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Welcher Hinterradreifen ist erlaubt?

r100r-fan

Teilnehmer
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28. Juni 2013
Beiträge
28
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ganz im Norden
Hallo an die Reifenexperten!
Meine R100R (247E) aus 1994 braucht einen neuen Hinterradreifen.
Fahre seit jeher immer nur Metzeler, ob gut oder schlecht, soll hier
bitte nicht diskutiert werden. Wie beschrieben, ist der Lasertec
130/80-17TL 65H abgelutscht. Mir liegt eine "Bestätigung der ordnungsgemäßen Änderung gemäß §19 Abs. 3 StVO" für mein Krad
vor mit Datum vom 08.05.2006.(TÜV Nord) - Hinten:130/80-17 65H Reifenpaarung nur Metzeler ME 330/550 oder gemaess anderer Reifenfreigaben-
Nun gibt es ja neue EU Vorschriften, die ich nicht in letzter Konsequenz verstehe.Darf ich nun weiterhin den 130er Reifen fahren, oder muß ich zum 140er Reifen wechseln, der im Brief erwähnt wird.140/80VB17
(ME55A)
Erbitte belastbare Antworten. Vielen Dank.
Gruß
Klaus
 
Laut BE des Fahrzeugs sind 110/80 V18 und 140/80 VB17 von Metzeler zulässig.
Für die Größe 130/80 hinten gab es von BMW eine Freigabe mit Auflage (Federwegbegrenzung), siehe :db:
 
Moin Michael
vielen Dank für die promte Antwort!
Allerdings sollen diese Reifenfreigaben in Zukunft nicht mehr gueltig sein!?
Lese ein Schreiben des ADAC von 10/2019.
Zitat:
"In der oben genannten aktuellen Verkehrsblatt-Verlautbarung 15/2019 wird dargestellt, wie zukünftigvorzugehen ist, wenn von der Reifenspezifikation der ursprünglichen Typzulassung abgewichen wird. Auch in diesem Fall sollen die Unbedenklichkeitserklärungen der Reifenhersteller
ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren, allerdings mit Nachteilen für den Fahrzeughalter.
Wer Reifen auf seiner Maschine montieren lässt, die nicht den nominellen Vorgaben der Typzulassungdes Fahrzeugs entsprechen und die außerdem in der Praxis breiter oder schmaler ausfallen als die Normvorgaben der zugelassen Reifendimension, riskiert trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers den Fortbestand der Betriebserlaubnis seiner Maschine."
Damit wären alle Reifenfreigaben hinfällig, obwohl sie in der DB stehen....
Das wird meines Erachtens hier im Forum zu wenig diskutiert.
Gruß
Klaus
 
Hi Klaus,
ja, da ist ˋ was dran. War vor zwei Wochen mit der 100RS beim TÜV, und der Prüfer hat sich verdächtig lange den Hinterreifen angesehen. Es ist ein Bridgestone, Größe ist mir gerade entfallen, jedenfalls kein 4.00 18.
Dann hat er gefühlt eine Stunde in den Computer geguckt und mir eine Freigabebescheininung ausgedruckt (die ich nicht hatte und die beiden vorherigen TÜV-Termine auch nie gebraucht hatte), die ich immer mitführen solle.?(
Beim nächsten TÜV in zwei Jahren würde das so nicht mehr gehen, und die Reifen müßten eingetragen werden.:entsetzten:
Wie sagt man in Bayern: Schaun mer mal, dann seng mer scho.
Viele Grüße
Frank
 
