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szeikha

Gaststatus
Am Sonntag, späten Nachmittag, kurz entschlossen mit Susi (Kuhsozia) auf den Weg Richtung Weser Bergland gemacht. Ziel war Günthers Kurve, um dort ein kühles Weizen zu trinken.

Also Start in Ostercappeln über Bad Essen, Lübecke,Minden Richtung Extertal.

Irgendwo hinter Bad Essen sah ich, jüst so aus den Augenwinkeln am Straßenrand, einen Endurofahrer stehen. Erstmal nichts weiter dabei gedacht, bis ich ihn ein paar Minuten später im Rückspiegel wieder sah, ab jetzt klebte er mir am Nummernschild, aber vorbei wollte er wohl auch nicht.
Naja dachte ich mir, was solls fahr selber auch mal gerne hinter anderen Mopeds her.
Irgendwann, vor einer roten Ampel stand er dann neben mir, und wer war es, Sebastian mit seiner GS. Dies war eine kurze aber nette Begnung, sind dann noch bis kurz vor Minden gemeinsam weiter gefahren bis sich unsere Wege trennten.

Dann kurz vorm Extertal, Ortsausgang Möllendingsbums überholt uns eine Yamaha und dreht hinterm Ortsschild richtig auf, sehe dann nur noch wie sie ca 1000 Meter vor uns mit reichlich Geschwindigheitsüberschuß zum Überholen mehrerer PKW`s ansetzt, den Rest sah ich nicht, konnte ich anschließen nur noch rekonstruieren!
Jedenfalls rechts im Acker eine Staubwolke, die Autos bremsen ab, wir kommen hinter ihnen zu stehen und auf dem Feld liegt der Motorradfahrer. Mein erster Gedanke, Gott sei Dank er lebt, er bewegt sich ja.
Susi (Krankenschwester ) gleich hin zu ihm, jedenfalls war er so erstmal in besten Händen. Ich Warnblinkanlage an und Verkehr abgesichert, sein Moped lag im Graben, sah traurig aus , der Tank fast wie gefalten, Gabel total enstellt-Totalschaden!
Der Fahrer ansprechbar, bei klarem Verstand, aufstehen konnte er nicht, sein Bein war garantiert gebrochen. Notartztwagen und natürlich Polizei von Passanten schon bestellt.

Lange Rede kurzer Sinn, es gab keine Spuren wie sein Moped an diesem Ort in den Graben kam.

Eins der überholten Autos ist wohl abgebogen, er hat den Blinker nicht gesehen, ist irgendwie vorbei gekommen, die Kontrolle verloren und ab in den Graben. Nach ca. 15 Metern endete dieser abruppt wegen einer Feldzufahrt. Er und sein Moped wie katapultiert durch die Luft geflogen, das Moped nach ca 20 Meter im Graben gelandet und er zum Glück hinterm Graben auf dem Acker.
Sonst ist zum Glück niemand zu Schaden gekommen, aber an Hand der Unfallspuren wird man ihm sicherlich eine Geschwindigkeit von 160 - 180 nachweisen können.
Aber er lebt und das ist schon ein kleines Wunder, Danke seinem Schutzengel!

Wünsche ihm gute Besserung und hoffe das es wirklich nur ein gebrochenes Bein war!

Ach ja , bei Günther gabs dann nur ne Cola, die Lust auf ein Weizen war uns vergangen.

Gruß
Andreas
 
Puh, jetzt habe ich gerade einen großen Schreck bekommen. :entsetzten:
Deinen Namen und diese Überschrift. Als ich nach Hause kam, hatte ich Jutta von deiner ca. um 300% gesteigerten Fahrweise erzählt. Nach dieser filmreifen „Fluchtfahrt“ vor mir hatte ich wirklich ein bisschen Angst um euch. Obwohl der Fahrstil wirklich sicher aussah. )(-: Und Susi saß locker hinten drauf. )(-: Als ich eben die Überschrift und deinen Namen sah, habe ich echt Herzklopfen bekommen. Schön das euch nichts passiert ist! Natürlich wünsche ich keinem anderen Motorradfahrer so etwas. Und natürlich auch von mir alles Gute und gute Beserung an den unbekannten Motorradfahrer!
Viele Grüße,
Sebastian

... und die Straßenverkehrsordnung nicht allzu sehr verbiegen! :pfeif: Ich möcht mit euch noch ein paar schöne Touren machen!!
 
