für die Rückmeldung und allzeit gute Fahrt mit dem neuen Motorrad!