Moin!

Ich habe hinten den Zach an meine R80R geschraubt und bin nicht nur optisch damit sehr zufrieden. Klingt wohltönend und gesund. Im gleichen Zuge habe ich den optisch sehr gewöhnungsbedüftigen Sammler durch das Zach Y-Rohr ersetzt. Irgendwo meine ich gelesen zu haben, dass das Zach y-Rohr in Verbindung mit dem ESD (ist für Typ 247 E, steht auch drauf) eine ABE hat. Ist das dort auch eingraviert? Gibt es da etwas schriftlich? Hat das jemand zur Hand?

Danke und Grüße,
Marco
 
Ich will nicht ausschließen, dass es von Zach Sammler mit ABE gegeben hat, mir ist aber keiner bekannt.
Und wenn es ne ABE für den Sammler gibt heißt es noch lange nicht, dass die ABE auch in Verbindung mit dem Zach-Endtopf gilt. Das müsste dann in der ABE aufgeführt sein. Normalerweise gilt die ABE immer nur in Verbindung mit ansonsten unveränderten Originalteilen.
 
Ah, okay. Äh, nicht okay. Soweit ich das verstanden habe. Komisch, dass ich den Thread nicht bei der Suche gefunden habe. Vielen Dank für die Hinweise. Streiche ich diese Konformität also aus meinen Bedenken heraus. Und fahre weiter.

Nun, über den Klang muss ich hier nicht weiter dozieren, der ist bekannt. Wesentlich lauter kam mir der allerdings auch nicht vor - mit oder ohne Y-Rohr. Mal sehen ...

Auf der Diva (Multi 1100) hatte ich am Ende auch eine Box dran mit echtem Godzilla-Sound. War den Prüfen sofern egal, weil das Ding einen KAT hatte und der wichtig für das Krad gewesen ist. Gefühlt war der wesentlich lauter als der Zach, der ist ja dezent bellend. Sehr entzückend ;-)

Danke und Grüße,
Marco
 
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Was mich am meisten verwundert, wie kann etwas legal sein, was keine Kennzeichnung hat.

Woher soll der Polizist oder der Prüfer wissen dass das Rohr von Zach ist?