Original von szeikha

...

Der Fahrer ansprechbar, bei klarem Verstand, aufstehen konnte er nicht, sein Bein war garantiert gebrochen.
...

Gruß
Andreas

Bei klarem Verstand? Also ganz ehrlich, bei der Fahrweise zweifle ich daran, dass er bei klarem Verstand war. Es ist aber trotzdem schön, dass er so glimpflich davon kam.
 
Unheimliche Geschichte.

Ohne die Einzelheiten zum Ablauf zu kennen vermag ich die Fahrweise dieses Fahrers nicht zu beurteilen, zeigt sie doch aber, das sich das Recht haben nicht immer lohnt.

Sofern der Autofahrer ein Linksabbieger war, hätte er seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachkommen müssen. Dann wäre der Unfall wohl nicht eingetreten.

Hat dem Motorradfahrer nix genützt.

Die Linksabbieger, sei es im Gegenverkehr oder in Fahrtrichtung sind m.E. die größte Gefahr für Motorradfahrer. Hier muß man selber für die notwendige Sicherheit sorgen.
 
Original von Luggi
[...]
Sofern der Autofahrer ein Linksabbieger war, hätte er seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachkommen müssen. Dann wäre der Unfall wohl nicht eingetreten.
[...]

Aber auch die hilft dir nix, wenn hinter dir ein Moped aufdreht.
Selbst schon erlebt: Fahrspurwechsel mit dem Auto auf der Autobahn, um am Ende eines Geschw.reduzierten 100 Teilstücks einen anderen zu überholen.
Hinter mir, mit ausreichendem Abstand, ein Moped.
Blick in Seitenspiegel - Blinker setzen - Schulterblick - alle klar - beim Ausscheren stand er auf einmal fluchend neben mir. :oberl:

Viele Grüße,
Daniel
 
Hartmut, da hast du natürlich recht, mit soviel Speed an eine Autokolonne heran zu fahren um gleich dran vorbei zu ziehen ist absolut unverantvortlich, und zeugt nicht von vorausschauender Fahrweise(die für uns über lebenswichtig ist), zumal es in dem Bereich reichlich Einmündungen gab!
Er war 50 Jahre, sein letzter Unfall war vor 20 Jahren, so erzählte er.

Ein Polizist fragte mich ob ich zu dem Unfallhergang eine
Aussage machen könnte, insbesondere mit welcher Geschwindigkeit ich gefahren bin als er mich überholt hat, antwortete das ich selbstverständlich Angaben machen würde wenn ein dritter zu Schaden gekommen wäre, ich aber in diesem Fall davon ausgehe das der Fahrer genug bestraft worden sein.

Hallo Sebastin, auf den letzten Kilometern warst du als Vorausfahrender auch nicht gerade auf Blümchentour :fuenfe:, grüß Jutta von mir!

Andreas
 
ein scheiss Gefuehl, wenn Du mit Schmackes ueberholst, und dann feststellst, dass das Auto vorne abbiegt. Wassergekuehlte Reiskocher koennen in Bruchteilen von Sekunden derart viel Energie aufbauen. Dann ein kurzer Blick auf den Tacho - 165 - die Energie muss weg, langer Bremsweg - reicht nicht :entsetzten: ein scheiss Gefuehl . . .

Matthias

Anmerkung: damit keine Missverstaendnisse aufkommen - ich war's nicht - ist mir nur '88 auch mal passiert. Hat mir nur die Prellung ins Gedaechnis gerufen, die Monatelang nicht verheilt ist.
 
