Liste Stand/Fahrgeräusche

Hallo Hans

Hier die Stand- und Fahrgeräusche meiner R 100 RT Mono Typ: 247, EZ 1992 die daten sind aus dem Fz-Brief.

Standgeräusch db(A): 90P
Fahrgeräusch db(A): 80
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Hans,

ich habe mal in meinen Unterlagen gekramt und zusammengetragen, was ich in den vergangenen 41 Jahren gefahren habe:

Krad (EZ) StandgeräuschFahrgeräusch
R 100/7 (10/1977)80N84N
gleiches Krad mit Peashooter gemessen84P84N
R 100RS (03/1977)81N84N
Fallert (Basis R 80 7/1987)93P86E
R 80 Monolever (05/1986)9185
R 100T (06/1979)79N84N
R 80ST (03/1983)77N81N
R100S (08/1978)79N84N
R 100R (08/1991)93P80

Viele Grüße

Alfons
 
Moin Hans,

meine R80/7 N (50PS) Typ 247 Erstzulassung 05/1978

Fahrzeugbrief aus 1978
Standgeräusch: 81N
Fahrgeräusch: 82N

Zul.Besch.Teil 1 aus 2019
Standgeräusch: 81
Fahrgeräusch: 82
 
Was mich wundert sind die Angaben beim Standgeräusch mit N und Bj. 81. Die Fernmessung war doch nur bis Ende 80?(

Eventuell erfolgte die Erstzulassung deutlich später, also ein Lager- / Haldenfahrzeug?

Moin Hans,

meine R80/7 N (50PS) Typ 247 Erstzulassung 05/1978

Fahrzeugbrief aus 1978
Standgeräusch: 81N
Fahrgeräusch: 82N

Zul.Besch.Teil 1 aus 2019
Standgeräusch: 81
Fahrgeräusch: 82

Dann wird man sicher in Anbetracht des Baujahres „N“ unterstellen.
 
Ich glaube eher, dass die Werte aus der ABE stammen, die ändert sich ja nicht mir dem Datum der Zulassung.
 
Was mich wundert sind die Angaben beim Standgeräusch mit N und Bj. 81. Die Fernmessung war doch nur bis Ende 80

Es könnte auch sein das es eine Übergangszeit für die neue Regelung gab.
Manfred
 
Zuletzt bearbeitet:
entscheidend für die gültige Messmethode war das Datum der Erteilung der ABE, nicht das Datum der Erstzulassung. Deshalb gab es auch Erstzulassungen nach 80, die mit "N" eingetragen sind.
 
R80 G/S EZ 03.1982 Alter Brief Stand 77N Fahr 81N
Nach Umbau Siebenrock PK /
Auspuff Monolever Stand 87P Fahr 92

R100RT EZ 11.1988 Stand 90 Fahr 83

R100R EZ 04.1996 Stand 93 Fahr 80

Gruß, Axel
 
Dann wird man sicher in Anbetracht des Baujahres „N“ unterstellen.

Leute, ihr macht mich wuschig, darum hab ich jetzt noch mal nachgesehen. Offenbar hat sich die Sachbearbeiterin der Zulassungsstelle beim Übertrag der Fahrzeugdaten aus meinem alten Fahrzeugbrief in die neue Zulassungsbestätigung nicht an ihre schriftlich niedergelegte Anweisung des Kraftfahrtbundesamtes gehalten, und das „N“ in den Feldern für die zulässigen Geräuschemissionen „vergessen“

Zitat:

Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
.
.
.
.
Feld U.1: Standgeräusch in dB (A)
Der gerundete Wert (auf- bzw. abrunden) ohne Kommastelle ist aus dem CoC bzw. der Datenbestäti-gung oder dem bisherigen Fahrzeugbrief Ziffer 30 zu übernehmen. Soweit eine Kennzeichnung des Messverfahrens vorgenommen wurde, ist der Buchstabe für diese Kennzeichnung dem entsprechen-den Wert anzufügen, z. B. 76D für DIN-Phon, 82E für EG-Richtlinie.
Feld U.3: Fahrgeräusch in dB (A)
Der gerundete Wert (auf- bzw. abrunden) ohne Kommastelle ist zu übernehmen. Beim bisherigen Fahrzeugbrief Ziffer 31. Soweit eine Kennzeichnung des Messverfahrens vorgenommen wurde, ist der Buchstabe für diese Kennzeichnung dem entsprechenden Wert anzufügen, z. B. 76D für DIN-Phon, 82E für EG-Richtlinie.

Zitatende

:do:

das ist jetzt schon blöd, weil ich mich nicht darauf verlassen kann, daß ein mich kontrollierender Udl das richtige unterstellt. Ich hatte mich so gefreut, daß ich sie überzeugen konnte diesen unsinnigen Satz mit dem Bezug zur (in der ABE nicht vorhandenen) Reifenbindung wieder herauszunehmen, und jetzt dasX(
 
Es könnte auch sein das es eine Übergangszeit für die neue Regelung gab.
Manfred

entscheidend für die gültige Messmethode war das Datum der Erteilung der ABE, nicht das Datum der Erstzulassung. Deshalb gab es auch Erstzulassungen nach 80, die mit "N" eingetragen sind.

