Anmeldung nach Betrieb mit roter Nummer

gespannpit

Stammgast
Seit
01. Mai 2009
Beiträge
7.423
Ort
Saarland
Hallo,
ich stelle die Frage mal hier rein.
Wenn ich ein Fahrzeug anmelden will, das vorher mit einer roten Nummer bewegt worden ist, was ist dabei zu beachten? Rote Nummer braucht ja keinen TÜV. Daher muss ich den dann wohl machen lassen müssen. Gibt es mit roten Nummern FZG-Scheine? Sehen die aus, wie die Anderen? Was kommt alles auf der Zulassungsstelle auf mich zu? (Evtl. auch finanziell)
Gruß
Pit
 
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Hallo,
ich stelle die Frage mal hier rein.
Wenn ich ein Fahrzeug anmelden will, das vorher mit einer roten Nummer bewegt worden ist, was ist dabei zu beachten? Rote Nummer braucht ja keinen TÜV. Daher muss ich den dann wohl machen lassen müssen. Gibt es mit roten Nummern FZG-Scheine? Sehen die aus, wie die Anderen? Was kommt alles auf der Zulassungsstelle auf mich zu? (Evtl. auch finanziell) ...

Hallo Pit,

mti Sicherheit musst Du eine gültige HU nachweisen.

Zu jeder roten Nummer gibt es ein kleines Heftchen, in dem jede Fahrt dokumentiert werden muss. Sieht anders aus als die KFZ-Scheine, ist vor allen nicht so detailliert. Du trägst die Daten ja selbst ein.

Alles Andere klärt sich bei einem Anruf bei der Zulassungsstelle bzw. beim Studium von deren Homepage.
 
Hallo,
mit dem TÜV Prüfer hab ich schon gesprochen. Der würde die HU machen.
Aber welche Daten trag ich da selber ein? Ich denke nicht, dass ich dieses rote Heftchen von dem Verkäufer bekomme.
Gruß
Pit
 
Hallo,
mit dem TÜV Prüfer hab ich schon gesprochen. Der würde die HU machen.
Aber welche Daten trag ich da selber ein? Ich denke nicht, dass ich dieses rote Heftchen von dem Verkäufer bekomme. ...

Nein Pit,

das Heftchen gehört zur roten Nummer. Das gibt Dir der Verkäufer nicht mit. Das dient eher der Nachverfolgbarkeit bei z.B. Verkehrsverstößen. Da trägst Du auch nur die Fahrgestellnummer, eventuell ein Kennzeichen und das Datum ein.

Die Daten holt sich der a.a.S. entweder aus seiner Datenbank, eventuell ergänzt durch die Angaben in dem alten Brief.

Frag doch mal den Michael (MM), der verfügt da mit Sicherheit über genaue Kenntnisse.
 
Nein Pit,

das Heftchen gehört zur roten Nummer. Das gibt Dir der Verkäufer nicht mit. Das dient eher der Nachverfolgbarkeit bei z.B. Verkehrsverstößen. Da trägst Du auch nur die Fahrgestellnummer, eventuell ein Kennzeichen und das Datum ein.

Die Daten holt sich der a.a.S. entweder aus seiner Datenbank, eventuell ergänzt durch die Angaben in dem alten Brief.

Frag doch mal den Michael (MM), der verfügt da mit Sicherheit über genaue Kenntnisse.

Hallo Wolfram,
vllt. meldet der sich ja noch.
Gruß
Pit
 
Haben Fahrzeuge, welche auf roter Nummer betrieben werden denn keine KFZ-Briefe/Fahrzeugpapiere?

Ob man die rote Nummer ohne vorhandenen Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) verwenden darf, weiß ich nicht.

Ein gültiger KFZ-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) ist i.d.R. nicht vorhanden, sonst bräuchte man ja die rote Nummer nicht.
Wobei, wenn das Fahrzeug zugelassen und die HU-Frist abgelaufen ist, kann man mit der roten Nummer noch "legal" fahren.
 
Neuerdings brauchst du bei einer 07er Nummer für dein Fahrzeug eine frische HU. Sonst bekommst du keine rote Nummer.
 
Hallo,
es geht nicht darum eine rote Nummer zu bekommen.
Ich denke mal, dass das Fzg. auf der Zulassungsstelle einen neuen Fzg-Schein bekommt, in den anhand des KFZ-Briefes die Daten eingetragen werden. Vorausgesetzt die ´TÜV Prüfung ist vorhanden.
Gruß
Pit
 
Wenn du vorher mit ne 06er Nummer unterwegs warst, sollte das Fahrzeug gültige Papiere haben. Wenn du es dann normal anmelden willst, brauchst du natürlich eine gültige Hu/Au.
 
Für die Zulassungsstelle ist es uninteressant, ob das Fahrzeug vorher mit roter Nummer bewegt wurde, oder von Mann, Frau,Divers .......das ist Vergangenheit.
Du legst die üblichen Unterlagen vor:
Fahrzeugpapiere
Personalausweis
EVB Nummer
EC-Karte
gültiger TÜV Bericht
und dann wird das Kfz zugelassen .
Und jetzt die ganz normalen Gebühren entrichten, Kennzeichen holen, Stempel drauf........und dann kann es losgehen.
Manchmal soll sowas auch schon online gehen, hab ich noch nicht ausprobiert.
 
Damit eine HU gemacht werden kann, sind die Fahrzeugdaten nötig, wie sie in Brief und Schein dokumentiert sind.
Ich gehe davon aus, dass du das Fahrzeug mit Brief (bzw. seit 2005 ZB II) kaufst, denn der ist u. a. der Eoentumenachweis.
 
Egal ob Eigentumsnachweis oder nicht, du benötigst den Fahrzeugbrief (neue oder alte Version) und inzwischen auch den Fahrzeugschein, sonst gibts richtig Probleme bei der Zulassungsstelle. Beim Schein drücken sie evtl. noch ein Auge zu, bezüglich Brief benötigt das Amt aber eine eidesstattliche Erklärung von dir oder vom Verkäufer, dass der Brief im Besitz war und z.B. dann verloren wurde. Ein falsche eidesstattliche Erklärung kann dann Knast bedeuten. Zum TÜV kannst du übrigens ohne vorherige Zulassung fahren.
 
Naja die war ja nicht schon immer mit roter Nummer angemeldet, deswegen gibt es ja theoretisch einen alten Schein. Allerdings war es wohl früher auch oft so, daß man z.B. beim Stilllegen fälschlicherweise nur den Brief mitbekommen hat, weil der Schein beim Wiederanmelden eh neu gemacht wird. Genau deswegen drücken die Landratsämter beim Schein auch ein Auge zu, obwohl man ihn laut Vorschrift benötigt.
 
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