Reifenfrage

desmonocke

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01. Juli 2007
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67475 Weidenthal
Hallo zusammen,
brauche einen neuen Hinterradreifen für meinen Caffer.
Ich liebäugle mit dem Conti CRA.
Der Vorderradreifen (BT 45) ist aber noch in so guter Verfassung, dass ich ihn noch nicht tauschen möchte.
Ist so eine Kombination grundsätzlich zulässig und hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Würde ich es machen, wenn es zulässig wäre? Weiß ich nicht. Aber ich möchte mich nicht mit einer 6 hinsetzen. ;)

Wenn du noch Reifenbindung in deinem Fahrzeugschein stehen hast, dann definitiv nicht zulässig. Den Atack musst du dann sowieso eintragen lassen sofern er 2020 hergestellt worden ist. Ist er vor 2020 hergestellt worden, dann nur mit Reifenfreigabe (bzw eintragen lassen). Dann aber nur wenn vorne und hinten montiert. Gemischt definitiv nicht zulässig.

Reifenfreigabe ausgetragen? Gute Frage... würde sagen Grauzone.
 
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...so eine Kombination grundsätzlich zulässig und hat damit schon jemand Erfahrungen gemacht?

Hallo Klaus,

die Fragestellung ist -grundsätzlich falsch-, sie sollte eher lauten; würde ein aaS dafür ein Gutachten erstellen. Meine Erfahrung, eher nein, damit haben die meisten Bauchschmerzen. Mein Tip, geh komplett auf Radial, und biete den BT45 auf eBay an. Wenn er noch nicht so alt ist, und auch noch gut Profil hat findet sich bestimmt ein Abnehmer.

gruss peter
 
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Hallo Klaus,

die Fragestellung ist -grundsätzlich falsch-, sie sollte eher lauten; würde ein aaS dafür ein Gutachten erstellen. Meine Erfahrung, eher nein, damit haben die meisten Bauchschmerzen. Mein Tip, geh komplett auf Radial, und biete den BT45 auf eBay an (wenn er noch nicht so alt ist, und auch noch einigermassen Profil hat).

gruss peter

Was wäre zu tun, wenn ich komplett auf CRA umstellen würde?
Eingetragen sind bei mir die Größen 100/90-18 und 130/80-18.
 
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Moin!

Momentan sieht es so aus, das du wenn du eine abweichende Reifengröße fährst, diese eintragen lassen musst. Ich, zum Beispiel fahre auf meiner R80 Monolever die Kombi Conti Classic/Road Attack in 100/90-18 vorne und 120/90-18 hinten, Serie wäre vorne 90/90-18 und hinten 120/90-18, bei der R100R ist es der Hinterreifen, da fahre ich anstatt dem 14/90-17er den 130/90-17, ich müsste jetztmit beiden Mopeds zum TÜV fahren und die abweichende vordere Reifengröße eintragen lassen, obwohl ich eine Reifenfreigabe von Conti bei den Papieren mitführe, diese gilt laut Gesetzgeber leider nicht mehr. Ich persönlich werde die Eintragungen bei den nächsten TÜV Terminen nachholen lassen, um allen eventualitäten zuvor zu kommen.

Grüße kimi
 
Moin!

Momentan sieht es so aus, das du wenn du eine abweichende Reifengröße fährst, diese eintragen lassen musst. Ich, zum Beispiel fahre auf meiner R80 Monolever die Kombi Conti Classic/Road Attack in 100/90-18 vorne und 120/90-18 hinten, Serie wäre vorne 90/90-18 und hinten 120/90-18, bei der R100R ist es der Hinterreifen, da fahre ich anstatt dem 14/90-17er den 130/90-17, ich müsste jetztmit beiden Mopeds zum TÜV fahren und die abweichende vordere Reifengröße eintragen lassen, obwohl ich eine Reifenfreigabe von Conti bei den Papieren mitführe, diese gilt laut Gesetzgeber leider nicht mehr. Ich persönlich werde die Eintragungen bei den nächsten TÜV Terminen nachholen lassen, um allen eventualitäten zuvor zu kommen.

Grüße kimi

Ich will keine abweichende Größe eintragen lassen.
 
Zum Thema Mischbreifung verweise ich nochmal auf Beitrag 4. Da gehe ich davon aus, dass die Reifengröße schon eingetragen ist.

Erweiterte Antwort Zu dem Beitrag:
Willst du die Conti fahren und hast die Reifengröße eingetragen ohne einen Zusatz was für ein Reifen das sein soll, dann hast du Glück. Dann brauchst du dich tatsächlich nur an die Reifengröße zu halten. Kommt es aber zu einen Unfall an dem die Reifen, bzw das Fahrzeug klar schuld sind (z.B. Materialfehler) und du hast Mischbereifung montiert, dann herzlichen Glückwunsch, der Reifenhersteller/Fahrzeughersteller wird sich NIX davon annehmen. Du bleibst drauf sitzen.

Dieser Fall ist einfach nicht rechtlich definiert. Der Reifenhersteller wird sagen, dass sie das so nie freigegeben haben und BMW wird auf die Reifenbindung verweisen. Der Prüfer der dir die Reifengröße eingetragen hat ist dann eher der Verantwortliche. Aber der wird sich ganz sicher auch rausreden können.
 
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Sorry, da ist was schiefgelaufen, scrollt mal ein wenig runter, da ist eine Tabelle was erlaubt ist und was nicht!

https://www.bussgeldkatalog.org/mischbereifung/
 
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Mischbereifung bedeutet unterschiedliche Reifenkonstruktionen. Hat nichts mit dem Hersteller zu tun.
Wenn keine Reifenbindung eingetragen ist kannst du fahren was du willst, vorausgesetzt du hältst dich an Last-und Speedindex Und halt keine Radial mit Diagonalreifen mischen.
Vorne Conti und hinten Heidenau. Z. B. ist kein Problem
Gruß Martin
 
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Das habe ich zwar schon geschrieben, aber ich tu es gerne noch einmal.
Vorne: 100/90-18 M/C 56V
Hinten: 130/80-18 M/C 66V
Keine Reifenfabrikatsbindung!!!
EZ war 1983.

Gruß
Klaus :schoppen:

Keine Radialreifen! Wenn du da auf R Reifen gehen willst musst Du eintragen lassen. Wird schwierig, wenn es da von Conti keine Empfehlung gibt auf deren Basis der SV eintragen kann/will/möchte.....

Was war das ursprünglich für ein Modell? Und wurden die Reifengrößen schon einmal geändert?
 
Keine Radialreifen! Wenn du da auf R Reifen gehen willst musst Du eintragen lassen. Wird schwierig, wenn es da von Conti keine Empfehlung gibt auf deren Basis der SV eintragen kann/will/möchte.....

Was war das ursprünglich für ein Modell? Und wurden die Reifengrößen schon einmal geändert?

Ursprünglich waren ab Werk 3.25 -19 und 4.00-18 im Brief/Schein.
 
Mischbereifung bedeutet unterschiedliche Reifenkonstruktionen......
Und halt keine Radial mit Diagonalreifen mischen.

Hallo,

nur mal so zum Rätseln. Von wegen Zulässigkeit von Mischbereifung.

Und auch bei Gespannen ist es durchaus Usus Motorrad-Diagonalreifen vorn mit PKW-Radialreifen hinten/Seite zu kombinieren; ganz legal.

Werner )(-:
 

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