Fahrverbot in Tirol für Motorräder mit einem Standgeräuscch >95 dB(A)

gerhard_d

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17. Aug. 2021
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Oberbayern, Elternhaus in Schwaben
hallo zusammen,
Es geht um die Fahrverbote für Motorräder auf ausgewiesenen Strecken in Tirol seit 2020 ff mit einem im Fzg-Schein eingetragenen Standgeräusch >95 dB(A):
Fahre eine R75/6 mit einem Standgeräusch von 75N. Wenn ich richtig informiert bin dürfen die Gendarmen in Tirol 21 dB(A) zu diesem Wert dazuaddieren: 75N + 21 = 96 dB(A). Folglich könnte ich bei einer Kontrolle über 200€ Strafe zahlen müssen.
Würde gerne meine alten Strecken in Tirol (Tannheimer Tal, Hahntennjoch, Namlostal, Lechtal ab Steeg ..) mit der /6 wieder fahren:
Was habt Ihr für Erfahrungen?
Ist jemand bereits auf den angegebenen Strecken zur Kasse gebeten worden?
Hat jemand beim TÜV .. eine aktuelle Standgeräusch-Nahfeldmessung machen lassen und diese in die Papiere eintragen lassen?
Für Vorschläge/ Tipps wäre ich Euch sehr dankbar
Schönen Abend, Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
... Wenn ich richtig informiert bin dürfen die Gendarmen in Tirol 21 dB(A) zu diesem Wert dazuaddieren: 75N + 21 = 96 dB(A). Folglich könnte ich bei einer Kontrolle über 200€ Strafe zahlen müssen.
...

Wer sagt das?
Das wäre ziemlicher Unfug.
Fakt ist, dass 1980 die "Nahfeldmessung" Standard wurde.
Um auch jene Fahrzeuge überprüfen zu können, deren Standgeräusch noch nicht per Nahfeldverfahren ermittelt worden war, wurden Vergleichsmessungen durchgeführt.
Sie ergaben, dass zum Standgeräusch von Motorrädern, die vor dem 7. November 1980 erstmals zugelassen wurden, 21 dB(A) hinzuaddiert werden müssen. Beanstandet werden können Fahrzeuge
jedoch erst, wenn eine Toleranz von fünf Dezibel überschritten wird.
Diese 21 dB dienen also dazu, eine aktuelle Messung mit alten Werten kompatibel zu machen.
Der umgekehrte Weg ist Quatsch, wenn das Fahrzeug faktisch nicht zu laut ist.
 
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe es bisher so verstanden, dass die Österreicher auf den bekannten Strecken in Tirol keine Geräuschmessung vorort durchführen, sondern nur in den Fzg-Schein schauen und bei einem eingetragenen Standgeräusch >95 dB(A) bzw. >74N den Fahrer zur Kasse 'bitten'.
Folgender Artikel in Motorrad Classic 09/2020 hat mich 2020 verunsichert:


### Anlage entfernt, Copyright beachten Hans ###
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
das Thema ist schon etwas älter.
Im Juni 2020 habe ich mal in Tirol nachgefragt und folgende Antwort bekommen:

"Sehr geehrter Herr ....,


bei einem Standgeräusch ohne Buchstabe gilt der Wert ohne Zuschlag, somit ist Ihr Fahrzeug nicht vom Fahrverbot betroffen.

mit freundlichen Grüßen"

Steht beim Standgeräusch im Schein zusätzlich ein Buchstabe?
Dann werden die 21db dazugerechnet. Da wird nix gemessen, das reicht aus um nicht fahren zu dürfen.
Schau mal, was im Schein steht;;-)
Grüße
Karl
 
Guten Morgen,
das bestätigt leider meine Befürchtungen bzgl. Abzocke.
Ist jemand mit seinem 2-Ventiler auf diesen Strecken schon mal zur Kasse gebeten worden?
ich bin immer wieder am Überlegen, beim TÜV eine aktuelle Standgeräuschmessung machen zu lassen, bei der eigentlich <95 dB(A) herauskommen sollte, da ich diesen 21 dB nicht traue. Erfahrungen damit?
viele Grüße, Gerhard
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

um Österreich mache ich sowieso gerne einen Bogen, weil ich schon seit Jahrzehnten das Gefühl habe, dass Motorradfahrer dort sowas wie Freiwild für die "exekutiernden" Organe sind.

