In den Zulassungsbescheinigungen Teil1 meiner Stereoschwingenmodelle sind bei fast allen die Verkleidungen RS1 und RS5 eingetragen, nur nicht bei der 78er RS, die ich zum Gespann umgebaut habe, alle anderen sind EZ 82, 83 und 84.
Frage 1: Waren die Verkleidungen in den Modellen vor 9/1980 noch nicht eingetragen, oder sind die event. beim umtragen zum Gespann abhanden gekommen? Als ich die RS gekauft habe, war die Verkleidung noch dran. Oder war die Verkleidung an der ersten Generation RS einfach Bestandteil der ABE, ohne weitere Eintragung
Frage2: RS1 ist, so meine ich, die RS Verkleidung und die RS5 die der RT,
Hat das S-Cockpit auch so eine Bezeichnung? Wenn ja, warum ist die nicht mit aufgeführt, selbst bei meiner CS nicht?
Ist eine lenkerfeste Cockpitverkleidung etwa eintragungsfrei?
Der Grund meiner Fragen ist: Ich will ans Gespann ein S-Cockpit anbauen, ist das ohne Eintragung legal, oder will der TÜV da ein Wort mitreden?
Frage 1: Waren die Verkleidungen in den Modellen vor 9/1980 noch nicht eingetragen, oder sind die event. beim umtragen zum Gespann abhanden gekommen? Als ich die RS gekauft habe, war die Verkleidung noch dran. Oder war die Verkleidung an der ersten Generation RS einfach Bestandteil der ABE, ohne weitere Eintragung
Frage2: RS1 ist, so meine ich, die RS Verkleidung und die RS5 die der RT,
Hat das S-Cockpit auch so eine Bezeichnung? Wenn ja, warum ist die nicht mit aufgeführt, selbst bei meiner CS nicht?
Ist eine lenkerfeste Cockpitverkleidung etwa eintragungsfrei?
Der Grund meiner Fragen ist: Ich will ans Gespann ein S-Cockpit anbauen, ist das ohne Eintragung legal, oder will der TÜV da ein Wort mitreden?