Moin Michael
vielen Dank für die promte Antwort!
Allerdings sollen diese Reifenfreigaben in Zukunft nicht mehr gueltig sein!?
Lese ein Schreiben des ADAC von 10/2019.
Zitat:
"In der oben genannten aktuellen Verkehrsblatt-Verlautbarung 15/2019 wird dargestellt, wie zukünftigvorzugehen ist, wenn von der Reifenspezifikation der ursprünglichen Typzulassung abgewichen wird. Auch in diesem Fall sollen die Unbedenklichkeitserklärungen der Reifenhersteller
ihre bisherige Bedeutung bzw. Wirksamkeit zumindest formal verlieren, allerdings mit Nachteilen für den Fahrzeughalter.
Wer Reifen auf seiner Maschine montieren lässt, die nicht den nominellen Vorgaben der Typzulassungdes Fahrzeugs entsprechen und die außerdem in der Praxis breiter oder schmaler ausfallen als die Normvorgaben der zugelassen Reifendimension, riskiert trotz vorliegender Unbedenklichkeitsbescheinigung eines Reifenherstellers den Fortbestand der Betriebserlaubnis seiner Maschine."
Damit wären alle Reifenfreigaben hinfällig, obwohl sie in der DB stehen....
Das wird meines Erachtens hier im Forum zu wenig diskutiert.
Gruß
Klaus

Hallo Klaus,

schaust du hier für die komplette Diskussion und da für die R100R im Speziellen. Vielleicht findest du ein paar Hinweise, die du brauchen kannst. Irgendwo gab es noch den Tipp, einen Reifen mit Unbedenklichkeitsbescheinigung aufzuziehen (beispielsweise einen 130er von 2020) und diesen als Gesetzloser erst bei der nächsten HU eintragen zu lassen. Finde ich aber nicht mehr.

Gruß Bernhard
 
Hi

Ich denke da ist ein großer Unterschied:
Reifenfreigabe des Reifenherstellers gegenüber Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers.
Wenn BMW schreibt das ein bestimmter Reifen freigegeben ist, muss das reichen, sowohl dem TÜV als auch der Verkehrskontrolle.
Wobei ich nicht ausschliessen möchte das da nicht trotzdem die ein oder andere Diskussion dann aufkommt.


mfg GS_man
 
Hi

Ich denke da ist ein großer Unterschied:
Reifenfreigabe des Reifenherstellers gegenüber Reifenfreigabe des Fahrzeugherstellers.
Wenn BMW schreibt das ein bestimmter Reifen freigegeben ist, muss das reichen, sowohl dem TÜV als auch der Verkehrskontrolle.
Wobei ich nicht ausschliessen möchte das da nicht trotzdem die ein oder andere Diskussion dann aufkommt.


mfg GS_man

Es zählt künftig nur noch was im Fahrzeugschein (ZB Teil I) steht und sonst nichts. Irgendwelche Bescheinigungen/Freigaben, egal von wem haben keinerlei Bedeutung - außer sie sind im Fahrzeugschein eingetragen.
 
Es zählt künftig nur noch was im Fahrzeugschein (ZB Teil I) steht und sonst nichts. Irgendwelche Bescheinigungen/Freigaben, egal von wem haben keinerlei Bedeutung - außer sie sind im Fahrzeugschein eingetragen.

Moin moin,

das stimmt! Habe ich gestern am eigenen Leib spüren müssen. Auf meiner R80RT von ´87 habe ich vorne einen Conti Road Attack 2 in 100/90/18 seit über 4 Jahren montiert. Habe zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti nie Probleme deswegen bekommen und immer wurde die neue Plakette auf´s Nummernschild geklebt. Gestern habe ich bei der Dekra wegen des Reifens keine Plakette bekommen, mit dem Hinweis, ich müsste diesen beim TÜV eintragen lassen. Diese Gesetze und Vorgehensweise machen uns kaputt und sind leider mal wieder typisch deutsch :---)

Gruß Uwe
 
Moin moin,

das stimmt! Habe ich gestern am eigenen Leib spüren müssen. Auf meiner R80RT von ´87 habe ich vorne einen Conti Road Attack 2 in 100/90/18 seit über 4 Jahren montiert. Habe zusammen mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung von Conti nie Probleme deswegen bekommen und immer wurde die neue Plakette auf´s Nummernschild geklebt. Gestern habe ich bei der Dekra wegen des Reifens keine Plakette bekommen, mit dem Hinweis, ich müsste diesen beim TÜV eintragen lassen. Diese Gesetze und Vorgehensweise machen uns kaputt und sind leider mal wieder typisch deutsch :---)

Gruß Uwe

Soweit mir bekannt ist, hat der TÜV nicht die Exklusivrechte daran, Reifen eintragen zu dürfen. Das kann, wie auch jeder andere aaS, die Dekra selbst machen.

