Sammler als Endschalldämpfer

amateurschrauber

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30. Jan. 2020
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Bad Kissingen
Moin Jungs der Jan hier,

ich habe vor meine R80R zum Bobber umzubauen und möchte das Rad hinten komplett frei stehen haben. Da kam mir die Idee den Sammler als Endschalldämpfer zu nutzen.

Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht, ob sowas beim TÜV durchgeht?
Bzw. was da alles auf mich zu kommt.

Ich habe schonmal was gelesen, dass Fahrzeuge nach 1989 eine Abgasmessung machen müssen, sobald eine Veränderung an der Abgasanlage gemacht wird.
Ich bin vorher den originalen ESD mit einem Y-Rohr von Hattech gefahren.
Aber hätte dann nicht auch eine Prüfung erfolgen müssen, nachdem ich das Y-Rohr angebaut habe?

Ich fahre eine BMW R80R von 1993.

Vielen Dank schonmal und Frohe Ostern :D

Gruß
Jan

### Keine Beiträge in der Datenbank ablegen, Hans ###
 
Hallo Janm
mir ist nicht ganz klar, was du meinst. Willst du den Endschalldämpfer einfach weg lassen? Oder willst du den Sammler aufschneiden und - irgendwie im Inneren - zum Endschalldämpfer umbauen?
Mach mal probeweise den Dämpfer ab und starte den Motor. Kündige das aber vorher in der Nachbarschaft an, sonst denken die, dass der dritte Weltkrieg ausbricht! Nach dieser Erfahrung wirst du mehr Respekt davor haben, was der Endschalldämpfer leistet.
Der Sammler der RxxxR ist übrigends rammelvoll mit Rohrbögen, Loch- und Schwallblechen. Wie groß sein Anteil an der gesamten Schalldämpfung ist, weiß ich aber nicht.
Ich glaube nicht, dass ein Umbau dieser Art tüvkonform zu machen ist!
Schöne Ostergrüße
Zoltán
 
Moin Jungs der Jan hier,

ich habe vor meine R80R zum Bobber umzubauen und möchte das Rad hinten komplett frei stehen haben. Da kam mir die Idee den Sammler als Endschalldämpfer zu nutzen.

Habt ihr da schon Erfahrungen gemacht, ob sowas beim TÜV durchgeht?
Bzw. was da alles auf mich zu kommt.
Das kann Dir am besten einer von denen beantworten, die es durchgehen lassen / genehmigen sollen.;)

Ich habe schonmal was gelesen, dass Fahrzeuge nach 1989 eine Abgasmessung machen müssen, sobald eine Veränderung an der Abgasanlage gemacht wird.
Ich bin vorher den originalen ESD mit einem Y-Rohr von Hattech gefahren.
Aber hätte dann nicht auch eine Prüfung erfolgen müssen, nachdem ich das Y-Rohr angebaut habe?
Das Y-Rohr hat ein e-Prüfzeichen und wird bei Verwendung mit dem Original-ESD ohne Abgasmessung eingetragen.
Ich fahre eine BMW R80R von 1993.

Vielen Dank schonmal und Frohe Ostern :D

Gruß
Jan
Viel Spaß...und wenn es was werden sollte...ein Soundfile ist Pflicht.:D
 
Zuletzt bearbeitet:
Zitat:

Viel Spaß...und wenn es was werden sollte...ein Soundfile ist Pflicht.

Wird dann wohl eher ein "Krachfile" als ein Soundfile.

Gruß

Friedel
 
Ja, national ginge da nix.

Das sind aber EG Zulassungen.

Genau wie Klappenauspüffe, in D seit den 50er Jahre verboten, zurück über die EG Zulassungen.


Das e hat er sich doch in einem Balkanland gekauft.
Wenn das legal ginge hätte BMW das früher doch selber gemacht, zu Monolever- Zeiten galten ja sogar noch andere Grenzwerte...
 
Ja, national ginge da nix.

Das sind aber EG Zulassungen.

Genau wie Klappenauspüffe, in D seit den 50er Jahre verboten, zurück über die EG Zulassungen.

Ich meinte die Erteilung der EG-BE. Die kann ja in jedem Land erfolgen. e1 ist Deutschland, das steht aber bei solchem Zeug nie drauf. Bei so einer Anlage tippe ich mal auf e19 oder e30, also Rumänien oder Moldawien. Da sind sie sicher "flexibel" bei der Erteilung. ;)

Die Ixil-Anlage aus Beitrag #6 ist aus Spanien (e9), da scheinen sie auch "toleranter" zu sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Oliver,

du hattest in #8 auf den link zu SE verwiesen ;-)
Auf dieser SE-Seite steht was von E3-Prüfzeichen.

Was mich aber irritiert, dass dort folgende Aussagen gemacht werden:

"Die Endschalldämpfer haben ein E-Prüfzeichen, die mitgelieferte ABE enthält die meisten BMW 2-Ventiler Modelle"

und:

"E3-Prüfzeichen

DB-Killer demontierbar
Homologiert für alle BMW 2-Ventiler"

Was nun, die meissten oder alle? Oder ist eine Homologation nicht mit einer ABE gleichzusetzen?
Bin ja nicht vom Fach ;-))

Grüsse
Chris




 
Die e Nummer sagt ja nur die Genehmigungsbehörde aus. Die überprüft aber nun den Bericht des technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, ...).
Und da ist es nicht so, dass der TÜV nur mit dem KBA, der spanische Dienst nur mit der spanisches Behörde usw. zusammen arbeit.
Es kann also gut sein, das etwas in D geprüft und in I genehmigt wurde oder andersrum.
Um auf den Auspuff zurück zu kommen, der "Taube" sollte beim technischen Dienst sitzen und nicht bei der Genehmigungsbehörde.
:D
 
Die e Nummer sagt ja nur die Genehmigungsbehörde aus. Die überprüft aber nun den Bericht des technischen Dienstes (TÜV, DEKRA, ...).
Und da ist es nicht so, dass der TÜV nur mit dem KBA, der spanische Dienst nur mit der spanisches Behörde usw. zusammen arbeit.
Es kann also gut sein, das etwas in D geprüft und in I genehmigt wurde oder andersrum.
Um auf den Auspuff zurück zu kommen, der "Taube" sollte beim technischen Dienst sitzen und nicht bei der Genehmigungsbehörde.
:D

Danke Ralf, das ist interessant.
Das eröffnet ja noch weitere Möglichkeiten des Verwässerns der eigentlichen Geräuschgrenzwerte. :entsetzten:
 
Danke Ralf, das ist interessant.
Das eröffnet ja noch weitere Möglichkeiten des Verwässerns der eigentlichen Geräuschgrenzwerte. :entsetzten:

Ja, die EU macht vieles möglich.
Aber selbst wenn ein windiges Gutachten zu einer noch windigeren Betriebserlaubnis führt, fällt das Ganze spätestens bei einer Verkehrskontrolle oder der HU durch.
 
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