H4-LED tauglichen Scheinwerfer für R80 G/S gesucht.

Da wäre ich mir nicht so sicher.....

JEpp, so ist es .. auf der großen Tour im Sommer ist einem Freund aufgefaööen, dass mein Rücklicht nicht geht .. einer der beiden Fäden hatte sich verabschiedet .. erst die dritte Tanke hatte ein riesiges Sortiment an Glühobst und die Sache war in einer Minute erledigt .

Trotzdem würde ich mir niemals Ersatzbirnen ins Moped legen .. das permanente Gerappel und auch allgemien Alterung machen sie nicht besser .. dann ist sie vielleicht schon fratze, bevor sie eingebaut wird ..
 
Eigentlich wollte ich hier keinen Fred anstoßen über moderne Fahrzeuge und der Befähigung oder auch des Unvermögens von deren Nutzern zur eigenständigen Erledigung banalster Instandhaltungsarbeiten.

Ich suche einen 5,75" H4 Rundscheinwerfer mit einer Retrofit-LED-Zulassung von Osram oder Philips !

Daher
 

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Eigentlich wollte ich hier keinen Fred anstoßen über moderne Fahrzeuge und der Befähigung oder auch des Unvermögens von deren Nutzern zur eigenständigen Erledigung banalster Instandhaltungsarbeiten.

Ich suche einen 5,75" H4 Rundscheinwerfer mit einer Retrofit-LED-Zulassung von Osram oder Philips !

Daher


Frage .. nur als Gedankenspiel ..

Die Scheinwerfer unserer G/S haben eine Zulassung .. das Glas auch ..

Die LED haben Zulassungen für tausende Fahrzeuge und Scheinwerfer ..

kann diese Zulassung nicht als eine Art Teilegutachten fungieren, sodass man diese eintragen lassen kann? Ist das bei Licht sooo viel anders als bei anderen Abnahmen? Den ollen Hunderter zahle ich gern, wenn’s geht !
 
Frage .. nur als Gedankenspiel ..

Die Scheinwerfer unserer G/S haben eine Zulassung .. das Glas auch ..

Die LED haben Zulassungen für tausende Fahrzeuge und Scheinwerfer ..

kann diese Zulassung nicht als eine Art Teilegutachten fungieren, sodass man diese eintragen lassen kann? Ist das bei Licht sooo viel anders als bei anderen Abnahmen? ...

Wenn das so einfach wäre, hätten die großen Produzenten diesen Weg schon freigeräumt und publiziert.

Dein Vorschlag wird wohl leider ein Gedankenspiel bleiben.
 
... Trotzdem würde ich mir niemals Ersatzbirnen ins Moped legen .. das permanente Gerappel und auch allgemien Alterung machen sie nicht besser .. dann ist sie vielleicht schon fratze, bevor sie eingebaut wird ..

Hallo Marvin,

so unterschiedlich sind eben die Denkweisen. ;)

Ich fahre nie ohne Ersatzlampen. Im Unterteil des 407 sind immer eine H4-Lampe und eine Doppelfadenlampe für das Rücklicht, nebst anderen wichtigen Ersatzteilen.

Die Lampen überstehen das "Gerappel" auch problemlos. Der Ausfall von Glühlampen erfolgt immer im Betrieb, nicht bei der Lagerung.

Übrigens sind die Vibrationen im Tankrucksack gar nicht so heftig. Der Tankrucksack ist auch der empfohlene Ort zum Transport einer Kamera. Wenn ich die Kilometer addiere, die meine Minolta X-700 im Tankrucksack verbracht hat, komme ich auf einige zehntausend. Und die Kamera funktioniert immer noch, auch wenn ich heute digital fotografiere.

Für die Jüngeren unter uns, die X-700 ist eine analoge Spiegelreflex, kein Smartphone.
 