Für den Überholer wird auf alle Fälle "Überholen bei unklarer Verkehrslage" hängen bleiben, was Mitschuld bedeutet. :oberl:
Man(n) sollte halt auf bekannten Strecken die Abzweigungen einigermaßen kennen und berücksichtigen. A%!
Hoffentlich ist es glimpflich für den Biker abgegangen.
Gruß
Klaus
 
Hallo,

das Thema erinnert mich an ein erlebnis mit meiner Kawa. Gerade lange Strecke ohne einmündungen. Ich so ca. 210 auf der Uhr und 3 Autos gegenverkehr. Ein Kleinbus an 3. Position schert aus und hat mich nicht gesehen und fängt an zu überhohlen. Auf der dritten Spur (Randstreifen) einer kollision entgangen und mit reichlich Adrenalin bei der nächsten möglichkeit gehalten und meinen Schutzengel angebetet. Der Kleinbusfahre hat nichts mitbekommen und den Überhohlvorgang abgeschlossen.

LG

Michael

PS: Gut das man älter wird und sich auf das wesentliche Konzentriert beim Motorradfahren und PS nicht mehr alles ist was zählt!
 
War da nicht was mit 100 Kmh außerhalb geschlossener Ortschaften.
Kann ich mich gar nicht mehr so richtig erinnern. Aber mehr wie 120-130 sollten es bei dem Verkehr nicht sein. Na ja manchmal............
:oberl:
 
Der Meinung bin ich aber auch.
Es hat keiner was dagegen, auf der Autobahn bei freier Strecke den Hahn aufzumachen. Aber wenn einer auf der Landstraße mit Tempo 160-180 überholt dann ist er lebensmüde. Viel schlimmer ist noch, wenn so einer wegen seinem Adrenalin-Kick Unbeteiligte verletzt oder tötet.
Ich habe vor längerer Zeit gesehen, wie ein Biker mit seiner Honda CB750 mit ca. 100 km/h in der Ortschaft von hinten in einen Transporter knallte. Biker und Transporterfahrer haben nicht überlebt.

Ich habe für so ein Verhalten keinerlei Verständnis.

Grüße
Harald
 
Ich bin der meinung sein Schutzengel hat am Sonntag mächtig überstunden geschoben....
Abgesehen vom Beinbruch werden die Prellungen nicht von schlechten Eltern sein....der Fahrer kann froh sein das er nicht so aussah wie seine Maschine...
und das kein anderer zu Schaden gekommen ist....

nachdem der erste Schreck gesackt war gings weiter......

Gruß Susi
 
Zitat:
"Sofern der Autofahrer ein Linksabbieger war, hätte er seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachkommen müssen. Dann wäre der Unfall wohl nicht eingetreten."

Hi*
selbst erlebt: auf der BAB, Rückspiegel: nix* blinker links*Rückspiegel:nix
als ich auf der linken Fahrspur war:Rückspiegel :entsetzten: der fuhr nicht! der flog!
bis auf nen halben Meter auf mein Kofferraum!

Der normale Autofahrer rechnet dev. nicht damit, dass auf ner Landstrasse einer von links hinten mit 160 oder mehr ankommt!
Der rechnet nicht mal damit*dass einer überhauptz überholen will*
*Muddi ich fahr doch schon 85!"

Da hilft der Rückblick*Schulterblick oder wie auch immer auch nichts!
Ich hoffe, dass dem Motoradler nix schlimmes passiert ist und er schnell wieder gesund wird. Und alle anderen Beteiligten auch.
 
Original von Kuhjaeger
Der Meinung bin ich aber auch.
Es hat keiner was dagegen, auf der Autobahn bei freier Strecke den Hahn aufzumachen. Aber wenn einer auf der Landstraße mit Tempo 160-180 überholt dann ist er lebensmüde. Viel schlimmer ist noch, wenn so einer wegen seinem Adrenalin-Kick Unbeteiligte verletzt oder tötet.
Ich habe vor längerer Zeit gesehen, wie ein Biker mit seiner Honda CB750 mit ca. 100 km/h in der Ortschaft von hinten in einen Transporter knallte. Biker und Transporterfahrer haben nicht überlebt.

Ich habe für so ein Verhalten keinerlei Verständnis.