Gruß Bernhard
 
Das wird lustig, wenn alle 5 Jahre neue Eintragungen fällig werden z.B. bei CTA3 , 4, pro, Xyz oder wie die in Zukunft auch immer heißen mögen. Andere Hersteller analog.
Gehts um Geldmacherei oder trauen die Ämter ihren eigenen amtlich anerkannten Sachverständigen nicht mehr, wenn die im Auftrag der Hersteller Reifen prüfen und freigeben?
Es sind scheinbar doch aller Motorradfahrer Kriminelle, denen das Handwerk gelegt werden muss, wenn die alle mit gefälschten Reifenfreigaben rumfahren. Wegen schlechter Netzabdeckung kann man nicht einmal eben unterwegs schnell per www das Gegenteil beweisen.
Irgendwie passt das ja dann wieder zusammen.....
Hat grad mal jemand den Gelassenheitsspruch parat?
 
Soweit mir bekannt ist, hat der TÜV nicht die Exklusivrechte daran, Reifen eintragen zu dürfen. Das kann, wie auch jeder andere aaS, die Dekra selbst machen.

Gruß Bernhard

Aber nur wenn beispielsweise der Dekramitarbeiter auch die entsprechende (nennen wir es mal) Zulassung/Befähigung/Ausbildung dafür hat. Dafür muss allein schon ein gewisses Alter erreicht sein, so die Aussage eines GTÜ-Prüfers.
 
Das wird lustig, wenn alle 5 Jahre neue Eintragungen fällig werden z.B. bei CTA3 , 4, pro, Xyz oder wie die in Zukunft auch immer heißen mögen. Andere Hersteller analog.
Gehts um Geldmacherei oder trauen die Ämter ihren eigenen amtlich anerkannten Sachverständigen nicht mehr, wenn die im Auftrag der Hersteller Reifen prüfen und freigeben?
Es sind scheinbar doch aller Motorradfahrer Kriminelle, denen das Handwerk gelegt werden muss, wenn die alle mit gefälschten Reifenfreigaben rumfahren. Wegen schlechter Netzabdeckung kann man nicht einmal eben unterwegs schnell per www das Gegenteil beweisen.
Irgendwie passt das ja dann wieder zusammen.....
Hat grad mal jemand den Gelassenheitsspruch parat?

Hersteller und Verkaufsbezeichnung werden nicht eingetragen - nur die Größe/Bauart/Tragfähigkeitsindex/Geschwindigkeitsindex.

Hat den Vorteil, dass man mit der Freigabebescheinigung von Conti z. B. auf der Monolever vorne den 100/90R18 und hinten den 130/80R18 eingetragen bekommt und danach diese Größe von jedem x-beliebigen Hersteller ohne Probleme aufziehen kann.
Und weil das im Schein steht, gibts auch keine Diskussion um evt. Gültigkeit einer Freigabebescheinigung.

Hat mich für beide Moppeds insges. 158,50 € (GTÜ-Gebühr und Zulassungsstelle zusammen) gekostet und jetzt darf ich vorne und hinten Original-Diagonalgrößen fahren oder ebenso Radialreifen in vorne 100/90/18 und hinten wahlweise 120/90/18 oder 130/80/18. :D
 
Also tanken muß man wenn man fahren will !

Reifen eintragen nur weil per Federstrich die Freigaben der Hersteller nicht mehr gelten und extra Euros dafür abdrücken ist auch ein Muss ?!

Findest du also ok ?!

Den Unterschied zwischen Notwendig und unnötig wirst du vermutlich erkennen oder auch nicht, auch egal...


Frank....
 
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