Es wird immer nur explizit der getestete Scheinwerfer nach Absolvierung des Prüfprozederes freigegeben.
Als Beispiel kann man hier den Scheinwerfer des Käfers hernehmen.
Da dieses Modell neben dem Käfer auch im Bully, dem 1500er und 1600er sowie den Karmann Ghia Modellen verbaut war (der Kübel dürfte auch dazugehören) finden sich die oben genannten Fahrzeuge in der Freigabeliste von Philips.
Da geht es wirklich nur um den Scheinwerfer, egal in welchem Fahrzeug der sich später oder überhaupt noch überall findet.
Für die paar 1600er oder T2, die heute noch herumfahren, hätten sich die Hersteller niemals um eine Zulassung bemüht,
so war es aber halt "mit dabei".
 
Hallo Marvin,

so unterschiedlich sind eben die Denkweisen. ;)

Ich fahre nie ohne Ersatzlampen. Im Unterteil des 407 sind immer eine H4-Lampe und eine Doppelfadenlampe für das Rücklicht, nebst anderen wichtigen Ersatzteilen.

Die Lampen überstehen das "Gerappel" auch problemlos. Der Ausfall von Glühlampen erfolgt immer im Betrieb, nicht bei der Lagerung.

Übrigens sind die Vibrationen im Tankrucksack gar nicht so heftig. Der Tankrucksack ist auch der empfohlene Ort zum Transport einer Kamera. Wenn ich die Kilometer addiere, die meine Minolta X-700 im Tankrucksack verbracht hat, komme ich auf einige zehntausend. Und die Kamera funktioniert immer noch, auch wenn ich heute digital fotografiere.

Für die Jüngeren unter uns, die X-700 ist eine analoge Spiegelreflex, kein Smartphone.

WIr wollten ja beim Kernthema des Beitrags, den LED Leichtmitteln bleiben ..

Einen Tankrucksack würde ich niemals verwenden .. ich mag meinen Lack und mit der Optik fangen wir besser garnicht erst an :-) Bleibt also nur das Werkzeugfach unter dem Sitz .. des weiteren geht eh immer nur das kaputt, was man gerade nicht dabei hat .. der beste Schutz ist und bleibt einfach immer ein perfekt gepflegtes Motorrad zu haben .. ich würde mit jeder meiner Maschinen ohne jegliche Vorbeeitung morgen ans Ende der Welt fahren ( sollte ich dies wollen .. )
 
Es wird immer nur explizit der getestete Scheinwerfer nach Absolvierung des Prüfprozederes freigegeben.
Als Beispiel kann man hier den Scheinwerfer des Käfers hernehmen.
Da dieses Modell neben dem Käfer auch im Bully, dem 1500er und 1600er sowie den Karmann Ghia Modellen verbaut war (der Kübel dürfte auch dazugehören) finden sich die oben genannten Fahrzeuge in der Freigabeliste von Philips.
Da geht es wirklich nur um den Scheinwerfer, egal in welchem Fahrzeug der sich später oder überhaupt noch überall findet.
Für die paar 1600er oder T2, die heute noch herumfahren, hätten sich die Hersteller niemals um eine Zulassung bemüht,
so war es aber halt "mit dabei".

Dies ist mir klar .. mein Gedankenspiel drehte sich eher darum, dass vieles geht, die Leute aber nur zu faul oder zu geizig sind oder man sich vom ersten Prüfer abbügeln lässt .. habe schon die wildesten Dinge zugelassen bekommen oder gemacht .. wenn man denn will .. darum der Anstoss :-)
 
Es wird immer nur explizit der getestete Scheinwerfer nach Absolvierung des Prüfprozederes freigegeben.
Als Beispiel kann man hier den Scheinwerfer des Käfers hernehmen.
Da dieses Modell neben dem Käfer auch im Bully, dem 1500er und 1600er sowie den Karmann Ghia Modellen verbaut war (der Kübel dürfte auch dazugehören) finden sich die oben genannten Fahrzeuge in der Freigabeliste von Philips.
Da geht es wirklich nur um den Scheinwerfer, egal in welchem Fahrzeug der sich später oder überhaupt noch überall findet.
Für die paar 1600er oder T2, die heute noch herumfahren, hätten sich die Hersteller niemals um eine Zulassung bemüht,
so war es aber halt "mit dabei".