Grüße
Harald

Du sprichst mir aus der Seele :fuenfe:
 
Original von Luggi
Ohne die Einzelheiten zum Ablauf zu kennen vermag ich die Fahrweise dieses Fahrers nicht zu beurteilen, ...
... hätte er seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachkommen müssen. Dann wäre der Unfall wohl nicht eingetreten.

Naja, da gehören wohl immer 2 dazu. Angenommen der Linksabbieger hat richtig geschaut und - nicht untypisch- vor dem Abbiegen das Tempo reduziert, wäre der Unfall nicht auch möglicherweise zu verhindern gewesen, wenn der Motorradfahrer 100 gefahren wäre und den vorausfahrenden Verkehr aufmerksamer betrachtet hätte?
Wie du schrubst, von uns kaum zu beurteilen. :nixw:
Aber für derartige Geschwindigkeitsüberschreitungen auch von mir: null Verständnis! Finde den Einwand gut, dass der eigene Adrenalinkick nicht andere ins Verderben führen darf, m. E. auch nicht im Sinne eines tiefsitzenden Schocks nach so einem Ereignis.
Finde aber auch gut, dass der Schutzengel ebenfalls eine affenartige Beschleunigung hatte, der hat jetzt bestimmt 3 Tage Sonderurlaub. ;)

Gruß

Volker II
 
Original von Karl
Zitat:
"Sofern der Autofahrer ein Linksabbieger war, hätte er seiner zweimaligen Rückschaupflicht nachkommen müssen. Dann wäre der Unfall wohl nicht eingetreten."

Hi*
selbst erlebt: auf der BAB, Rückspiegel: nix* blinker links*Rückspiegel:nix
als ich auf der linken Fahrspur war:Rückspiegel :entsetzten: der fuhr nicht! der flog!
bis auf nen halben Meter auf mein Kofferraum!

Der normale Autofahrer rechnet dev. nicht damit, dass auf ner Landstrasse einer von links hinten mit 160 oder mehr ankommt!
Der rechnet nicht mal damit*dass einer überhauptz überholen will*
*Muddi ich fahr doch schon 85!"

Da hilft der Rückblick*Schulterblick oder wie auch immer auch nichts!
Ich hoffe, dass dem Motoradler nix schlimmes passiert ist und er schnell wieder gesund wird. Und alle anderen Beteiligten auch.

:oberl:
Der Blick in den Rückspiegel langt leider nicht aus. Die Rübe muß rum! Nur so kann man den toten Winkel der je nach Fahrzeug und Spiegel entsprechend anders, ist ausschalten.

Der Blick in den Rückspiegel ersetzt niemals Rübe rum.

Da kann der Überholende durchaus schnell sein. Und wenn ich nix sehe und habe Zweifel dann darf ich nicht abbiegen.

Aber ich seh, wenn was kommt und ich der zweimaligen Rückschaupflicht nachkomme. Wenn ich nix gesehen habe, habe ich nicht richtig geguggt. (So einfach ist Rechtssprechung in Deutschland manchmal). Und wenn ich wenn was sehe, habe ich den Abbiegevorgang abzubrechen

Eine Mitschuld des Überholenden ist sicherlich zu bejahen, wenn der Abbieger in eine deutlich erkennbare Strasse abbiegt. Bei einer Grundstückseinfahrt ist das sicherlich anders zu beurteilen.
:oberl:

Wenn da jemand mit der Geschwindigkeit einer Kanonenkugel herannaht....., ist das was ganz anderes unvernüftiges.
 
Ja.In jungen Jahren glaub man mir passiert nichts.Ich habe meinen Bruder mit 14 Jahren bei einen Mofaunfall verloren da war er gerade 16.Das Ganze Zenarium mit angesehen.Selbst mit 30 einen Satz mit der alten Horex ,nur Sturz ohne Fremdeinwirkung 13 Rippen Schulterblatt mit ca 60km/h.Fahre immer noch .Das Risiko bleibt auch bei 80km/h.
Es ist jedoch das schönste Hobby was ich mir vorstellen kann.
 
