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25.03.2016, 10:07 #31
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25.03.2016, 10:34 #32Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
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Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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25.03.2016, 10:44 #33
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25.03.2016, 11:27 #34
AW: Wo ist meine FIN eingeschlagen
Hab jetzt extra für dich nochmals geschaut:
"FG-NR erneut eingeschlagen" steht da. Und sonst nix.
Würde ja meine These von oben stützen, dass BMW das selber gemacht hat.
Grüßle MartinA-GS
edit: Hab sogar den ersten Fzg Brief rausgesucht und die Eintragung ist von Anfang an drin. Also so ganz offiziell mit den anderen "Bemerkungen" von BMW.Geändert von MartinA-GS (25.03.2016 um 13:13 Uhr)
Wer Rechtschribbelfehler findet, darf sie bei ebay verkaufen.....
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25.03.2016, 13:03 #35Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
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25.03.2016, 13:20 #36alsterboxerGast
AW: Wo ist meine FIN eingeschlagen
Na?? keine Lust zum Suchen?? Osterfaulheit?
Hier:
§ 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer
(1) An allen Kraftfahrzeugen und Anhängern muss an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite gut lesbar und dauerhaft ein Fabrikschild mit folgenden Angaben angebracht sein: 1.Hersteller des Fahrzeugs;
2.Fahrzeugtyp;
3.Baujahr (nicht bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen);
4.Fahrzeug-Identifizierungsnummer;
5.zulässiges Gesamtgewicht;
6.zulässige Achslasten (nicht bei Krafträdern).
Dies gilt nicht für die in § 53 Absatz 7 bezeichneten Anhänger.
(1a) Abweichend von Absatz 1 ist an Personenkraftwagen, Kraftomnibussen, Lastkraftwagen und Sattelzugmaschinen mit mindestens vier Rädern und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h sowie ihren Anhängern zur Güterbeförderung ein Schild gemäß den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen; an anderen Fahrzeugen – ausgenommen Kraftfahrzeuge nach § 30a Absatz 3 – darf das Schild angebracht sein.
(1b) Abweichend von Absatz 1 ist an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 ein Schild entsprechend den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen anzubringen.
(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist 1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.
(3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.
ich unterstütz das ausnahmsweise mal...Geändert von alsterboxer (25.03.2016 um 13:26 Uhr)
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25.03.2016, 14:28 #37
AW: Wo ist meine FIN eingeschlagen
Danke Michael
1. Keine Osterfaulheit und keine Lust zum Suchen
2. ist bei uns Mistwetter
3. hab ich grad aus lauter Verzweiflung ein Hardly Dangerous Hinterrad eingespeicht und zentriert.
Eigentlich wollte ich wissen wo vorgeschrieben ist, was in den Papieren zu stehen hat, denn nach der Aussage weiter oben wäre ja dann einer meiner Fzg.-Briefe n.i.O., denn da steht unter 33:
Ziff.4:NICHT ORIGINAL*AMTL:BER:AM 18.8.82*
M. M. liegt der Text immer noch im Ermessen der eintragenden Behörde.Mit freundlichen Grüßen aus Kützberg, Peter
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Wer 2-Ventiler nachmacht oder verfälscht, oder nachgemachte oder verfälschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Joghurtbecher fahren nicht unter zwei Jahren bestraft
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20.09.2024, 11:17 in Elektrik