Das Ganze wird auch dadurch nochmals schwieriger, dass auch die Prüfnummer auf dem Scheinwerfer mit der in der ABG des KBA übereinstimmen muss (logisch ;)).

In der ABG sind oft nur zwei, drei verschiedene Prüfnummern aufgeführt. Eben die, die z.B. Osram hat testen lassen.

Das sind i.d.R. aber nicht alle Scheinwerfer, die im jeweiligen Fahrzeug vom Hersteller verbaut wurden. Man muss also auch noch das Glück haben, dass im eigenen Fahrzeug, das man umrüsten möchte, der Scheinwerfer mit der passenden Prüfnummer eingebaut ist.

Das ist zumindest meine Erfahrung beim 2er Golf. Bei meinem Fahrzeug fand ich die Nummer im Gutachten. Habe aber auch zwei Scheinwerfer vom 2er Golf hier liegen, deren Prüfnummer nicht in der ABG erscheint.

Also Augen auf beim Scheinwerferkauf! :D
 
Das bedeutet dann, dass, obwohl der Scheinwerfer ja eindeutig vergleichbar sein muss, du diesen dann aber nicht mit der H4-LED betreiben darfst ?

Macht die Sache ja nicht unbedingt einfacher X(.


Schönen Gruß

Christian
 
Das bedeutet dann, dass, obwohl der Scheinwerfer ja eindeutig vergleichbar sein muss, du diesen dann aber nicht mit der H4-LED betreiben darfst ?

Macht die Sache ja nicht unbedingt einfacher X(. ...

Ja, so ist es leider, Christian. Deswegen auch mein letzter Satz.

Die Scheinwerfer sind zwar, wie Du schreibst, vergleichbar, aber eben nicht identisch. Vermutlich sind zumindest die Streuscheiben verschieden.

Aber ich kann das gleich mal nebeneinander halten und mir anschauen.

Der Knackpunkt dürfte die hohe Leuchtdichte am Lichtaustritt des Scheinwerfers sein. Erlebt man ja selbst bei den Fahrzeugen, die einem begegnen.
Und diese hohe Leuchtdichte kann bei unterschiedlicher Streuscheibe auch mal schnell zu einer Überschreitung der zulässigen Werte für Streulicht und damit Blendung des Gegenverkehrs führen.

Und auch bei der Werbung muss man aufpassen. Osram schreibt ja von 50 % weniger Blendung. Könnte man jetzt so auffassen, dass die 50 % gegenüber einer H4-Glühlampe gelten.
Wenn man etwas wühlt entdeckt man jedoch, dass die 50 % sich auf die gesetzlich zulässige Obergrenze beziehen. Es kann also durchaus sein, dass die LED stärker blendet. Vielleicht war ja die normale H4 bei nur 30 % der gesetzlichen Obergrenze.

Alles etwas tricky!
 
Mal ganz offtopic gefragt:
Welche blinde Behörde hat eigentlich jene neueren (meist höheren) Automodelle für die Teilnahme im Straßenverkehr zugelassen, die quer über die komplette Kühlerfront einen grell leuchtenden LED-Streifen besitzen?

Mit einem G/S-Scheinwerfer kann man, trotz verbotener LED-Bestückung, den Gegenverkehr oder die Vorausfahrenden wohl kaum schlimmer blenden.
So langsam kommt man sich beim Thema "Beleuchtung und Blendung" echt verarxxxt vor.

Offtopic Ende

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Eigentlich wollte ich hier keinen Fred anstoßen über moderne Fahrzeuge und der Befähigung oder auch des Unvermögens von deren Nutzern zur eigenständigen Erledigung banalster Instandhaltungsarbeiten.

Ich suche einen 5,75" H4 Rundscheinwerfer mit einer Retrofit-LED-Zulassung von Osram oder Philips !