Hallo Luggi,
du sieht's das aus der Brille des Motorradfahrers. Als "Überholer" hast du eine besondere Sorgfaltspflicht. :oberl:
Was nicht heißen soll, dass der Abbieger davon befreit ist. Wenn er nun aber rechtzeitig geblinkt hat, was möglicherweise durch Zeugenaussagen nachzuweisen ist, hat der Mopedfahrer auf jeden Fall die A..karte gezogen. So einfach ist das.
Ein Auitofahrer hat es schwer, wenn noch weitere Fahrzeuge hinter ihm fahren - vielleicht etwas versetzt - einen Mopedfahrer zu erkennen. Und wenn der noch mit weit überhöhter Geschwindkeit ankommt...
Man muss sich nur selbst in so eine Situation reindenken.
::-))
Allzeit ein wachsames Auge ist angesagt.
Gruß
Klaus
 
Original von desmonocke
Allzeit ein wachsames Auge ist angesagt.
Gruß
Klaus

:fuenfe: .. und ein " waches Popometer" dazu. Ich habe schon desöfteren Situationen erlebt, in denen sich das " Popometer" ziemlich deutlich meldete und das war dann auch stets gut so ;)
 
Original von desmonocke
Hallo Luggi,
du sieht's das aus der Brille des Motorradfahrers. Als "Überholer" hast du eine besondere Sorgfaltspflicht. :oberl:
Was nicht heißen soll, dass der Abbieger davon befreit ist. Wenn er nun aber rechtzeitig geblinkt hat, was möglicherweise durch Zeugenaussagen nachzuweisen ist, hat der Mopedfahrer auf jeden Fall die A..karte gezogen. So einfach ist das.
Ein Auitofahrer hat es schwer, wenn noch weitere Fahrzeuge hinter ihm fahren - vielleicht etwas versetzt - einen Mopedfahrer zu erkennen. Und wenn der noch mit weit überhöhter Geschwindkeit ankommt...
Man muss sich nur selbst in so eine Situation reindenken.
::-))
Allzeit ein wachsames Auge ist angesagt.
Gruß
Klaus

Auch mit dem Blinken ist es nicht getan. Als Linksabbieger hat man erhöhte Sorgfaltspflichten

s. KG berlin aus 2005:

Kommt es in einem unmittelbaren örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers. Wegen der besonderen Sorgfaltspflichten des Linksabbiegers haftet dieser im Falle einer Kollision mit einem ordnungsgemäß überholenden Kfz grundsätzlich allein, wobei die Betriebsgefahr des Überholers zurücktritt.


Die Frage ist aber : Was ist ordnungsgemäßes Überholen?

OLG Frankfurt

Überholt ein Fahrzeugführer eine vor ihm fahrende Fahrzeugkolonne, obwohl er eine etwaige Linksabbiegeabsicht eines vorausfahrenden Fahrzeugs nicht verläßlich beurteilen kann, trotz dieser unklaren Verkehrslage entgegen StVO § <a href="http://dejure.org/gesetze/StVO/5.html" target="_blank" title="§ 5 StVO: Überholen">5[/url] Abs 3 Nr 1, so ist seine Haftungsquote bei einer Kollision mit dem abbiegenden Fahrzeug mit 50% zu bewerten.

Wenn der Linksabbieger erst anfängt zu blinken, wenn der Kradfahrer bereits überholt, muß dieser sein Überholen nicht abbrechen.

Mir ging es darum darauf hinzuweisen, das jegliches Überholen insbesondere auf Landstrassen eine Vielzahl von Risiken birgt, und auch ich oft grenzwertige Situationen erlebe. Hier muß man sich immer wieder selbst sensibilisieren um Unfälle zu vermeiden.

Das war´s mit :oberl: .

Jetzt wird wieder gefahn, wenn´s denn endlich kühler wird.
 
Hinzuzufügen wäre noch, dass sich ein rechtzeitiges Blinken leichter beweisen lässt, z.B. durch nachfolgende oder entgegenkommende Zeugen, als das Beobachten des nachfolgenden Verkehrs durch Umschauen oder in die Rückspiegel sehen.
In diesem Sinne.
Gruß
Klaus