DerBohne

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Moin Gemeinde,

an meiner ST würde ich gerne vorne Hella Ochsenaugen und hinten rechts/links am Rahmenheck Verkleidungsblinker montieren.
Da der Abstand der hinteren Blinker zu gering wird, würde ich sie als "seitliche Bebrenzungsleuchten" deklarieren, die mitblinken.

Was wird der TÜV dazu sagen?

Vielen Dank für sachdienliche Hinweise
Grüsse
Chris
 
Das ist eine Sache, die für Fahrzeuge mit EU-BE geht, aber eigentlich nicht gem. alter deutscher BE.
Weil es Fahrzeuge aus der Übergangszeit gibt, die je nach Baujahr/EZ das eine oder andere dürfen, sind wir da in der Regel großzügig.
Aber dein Thema ist recht neu und damit nicht von der Kulanzregel gedeckt.
Das kommt dann im Einzelfall auf den Prüfer an, kann dir aber auch später bei polizeilichen Kontrollen Streß machen.
Ich würde auf jeden Fall meinen Prüfer vorher fragen.
 
Moin Michael,

auf deine fachkundige Antwort habe ich gehofft - vielen Dank dafür.
Auf eine mündliche Aussage vom TÜV-Prüfer nebenan kann ich nicht bauen wenn ich in einer Verkehrskontrolle stecke, das sollte dann auch eingetragen werden - denke ich.
Ich suche jetzt nach Grundlagen, ob das überhaut durchführbar ist oder ich die Idee gleich verwerfen kann.

Grüsse
Chris
 
Hallo Chris
Ich hab das so an meiner BMW.
Vorne Hella und hinten kleine Verkleidungsblinker.
Mein TÜV Prüfer lies das nicht durch gehen,er verlangte
die Ochsenaugen nach hinten zuschwärzen!
Das ganze ist aber schon ein paar Jährchen her.
Gruss mattes
 
Moin Mattes,

schwärzen wäre blöd, ich habe originale Hella-Gläser in klar mit Prüfzeichen.
Das war mal eine Kleinserie... vor 15-20 Jahren

Grüsse
Chris
 
Moin,

Ich fahr Hellas und die normalen Blinker hinten auf meiner 87er G/S.
Bin jetzt zweimal übern TÜV und hatte auch eine Verkehrskontrolle mit Allem. Da hat niemand gefragt.
Hat zwar nichts zu heißen aber ich glaube das wird einfach abgenickt!

Gruß

Kai
 
schwärzen wäre blöd, ich habe originale Hella-Gläser in klar mit Prüfzeichen.
Es gibt doch auch O-Augen-Gläser ohne Prüfzeichen, zum Schwärzen sind die gerade recht.
Wenn ich ein bisschen im Fundus grabe, finde ich bestimmt noch ein Paar. Gib einfach Bescheid, falls Du sie brauchst, könntest Du gegen Übernahme des Portos haben...
Aber erst mal mit dem Prüfer reden! :oberl:
Grysze, Michael :bier:
 
Moin Mattes,

schwärzen wäre blöd, ich habe originale Hella-Gläser in klar mit Prüfzeichen.
Das war mal eine Kleinserie... vor 15-20 Jahren

Grüsse
Chris

Hallo Chris
Er hats verlangt, ich habs auch nicht gemacht!
Für mich ist das einfach ein zusätliche Sicherheit.
Denn je nach dem verdeckt man als Fahrer den Blinker
am Lenker.

Trotzdem weißt er mich jsdesmal darauf hin.
Allzeit Gute fahrt
Mattes
 
Moin,

Blinker sind Blinker und Seitenleuchten sind Seitenleuchten, Tagfahrlampen sind Tagfahrlampen und Nebellampen sind Nebellampen und nur zu diesem Zweck dürfen die jeweiligen Lampen genutzt werden, egal ob es ein Prüfer oder Polizist durchgehen lässt. Und was montiert ist muss funktionieren, wenn Seitenlampen am Fahrzeug nicht zulässig sind, dürfen sie nicht dran sein.
Ab einem gewissen Baujahr müssen die hinteren Blinker fest sein, darum die nach hinten geschwärzten Ochsenaugen oder Lenkerenden Blinker.