Daher


Hallo,

gibt es nicht.
 
... Die Scheinwerfer sind zwar, wie Du schreibst, vergleichbar, aber eben nicht identisch. Vermutlich sind zumindest die Streuscheiben verschieden.

Aber ich kann das gleich mal nebeneinander halten und mir anschauen. ...

Habe mir die beiden Streuscheiben vorhin mal anschaut. Sie sind tatsächlich verschieden, und das deutlich.
 
... Mit einem G/S-Scheinwerfer kann man, trotz verbotener LED-Bestückung, den Gegenverkehr oder die Vorausfahrenden wohl kaum schlimmer blenden.

Das tut man auch nicht.


So langsam kommt man sich beim Thema "Beleuchtung und Blendung" echt verarxxxt vor. ...

Hallo Guido,

wir haben das im Freundeskreis schon ausgetestet. Bei richtiger Einstellung des Scheinwerfers in der G/S blendet da nichts (Osram-LED).
Das waren jetzt natürlich keine Messungen in einem Lichtlabor, sondern lediglich ganz subjektive Eindrücke.
Auch kam vom Gegenverkehr kein Lichthupensignal wegen Blendung.
Die Ausleuchtung der Fahrbahn im Dunklen ist allerdings absolut überzeugend. Jetzt fehlt nur noch ein nachrüstbares Kurvenlicht.

Mit meiner Anmerkung (50 % weniger Blendung) wollte ich auch nicht aufzeigen, dass die Lampen eventuell doch stärker blenden. Sondern lediglich auf die doch etwas irreführende Werbung aufmerksam machen.

Zum Thema Verarschung: ich komme mir nicht nur so langsam, sondern schon länger kräftig verarscht vor. Und das nicht nur beim Thema Blendung durch LED-Scheinwerfer.
Ich versuche jedoch, mich nicht immer zu ärgern. Lohnt sich nicht. Dafür ist die mir verbleibende Restlebenszeit zu kostbar.
 
Und deshalb bleibt meine Lampe wie sie ist! Bsta!

An meiner R100 GS Paris Dakar sowie an der RT bleibe ich ebenfalls bei H4, da eine LED, verbaut in einem nicht mitlenkendem Scheinwerfer, nachts in engen Rechtskehren alles andere als eine Verbesserung ist. Da geht's dann dunkel ums Eck! ;;-)
Woher ich das weiß? T700 ;)

Bei mitlenkenden Scheinwerfern, wie jenen der Brotdose der G/S, ist das technisch ein völlig anderes Verhalten.
Aber speziell die mitlenkenden Scheinwerfer älterer BMWs scheinen, meinem Eindruck nach und bezogen auf die bislang freigegebenen Modelle, ausgeschlossen zu bleiben.

VG
Guido
 
Zuletzt bearbeitet:
Also die folgende Information habe ich heute von Philips schon einmal erhalten:

Sehr geehrter Herr XXXXXX,

es freut uns zu hören, dass Sie sich für die Produkte von Philips Automotive interessieren.
Wir informieren, dass sich die Zulassung in der Tat auf den Scheinwerfer bezieht.
Dennoch steht dies in Verbindung mit dem entsprechenden Modell, in dem es ursprünglich ab Werk verbaut wurde.
D.h. Modellübereinstimmung bedeutet nicht strassenzugelassen.
Aus Modellübereinstimmung in Kombination mit dem zugelassenen Scheinwerfer/Genehmigungsnummer (z.B. E1 1234) hingegen resultiert die Strassenzulassung.

Mit freundlichen Grüßen


Demnach wäre die Adaptierung eines in einem PKW zugelassenen Scheinwerfers auch kein gangbarer Weg.
Unabhängig davon, dass es einen solchen in der gesuchten Größe offensichtlich auch gar nicht gibt.


