Meine Recherche hat dabei folgende Definitionen ergeben:
N: steht für 'nationale Vorschrift' bei Baujahren bis 07.11.1980, kann auch weggelassen werden
P: bei Baujahren bis 16.11.1984, gibt an, daß das Standgeräusch in einer Nahfeldmessung ermittelt werden kann
E: steht für 'EG-Richtlinie'
		
		
	 
Hier muss ich Dir wiedersprechen:
schaust du
Ältere Messungen
Ältere Motorräder haben im Schein  beim Standgeräuschwert ein N in Klammern hinter dem Zahlenwert stehen.  Was hat es damit auf sich? Motorräder, die längstens bis zum 30. 9. 1983  zugelassen wurden, konnten nach nationalen Vorschriften geprüft werden  und nicht nach EG-Richtlinien. Daher das N hinter dem Dezibel-Wert. Das  Mess- Procedere war anders als heute: Das Mikrofon wurde im Abstand von  sieben Metern zur Auspuffmündung aufgestellt. 
Bei den heute üblichen  Nahfeldmessungen durch die Polizei  muss bei solchen Motorrädern ein  Zuschlag inklusive Toleranz von 26 dB (A) auf den Standgeräuschwert im  Fahrzeugschein gewährt werden.
Zusatzbuchstaben
D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966
E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)
Nach 1985 sind kaum noch Zusatzbuchstaben verwendet worden, weil da alles nur noch nach europ. Recht abgewickelt wurde.
Die  Werte sind nicht unbedingt kompatibel, da sie aus mehreren Epochen  kommen. Seit 1999 sind für Neuzulassungen die Vorschriften vergleichbar,  weil mittlerweile auch der Asphalt der Messstrecke genau vorgeschrieben  ist.
Das N muss also drin stehen da es  das ältere Messverfahren aussagt.
Manfred