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BBK

desmonocke

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Hallo zusammen und allen ein gesundes Neues Jahr.
Habe bezüglich des Einbaus eines BBK - noch nicht in meinem Besitz - eine grundsätzliche Frage.
BBK ist ja eintragungspflichtig, 7Rock hat ein Gutachten dazu.
Werden bei der Eintragung durch den TÜV weitere Prüfungungen/Messungen durchgeführt oder ist das mit dem Gutachten hinfällig, was m.E. noch zusätzliche Kosten verursachen würde?

Gruß Klaus
 
Hallo Klaus,
das Gutachten von Siebenrock reicht falls kein weitere Änderungen wie z.B. der Abgasanlage und Vergaser vorgenommen werden.
Eine Einschränkung gibt es nur bei den Modellen ab 1994.
 
Sobald es um Änderungen geht, die Motor, Achsübersetzung, Auspuff betreffen, gilt das SR-Gutachten nicht, sodass weitere Prüfungen nötig werden.
 
Natürlich, denn das Gutachten bezieht sich (nur) auf einen ansonsten völlig serienmäßigen Motor/Peripherie.

Gruß
Florian
 
Sobald es um Änderungen geht, die Motor, Achsübersetzung, Auspuff betreffen, gilt das SR-Gutachten nicht, sodass weitere Prüfungen nötig werden.

Leider ist es aber so, dass das bereitgestellte Gutachten nichtmal alle Teile des BBK enthält, wie beispielsweise die mitgelieferte Nockenwelle. Gleichzeitig wird aber eine neue Spitzenleistung eingetragen, die offensichtlich auf der Leistungsmessung mit der SGS2 Abgasanlage basiert und eine neue Höchstgeschwindigkeit, die nur mit langem 5. Gang erreichbar ist ohne den Motor zu überdrehen (zumindest bei der GS) - diese bedingt dann aber gleichzeitig den Einsatz von H-Reifen, was eigentlich auch niemand möchte....
 
Hallo Steven,

Ich bin froh und dankbar, dass SR den Aufwand betreibt, für seine Zylindersätze Teilegutachten erstellen zu lassen und seine Kunden damit nicht allein läßt (wie manche seiner Mittbewerber das tun). Klar, passen die Gutachten nicht immer und für jede Konfig. Ich kann mich jedenfalls noch gut an die Zeit erinnern, als man die damaligen 1043er Umbauen über Einzelabnahmen eintragen lassen mussten. Das war vor 25 Jahren schon schwierig. Eigentlich brauchte man dann immer einen "Tuner" der wiederum einen gewogenen AaS hatte und vielleicht eine passende Leistungs- und Geräuschmessung in der Schublade. Allein hatte man so gut wie keine Chance. Ich habe es mal mit einem frühen BBK an meiner GS versucht, da gab es die Gutachten von SR noch nicht. Habe dann verzweifelt aufgegeben und habe es "machen lassen".

Das Gutachten von SR gibt es in Überarbeitungsstufen. Das aktuelle für die R100GS hat eine Vmax von 188 Km/h. Dafür reichen doch die "T"-Reifen die bei der GS in Serie vorgegeben sind, oder gibt es da irgendwelche Abschläge?


50521130kp.jpg

,
 
Das ist ja genau was ich meine, damit dass das Gutachten in sich inkonsistent ist, steht man eigentlich halt doch alleine da. Mit dem Eintrag aus dem Gutachten ist man mit Einbau der mitgelieferten Nockenwelle halt nach wie vor illegal unterwegs... Dafür ist halt ohne weitere Änderungen die dann eigetragene Leistung gar nicht erreichbar...

Für Fahrzeuge mit EZ vor 01.05.2009 gilt für den Geschwindigkeitsindex der Reifen folgende Formel für den Sicherheitsaufschlag:
bbH × 0,01 + 6,5 km/h

hier: 188km/h*0,01+6,5km/h = 8,38 km/h --> Reifen müssen min. 196,38km/h als Geschwindkeitsindex haben --> min. U-Reifen, die gibt's nicht zu kaufen, also H. Zwischenzeitlich bedeutete dies, dass nahezu alle 50/50 und auch 80/20 Reifen nicht mehr gefahren werden konnten.