Meine Recherche hat dabei folgende Definitionen ergeben:

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'
 
Bei meinem Umbau ist es auch nicht übernommen worden. Nach Rücksprache: braucht man nicht, das “N“.
Bin mir auch nicht sicher ob es besser drin steht, oder nicht.....
 
Hier noch ein paar Werte:

R50/5 74/81
R60/5 76/83
R75/5 76/84 (alle)
R60/6 74/82
R60/7 77/83
R80/7 81/82 (50 PS)
R80/7 79/84 (55 PS)
R100 80/81 (ab 81)
R100S 79/84
R100CS/RS/RT 82/82 (ab 81)
 
Meine Recherche hat dabei folgende Definitionen ergeben:

N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden

P: bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann

E: steht für 'EG-Richtlinie'

Hier muss ich Dir wiedersprechen:

schaust du

Ältere Messungen
Ältere Motorräder haben im Schein beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen. Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983 zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt.
Bei den heute üblichen Nahfeldmessungen durch die Polizei muss bei solchen Motorrädern ein Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im Fahrzeugschein gewährt werden.

Zusatzbuchstaben

D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)

Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.

Die Werte sind nicht unbedingt kompatibel, da sie aus mehreren Epochen kommen. Seit 1999 sind für Neuzulassungen die Vorschriften vergleichbar, weil mittlerweile auch der Asphalt der Messstrecke genau vorgeschrieben ist.

Das N muss also drin stehen da es das ältere Messverfahren aussagt.
Manfred
 
Und wenn es nicht drin steht, würde ich den Löwen nicht wecken. Gerade alte BMW's müssen schon ordentlich KRach machen, das da jemand tatsächlich was messen will. . .



Ich versteh', bei der Gelegenheit, die Aussage von dem Herrn von HATTECH nicht, der da schrieb, das heute eine Zulassung per Einzelabnahme einer "leiseren als original" Auspuffanlage einer alten BMW, schwierig werden würde. Leiser und nicht mehr PS, sollte doch kein Thema sein.


Stephan
 
.....
Zusatzbuchstaben

D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften
.....

Manfred

Hallo Manfred,

(Und alle Anderen)
was heißt denn dann 88Z und 84E
BMW 248. Zeile 30 -Standgeräusch dB (A) Erstzulassung 18. 04. 83

Nach dem "Z" ist schon mal gefragt worden, eine Auflösung habe ich aber nicht gelesen. Übertragungsfehler,
Spezialausführung ?

Gruß Ulli
 
Hallo Hans

hier die Werte von meinen beiden R 100 :

R 100
EZ 03/81 (ABE A339*6 vom 02.05.77)
67 PS
aus original Brief: Stand 80N
Fahr 81N

und

R 100
EZ 09/82 (ABE A339/1* vom 17.07.81)
67 PS
aus original Brief: Stand 97P
Fahr 81N

Grüß, Rüdiger
 
Was mich wundert sind die Angaben beim Standgeräusch mit N und Bj. 81. Die Fernmessung war doch nur bis Ende 80?(

Wenn ich es richtig verstanden habe, so gab es eine 3 Jährige Übergangsfrist (1980-1983), in der sowohl nach der alten als auch nach der neuen Methode gemessen werden durfte.

Hans
 
Ich habe mal meine Interpretation aufgeschrieben (rot = geschätzt):

dB-A.jpg

Nochmals Danke für die Werte - auch die Kollegen aus dem kleine Boxer-Forum haben kräftig gesammelt.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
Die fehlen noch:

Para R80GS 50 1990-1994 88 91

Para R100R Mystic 60 1990-1996 93 80

Beide ohne "Zusatzbuchstabe", alter Originalbrief.

Grüße
Marcus
 
Also wenn ich das richtig interpretiere würde man bezüglich der Lärmwerte gewinnen, wenn man an den alten 1000ern den Replacement einbauen würde?!

Laut Siebenrock - Gutachten:
Z.B. R100/7 (alt?, 60 PS) Stand: 82 dB(A) und Fahrgeräusch: 89 D(A);

(das enspricht übrigens der angegebenen Lautstärke der R100GS 89P zu 82 (Lt. Schein)

Wo aber nach 7-Rock die immensen Streuungen für artverwandte Mopeds (gleichen Hubraums) herkommen, ist mir ein Rätsel!

Andreas
 
Also wenn ich das richtig interpretiere würde man bezüglich der Lärmwerte gewinnen, wenn man an den alten 1000ern den Replacement einbauen würde?!

Und das kann nicht sein. Normalerweise.
Er erhöht sogar noch die Verdichtung und ist trotzdem leiser.
Manfred
 
Und das kann nicht sein. Normalerweise.
Er erhöht sogar noch die Verdichtung und ist trotzdem leiser.
Manfred
Doch, genau das kann sein! Die alte Messmethode mit "N" wurde bei 75% der Nenndrehzahl gemessen, die Gutachten vom Siebenrock müssen aber nach der neuen Methode bei nur 50% der Nenndrehzahl gemessen worden sein.

Deshalb sind alle die, die ein "N" drin haben in Tirol beschissen dran, weil man ihnen die 21dB aufaddiert. Das korrigiert aber nur die unterschiedliche Messentfernung, nicht aber die Drehzahl-Unterschiede. Die KANN man nicht umrechnen. Diese Tatsache wird von den Tirolern der Einfachheit halber aber großzügig ignoriert!:schimpf::schimpf::schimpf:
 
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