Trotzdem oder deswegen habe ich mir den Link mal angeschaut.


Interessant finde ich den letzten Punkt:

Ösi.JPG

Mit einem Gespann oder Trike kann man also über den Geräusch-Limiten liegen.

Wird wohl doch Zeit, dass ich mein wieder Dreirad fertgstelle...


Grüßle
Volker
 
Na Ja, ob das Abzocke oder Schutz vor übermässigem Lärm ist?
Die Anwohner sehen das evtl. anders als "sportliche" Moppedfahrer;)

Grüße
Karl

P.S.: ich fahr da seit Jahrzehnten unbehelligt und problemlos durch
 
Zuletzt bearbeitet:
Einen Beiwagen dranhängen dann gilt die Bestimmung nicht. :D

Das ist doch eine wenig durchdachte und total hirnverbrannte Gesetzgebung. :rolleyes:
Wenn schon, dann sollte die Bestimmung für alle Fahrzeuge gelten.

Gut dass Tirol so weit von mir weg ist, wobei ich mit meinen Motorrädern problemlos in den betroffenen Gebieten fahren dürfte wenn ich wollte. :pfeif:
 
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Na Ja, ob das Abzocke oder Schutz vor übermässigem Lärm ist?
Die Anwohner sehen das evtl. anders als "sportliche" Moppedfahrer;)

Grüße
Karl

P.S.: ich fahr da seit Jahrzehnten unbehelligt und problemlos durch

:fuenfe:
...und die Anwohner sehen es völlig zu Recht so.
Ich fahre seit Jahrzehnten in Österreich (v.a. Tirol). Ich bin noch nie schikaniert, willkürlich oder in irgendeiner Form unangemessen behandelt worden. Und ich schiebe die GS nicht zwischen den Bergen hin und her.;)
 
Soweit ich mich erinnern kann hatten wir das Thema schon mal durch.
Ich erinnere mich noch daran, daß, wenn jemand den 7Rock Zylindersatz drauf hat sich die neueren Werte eintragen lassen kann. Und diese liegen unter den 95dbA.
Und: Ich habe damals an meinem Motorrad mit einem guten Meßgerät bei 1/2 Nenndrehzahl , 50cm Abstand, 45 Grad irgendwas um die 93 dbA gemessen.
Manfred
 
Hallo,

ich fahre nicht nach Österreich. Dafür wurden in Frankreich Bestimmungen erlassen, daß Motorräder vor Bj. 2000 nicht mehr in die Feinstaubschutzzonen herumfahren dürfen.
Gestern Abend ist ein Harley Fahrer vor der Straußwirtschaft vorbeigefahren. Hatte Angst, mein Schoppenglas fällt um.:schock:
Nachricht letzte Woche aus Wiesbaden: Führerlose Harley rammt 2 PKWs. Der Fahrer war vorher an einer Verkehrsinsel abgestiegen.;)

Gruß
Walter
 
Zuletzt bearbeitet:
Na Ja, ob das Abzocke oder Schutz vor übermässigem Lärm ist?
Die Anwohner sehen das evtl. anders als "sportliche" Moppedfahrer;)

Grüße
Karl

P.S.: ich fahr da seit Jahrzehnten unbehelligt und problemlos durch

Hallo Karl,

es geht mir nicht darum, dass die echten Lärmkisten (und Raser) rausgeholt werden. Das hilft letztendlich jedem vernünftigen Motorradfahrer, und das Problem haben wir hier im Schwarzwald auch. Die Vorschrift ist reine Willkür, schließlich trifft sie auch ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeuge.

Ich fahre schon Jahrzehnte Motorrad, und mehrfach sind mir die Österreicher negativ aufgefallen. So gab es vor etwa 25 Jahren mal fragwürdige Vorschriften für Kinder im Seitenwagen (was genau, weiß ich nicht mehr, ist für mein altes Gehirn zu lange her). Das wurde in der Gespannszene nicht guotiert.