Hier sollte alles nachzulesen sein: https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#grundregeln_fuer_die_motorradbeleuchtung

Grad mal gegoogelt, unter B nachlesen: https://www.kickstartershop.de/medi...a8zUic5uV17sKazx_WIAPNkvtIW1lIuu24ZOsxGPQ-LeA

Bei modernen Motorräder, was unsere 2V aber nicht sind, gelten wohl andere Regeln.

Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
Tach Chris,

müssen es denn Ochsenaugen sein?

Wir (Gytha Ogg und ich) haben an zwei ihrer Maschinen die Kellermann ATTO verbaut.
Den ATTO DF gibt es als 3in1-Kombination als Blinker mit integriertem Rück- und Bremslicht.
Vorne einfache ATTO Blinker.
Die sind, wenn ausgeschaltet, fast unsichtbar, aber eingeschaltet nicht zu übersehen.

Wünsche dir viel Spass/Erfolg beim Schrauben :bitte:
Ingo
 
...
Blinker sind Blinker und Seitenleuchten sind Seitenleuchten, Tagfahrlampen sind Tagfahrlampen und Nebellampen sind Nebellampen und nur zu diesem Zweck dürfen die jeweiligen Lampen genutzt werden...

Lieber Willy,

das ist leider nur Halbwissen.
Es gibt im lichttechnischen Bereich zahlreiche Kombileuchten aller Art.
Bekannt dürfte dir sein Brems-, Schlusslicht und Kennzeichenleuchte in einem oder der Frontscheinwerfer mit Abblend-, Fern- und Standlicht.
So gibt es neuerdings auch Seitenleuchten kombiniert mit Fahrtrichtungsanzeigern.
 
Guten Morgen,

Halbwissen ist in Foren weit verbreitet. wenn nicht gäbe es viele Diskussionen nicht. Doch ohne Zulassung wird an Fahrzeugen nur der Innenraum hell.

Selbst das polieren einer Scheinwerferscheibe, (dieses moderne, sich eintrübende Plastezeugs) führt zum Erlöschen der ABE. EU und ECE Normen sind Pflicht, Ochsenaugen ohne diese Nummern und / oder Wellenlinien sind nicht zulässig, so auch Rücklichter, Rückstrahlern und Blinkern.
Man findet aber auch so seltsame Einträge wie "Wirkung in etwa gegeben" wenn die Nummer nicht so richtig passt, (bei Lampen aus Amiland) trotzdem darf hier nicht immer leuchten was in Amiland leuchtet.

Auch andere Abweichungen sind in den Papieren vermerkt, gelbes Bremslicht bei den alten Hondas oder den Kleinkrafträdern. Bei meiner Honda sind gelbe Seitenstrahler eingetragen, bei der BMW nicht aber auch dort strahlen sie.
Gelbe Kontrollleuchte für die Nebelschlussleuchte, ist in meinen Papieren extra eingetragen.

Wie es mit dem modernen Zeugs und EU Norm ist weiß ich allerdings nicht, muss ich auch nicht denn meine Kräder, vor allem die 2V sind nach der alten deutschen Zulassung leuchtend.

Fast sicher ist es sich bei einer Prüfstelle zu informieren, doch auch da gibts manchmal unterschiedliche Meinungen, obwohl es eigentlich keine Meinungen geben sollte. Tagfahrlicht beim Motorrad, ich habs an die Suzuki gebaut und alle meinen das Rücklicht habe mit zu leuchten wenn das TFL leuchtet, ein von mir befragter Prüfer aber nicht. Darf allein leuchten, muss aber verlöschen wenn Fahrlicht eingeschaltet wird, dann leuchten die Rücklichter natürlich mit.

Auch die Funktion dass aus dem TFL dann Standlicht wird, warf Fragen auf, der Prüfer meinte es sei OK wenn die normale Standlichtlampe dann verlöscht.
Ohne eine entsprechende Zulassungsnummer darf aber auch das TFL nicht leuchten oder montiert werden.

