Moin moin,

Ich versuche es mal mit Logik, mal schauen wie lange das gut geht.... :D

Das Y-Rohr hat eine EG-BE, somit erfüllt es offensichtlich die gesetzlichen Anforderungen. Wenn jetzt also keine weiteren, die Geräusche beeinflussenden Veränderungen am Fahrzeug vorgenommen worden sind, müsste ein gewilter Prüfer das Y-Rohr eintragen können, da es offensichtlich zulässig ist. Das Geld für die Eintragung wäre leicht verdient. Wenn esmir wichtig wäre, würde ich mehrere Prüfstellen und Organisatiknen abklappern und einen aaS suchen, drr das macht.

Gruß

Jogi
 
Moin moin,

Ich versuche es mal mit Logik, mal schauen wie lange das gut geht.... :D

... einen aaS suchen, drr das macht.
Nicht lange. Seit etlichen Jahren muss bei uns bei solchen Maßnahmen umfassend dokumentiert werden.
Ohne das Teilegutachten kann das nicht funktionieren, es sei denn der aaS würde nötige Daten erfinden.
Wer will das riskieren in dem Wissen, das solchew Abnahmen intern immer mal wieder überprüft werden?
 
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EG-BE - eine EG Betriebserlaubnis für Teile, zu der der Hersteller nix mitgeben muss und i.d.R. auch die Überwachungsvereine nix haben.
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Hallo Michael,

Wie können die Überwachungsvereine dann prüfen, ob ein Teil mit EG-BE tatsächlich für das Fahrzeug homologiert wurde, an dem es der Kunde montiert hat?

Gruß
Marcus
 
Hallo Michael,

Wie können die Überwachungsvereine dann prüfen, ob ein Teil mit EG-BE tatsächlich für das Fahrzeug homologiert wurde, an dem es der Kunde montiert hat?

Gruß
Marcus
Kann man nicht, das ist ja die Crux.
Bei deutschen Herstellern kommt man teils noch an Dokumente, aber ansonsten in der Regel nicht.