Dann die Sache mit den am Mann eigesetzten Laserpistolen, und die Gewohnheit (das Recht?), gefahrene Geschwindigkeiten zu schätzen: nein , da muss ich nicht hin. Europa ist groß genug, um AT drumrumzu fahren.

Gruß
Volker
 
Das Powerkit muss man eintragen lassen, die neuen Geräuschwerte sind Bestandteile des Gutachtens, das 7R dafür mitliefert. Anschließend Korrektur der Papiere
 
hallo zusammen:
bin weiterhin am überlegen-
rechnerisch 96 dB(A) bei R75/6
Ausgewiesene Strecken in Tirol meiden
oder trotzdem vernünftig touristisch befahren
oder beim TÜV Standgeräusch messen und eintragen lassen?
viele Grüße, Gerhard
 
hallo zusammen:
bin weiterhin am überlegen-
rechnerisch 96 dB(A) bei R75/6
Ausgewiesene Strecken in Tirol meiden
oder trotzdem vernünftig touristisch befahren
oder beim TÜV Standgeräusch messen und eintragen lassen?
viele Grüße, Gerhard


Die Entscheidung kann dir wohl keiner abnehmen :pfeif:
 
hallo Wolfram,
ich möchte keineswegs den Österreichern 220€ spenden für etwas das für mich nicht nachvollziehbar ist und mir unsinnig erscheint.
Nur bin ich relativ nah an den Bergen dran und früher sehr gerne mit der Solomaschine diese Strecken gefahren ..
 
Eben, und auch für Autos und LKWs

Darum schrieb ich auch für alle Fahrzeuge. ;)

Aber dann trifft es möglicherweise auch einige jener die das Gesetz ausgebrütet haben. :D


Dazu muss ich noch sagen dass ich die Anrainer welche ein Recht darauf haben nicht von Lärm geplagt zu werden auch verstehe.

Bei Unklarheiten mit einem älteren Fahrzeug würde ich eine Geräuschmessung und Neueintragung in die Papiere vornehmen lassen um in Zukunft unbeschwert fahren zu können.

Wer weiß schon was nicht nur hier in Österreich sondern auch Behörden in anderen Ländern demnächst noch alles einfällt. :pfeif:
 
Ich habe jetzt mal meine Fahrzeugscheine studiert. Die drei R100 (Bj.77-81) haben 80 bis 82N eingetragen. Die R80 (Bj.83) hat 99P eingetragen.

Meine Harley (Bj.2000), die sich definitiv lauter anhört geht mit 91 ins rennen.

Somit dürfte ich mit allen BMW´s dieses Bereich nicht befahren?
Bin jetzt etwas perplex, da ich mit einer der Kühe dieses Jahr mal in der Gegend unterwegs sein wollte...:entsetzten:

Vg
Ralf
 
... ich möchte keineswegs den Österreichern 220€ spenden für etwas das für mich nicht nachvollziehbar ist und mir unsinnig erscheint. ...

Hallo Gerhard,

das dachte ich mir schon. ;)

Und wie Du und ich darüber denken, spielt im Endeffekt keine Rolle.

Dann würde ich wohl mal den Kontakt mit TÜV oder Dekra aufnehmen und das Prozedere und die Kosten für einen Änderungseintrag abklären.

Falls das für Dich eine Option ist: die französichen Westalpen sind sehr schön und auch nicht so überlaufen.
 
Hallo Gerhard,

das dachte ich mir schon. ;)

Und wie Du und ich darüber denken, spielt im Endeffekt keine Rolle.

Dann würde ich wohl mal den Kontakt mit TÜV oder Dekra aufnehmen und das Prozedere und die Kosten für einen Änderungseintrag abklären.

Falls das für Dich eine Option ist: die französichen Westalpen sind sehr schön und auch nicht so überlaufen.

hallo Wolfram,
das beim TÜV .. werde ich abklären, hoffe daß nicht dann das Fahrgeräusch limitiert wird. Dann fahr ich Ökobike (Fahrrad ohne Elektrounterstützung).
 
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