Hier mal ein Beispiel aus dem Automobilbereich, da haben wir einmal einen Blinker und einmal einen Seitenstrahler der hier in D nicht blinken darf.
Für die USA mussten Doppelscheinwerfer* in die Autos, die sind aber hier nicht zulässig.
(*Sealed Beam, hier für in Deutschland hergestellte Fahrzeuge verboten, **US Fahrzeuge durften sie hier aber behalten. (**soweit ich weiß))

Aussehen tun sie fast gleich.

Gruß
Willy
 

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Hallo Willy,

da ich als Winterarbeit u.a. die Anbringung von Ochsenaugen-Blinkern plane (bei Beibehaltung fester rückwärtiger Blinker, würde mich interessieren , wie du aus den verlinkten Dokumenten die "Schwärzungspflicht" ableitest. (Fahre eine 82er R100)

Gruss und Danke für jegliches Feedback,

Detlef

Moin,

...
Ab einem gewissen Baujahr müssen die hinteren Blinker fest sein, darum die nach hinten geschwärzten Ochsenaugen oder Lenkerenden Blinker.

Hier sollte alles nachzulesen sein: https://www.bussgeldkatalog.org/motorrad-beleuchtung/#grundregeln_fuer_die_motorradbeleuchtung

Grad mal gegoogelt, unter B nachlesen: https://www.kickstartershop.de/medi...a8zUic5uV17sKazx_WIAPNkvtIW1lIuu24ZOsxGPQ-LeA

...
Willy
 
Willy hatte nix von einer Schwärzungspflicht geschrieben. :nixw:
Er hatte nur erklären wollen, warum jemand (also z.B. ein Prüfer) auf die Idee kommen könnte, eine Schwärzung zu fordern.
 
Moin Gemeinde,

ich war eben bei einem kleinen Stützpunkt des TÜV Reinland.
Der dortige Ingenieur erklärte sofort, dass das Thema Motorräder nicht sein "Spezialgebiet" ist, hörte sich aber mein Anliegen an.
Er meinte, wenn ich bei einer EZ `84 nur die vorderen Ochsenaugen (mit Prüfzeichen) brauche, kann ich zusätzlich hinten (seitlich) auch die ovalen Verkleidungsblinker von Hella montieren, sie müssen natürlich auch ein Prüfzeichen haben und funktionieren.

Ich sag schon mal allen einen lieben Dank für`s mitdenken und die unterstützenden Angebote.

Claudias ATTOs habe ich natürlich schon an Ihrer Doppelschwinge bewundern dürfen, die sind in Lauerstellung fast unsichtbar aber an meinem jetzigen ST-Umbau kommt was klassisches dran - was sich dann in der Namensgebung wiederfinden wird.

Sonnigen Tag noch
ps.
Mit meinem schweizer Re-Import werde ich nach Garath fahren
 
Willy hatte nix von einer Schwärzungspflicht geschrieben. :nixw:
Er hatte nur erklären wollen, warum jemand (also z.B. ein Prüfer) auf die Idee kommen könnte, eine Schwärzung zu fordern.

So isses, "ein" Prüfer, nämlich der meine Maschine geprüft hat. Eine Prüfbahn weiter, in derselben Halle, kann der dortige Prüfer diese Blinker möglicherweise durchwinken.
Meine RS ist lange her, es ging wohl darum dass die Ochsenaugen als Blinker zusätzlich zu den hinteren Blinkern von schräg hinten zu sehen sind und bewegliche Blinker für hinten nicht gestattet sind.

Beim Gespann wollte einer die inneren Blinker, (für Solobetrieb) abgedeckt haben, der andere Prüfer bestand auf Demontage, "was dran ist muss funktionieren und da es mit Beiwagen nicht funktionieren darf, muss es ab".
Wie es heute beim TÜV ist weiß ich nicht weil ich ja schon ewig nicht mehr für die normale HU da hinfahre.

Willy