Schönen Gruß

Christian
 
Zuletzt bearbeitet:
An meiner R100 GS Paris Dakar sowie an der RT bleibe ich ebenfalls bei H4, da eine LED, verbaut in einem nicht mitlenkendem Scheinwerfer, nachts in engen Rechtskehren alles andere als eine Verbesserung ist. Da geht's dann dunkel ums Eck! ;;-)
Woher ich das weiß? T700 ;)

Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen.

Bei mitlenkenden Scheinwerfern, wie jenen der Brotdose der G/S, ist das technisch ein völlig anderes Verhalten.

Hallo Guido,

an Deiner Stelle würde ich das einfach mal ausprobieren. Vielleicht kannst Du Dir ja mal eine H4-LED ausleihen und testen.
Ich würde vermuten, dass Du danach die LED-Lampe gar nicht mehr ausbauen möchtest.

Bin gestern abend eine kurze Strecke mit einem Motorrad mit zwei rahmenfesten LED-Scheinwerfern gefahren, die bei diesem Bike zur Serienausstattung gehören. Die Rückfahrt erfolgte im Dunklen. Also, da gings nicht "dunkel ums Eck".
Und ich habe nicht die Augen einer Eule und das Motorrad kein Kurvenlicht, leider.
 
...
Demnach wäre die Adaptierung eines in einem PKW zugelassenen Scheinwerfers auch kein gangbarer Weg.
Unabhängig davon, dass es einen solchen in der gesuchten Größe offensichtlich auch gar nicht gibt.


Schönen Gruß

Christian

Die sind Experten für Leuchtmittel, aber nicht für Prüfungen nach §19.2.
Ich sehe kein Problem, wenn ein anderer Scheinwerfer ordnungsgemä0 montiert wird. Kostet halt den Scheinwerfer und die Abnahme zusätzlich.
 
Also die folgende Information habe ich heute von Philips schon einmal erhalten: ...

Hallo Christian,

vielen Dank für die Wiedergabe der Antwort der Fa. Philips.

Deren Inhalt deckt sich jetzt nicht mit dem Beitrag von Michael (MM, #3).

Da Michael sich berufsbedingt in diesem Bereich gut auskennt, sehe ich allerdings trotzdem die Chance eines Eintrags in die Fahrzeugpapiere.
Dazu muss man eben den "richtigen" Prüfer finden und in Deinem Fall den passenden Scheinwerfer für die G/S.
Letzteres scheint, nach Allem was bisher geschrieben wurde, das größere Problem zu sein.

Ich frag mal meinen "Lieblingsprüfer", ob solch ein Eintrag, wie oben besprochen, möglich ist.

PS: sehe gerade den Beitrag von Michael, in dem er nochmals die Möglichkeit einer Eintragung bestätigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Guido,

an Deiner Stelle würde ich das einfach mal ausprobieren. Vielleicht kannst Du Dir ja mal eine H4-LED ausleihen und testen.
Ich würde vermuten, dass Du danach die LED-Lampe gar nicht mehr ausbauen möchtest.

Hallo Wolfram,

deshalb hatte ich das Stichwort T700 gegeben. Das bedeutet, dass ich eine Yamaha Téneré 700 besitze, welche bereits original mit einem nicht mitschwenkenden LED-Frontscheinwerfer ausgestattet ist.
Daher habe ich durchaus meine ErFAHRungen mit starren LED-Frontscheinwerfern gesammelt. :gfreu:
Die Lichtausbeute des Yamaha-Scheinwerfers ist hervorragend. Damit wird die vor Dir liegende Fahrbahn taghell. :applaus:

Aber jetzt kommt mein ABER: Nur solange es geradeaus oder um eine Linkskurve geht. :oberl:
In Linkskurven wird immerhin der Fahrbahnrand mit ausgeleuchtet.
In Rechtskehren >90° wird hingegen nur die Gegenfahrbahn sowie das dahinter liegende Gelände ausgeleuchtet. (siehe Video)

Liegt daran, dass LED praktisch kaum bis keine Lichtstreuung nach links oder rechts erzeugt. Anders als bspw. bei H4 / H7, weist der LED-Strahl eine sehr harte Trennung zwischen hellen und dunklen Bereichen auf.
LED-Scheinwerfer, welche nicht mitschwenken, trennen daher den sichtbaren Fahrbahnbereich ganz radikal in hell und dunkel.
Ist der Physik geschuldet und deshalb leider so. Solange der Scheinwerfer nicht mitschwenkt kannste daran, außer mit einem zusätzlich an der Gabel verbauten Scheinwerfer, auch niGS ändern!

