wer kann mir sagen, wieviel schutzblech vorn und hinten sein muss - für ne 85er r 80 rt?
wieviel lauffläche muss abgedeckt sein und in welchem bereich?ziel sind minimalistische schutzbleche fürn bobber/scrambler umbau... danke im voraus, au lait
 
Der TÜV Hanse sagt dazu:

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

Radabdeckung
radabdeckung.jpg
§ 30, 36a StVZO

Radabdeckung
ja oder nein ??



- für Motorräder besteht national eine Vorschrift zur Radabdeckung (150mm über Achsmitte - Lauffläche kpl. abgedeckt).
- für Motorräder mit EG-Zulassung ist keine bestimmte Radabdeckung vorgeschrieben.
- eine übertriebene Radabdeckungsdemontage sollte dennoch vermieden werden. Ergibt sich aus der Veränderung eine Verkehrsgefährdung, kann die Radabdeckung möglicherweise gefordert werden.
- siehe auch z.B. Anbauvorschrift “Rückstrahler” oder “Schlussleuchten”.






Die genannten Paragrapfen der StVZO gibts hier:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_30.php
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36a.php
 
hervorragend!

dann darfs ja minimalistisch werden...was ist der genaue unterschied zw. eg- und nationaler zulassung?
 
Bis zu einem bestimmten Zeitpunkt (den ich leider nicht mehr weiß) gab es nur nationale (d.h. nach deutschen Recht), danach nur europäische Zulassungen.
 
verständnisfrage...

gesetz dem fall, ich fände nen kulanten prüfer, bräucht gar keine (wenn ich mich auf eg-richtlinie beziehe) oder wirklich nur 15 cm lange vertikal über der achse, richtig? au lait
 
Der Sachverständige darf durchaus Teile des Fahrzeugs nach EG-Recht abnehmen, ohne daß gleich das ganze Fahrzeug den entsprechenden Vorschriften entsprechen muß.