Hier in Ruti's Video sieht man schön, was ich meine: (Minute 10:41 - 14:30)
https://www.youtube.com/watch?v=HXN4MZco5DQ

In Minute 11:34 fährt er auf eine 90° Rechtskehre zu.
Das Beispiel "beleuchtet" ansehnlich, was ich mit den Worten "es geht dunkel ums Eck" aussagen wollte.

VG
Guido

Nachtrag: Es könnte jedoch durchaus sein, dass die verbaute Streuscheibe meiner GS PD oder RT dieses krasse Hell-/ Dunkel-Verhalten einer LED etwas abschwächen würde.
 
Zuletzt bearbeitet:
... deshalb hatte ich das Stichwort T700 gegeben. Das bedeutet, dass ich eine Yamaha Téneré 700 besitze, welche bereits original mit einem nicht mitschwenkenden LED-Frontscheinwerfer ausgestattet ist. ...

... Nachtrag: Es könnte jedoch durchaus sein, dass die verbaute Streuscheibe meiner GS PD oder RT dieses krasse Hell-/ Dunkel-Verhalten einer LED etwas abschwächen würde.

Hallo Guido,

Deinen Hinweis auf Deine T 700 hatte ich schon verstanden.

Ich habe auch nicht den geringsten Zweifel an Deinen Erfahrungen. Dann ist das eben so bei der T 700.
Das Ergebnis hängt eben auch davon ab, wieviel Mühe sich der Entwickler macht, bzw. wieviel Geld da investiert wird.

Es ist allerdings nicht immer so, dass LED-Scheinwerfer diese harte Hell-Dunkel-Grenze haben. So zumindest meine Erfahrung.
Gerade die Ausleuchtung in der Breite ist mir bei dem 2er Golf nach Umrüstung auf die Osram-LED positiv aufgefallen. Und auch dort weiche Übergänge.

Wir haben dieses Jahr eine 1100er GS, die mit dem rechteckigen Scheinwerfer, umgerüstet. Der Scheinwerfer ist bei diesem Motorrad auch rahmenfest. Klagen habe ich bisher nicht gehört, im Gegenteil. Kann das im Moment nicht selbst austesten, da sich das Motorrad im Winterschlaf befindet (Saison-KZ). Werde ich aber nachholen.

Du räumst ja in Deinem Nachtrag die Möglichkeit ein, dass es doch funktioniert. Probier es halt einfach aus. Wie sagen die Engländer:

"The taste of the pudding is in the eating."

So, und nun hör ich auf zu missionieren. ;)
 
Wertes 2V-Forum,


auch wenn es nicht besonders konstruktiv ist - wofür ich mich entschuldige:

Die Funzel in meiner G/S ist nachts, naja, im wahrsten Sinne des Wortes überschaubar. Etwas Abhilfe schafft eine stärkere H4-Birne à la Osram Nightbreaker (keine Werbung). Ich habe für mich festgelegt: Meine G/S ist ein Tagmotorrad. Heisst auch: Touren so planen, dass man vor der Dunkelheit wieder zurück ist. ;;-)


Grüße und allseits frohe Weihnachten

Martin
 
Hallo Andi!
Ja ich. Ich wollte auch mal gutes Licht haben. :D
Bisher habe ich aber noch keine Nachtfahrt gemacht.
Aber schon der Test Zuhause ist im Vergleich zur Ufo-Funzel, die ich vorher drin hatte, eine Offenbarung

P1060512.JPG
 
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