Auf die möglicherweise nötige Änderung wird auch im Gutachten explizit nochmal hingewiesen:
1769423770165.png

Grüße,
Steven
 
... mit Einbau der mitgelieferten Nockenwelle halt nach wie vor illegal unterwegs...
Moin Steven.

Mir ist die Eintragung einer Nockenwelle nicht bekannt. Es wird halt die Motorleistung vorgegeben, dazu die Abgaswerte.
Mit welcher Nockenwelle Du das erreichst, ist Deine Sache.
Die erhöhte Vmax würde ich beim aaS argumentieren mit einem Getrieberechner-Ausdruck in der Hinterhand und dem Hinweis auf die gleich gebliebene Übersetzung, somit auch der gleichen Vmax.
Wenn Du die serienmäßige Übersetzung der R 100 GS nimmst (-3% Schlupf bei Vmax) dann kommst Du bei 7000/min auch nicht über Serie.
 
Hi Stephan,
wie kommst du darauf, dass die verwendete Nockenwelle, wenn abweichend von Serie, nicht eingetragen werden müsste. Schließlich ist die ja eben ein Teil des neuen Gesamtkunstwerks und hat wie du schon festgestellt hast erheblichen Einfluss auf Leistung, Abgas- und Geräuschverhalten. Wenn man es ganz genau nimmt gehört auch die geänderte Vergaserbedüsung ins Gutachten und die Eintragung, wie auch der verwendete Luftfilterdeckel, falls wie von 7R empfohlen, mit 2 großen Schnorcheln etc. pp.

Die Berechnung und Argumentation mit der HG ist mir auch klar. Allein durch die Diskussion und das damit einhergehende Abweichen von dem vorliegenden Teilegutachten wird aus der Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO aber eine Einzelabnahme nach §19(2) StVZO mit entsprechend deutlich höheren Kosten.

Grüße,
Steven
 
MMn zählen Nockenwellen wie Doppelzündungen zu den Maßnahmen, die alleine nicht elementar leistungssteigernd sind,
sondern erst in Verbindung mit anderen Maßnahmen Wirkung entfalten. Oft ist es ja so, dass so eine Maßnahme zwar die Drehmomentkurve ändert oder die Laufruhe verbessert, aber die Höchstleistung eher marginal.
 
Ja, so ändern sich die Zeiten. Früher (ja, das Wort verwendet meine Generation gerne) haben wir voller Motivation darauf los gebastelt. LuFi, Nocke, Ventile, Zündung und Auspuff gewechselt, und waren damit glücklich. Heute überlegt man sich, weil der neue Tankdeckel nen anderen Schlüssel hat, ob man das eintragen lassen muss. 🤗
Bedenkt, wenn TÜV oder Rennleitung euren Kfz-Schein (so hieß das auch nicht früher) mit 2 Seiten Eintragungen sehen, keiner mehr Bock hat, das alles durchzugehen. Und Ihr setzt auch Euer 2V-Wissen als Maßstab. Das alte Geraffel kennt doch außerhalb der Anstalt keiner mehr, und mag auch keiner mehr kennen.
Also etwas mehr Entspanntheit Gentlemen. 😉

Grüße aus der Vergangenheit
Claus

P.S.
Mein letzter Umbau hatte einen Fallertsatz 75 PS eingetragen mit 324er Nocke bevor der BBK rein kam. Meinen BBK habe ich damals eintragen lassen, und die 324er Nocke nicht austragen lassen.
 
Hallo,

ich kenne das in unterschiedlichen Varianten. In beiden Fällen ist eine anderen NW verbaut, andere Ventile,...

mal recht detailliert mit geänderter Nockelwelle (aber ohne genauen Typ ;)):

50525128dy.jpg


mal nur ein Hinweis auf einen Tuning-Satz, ohne detaillierte Angabe der Umfänge:

50525130tz.jpg


Ansonsten teile ich 100% die Meinung vom Claus. Ich habe, noch gar nicht lange her, bei einem Auto eine Leistungssteigerung eintragen lassen, da hat mir der "Sachverständige" wg. "Traglastabschlag" völlig unsinning wg. ein paar KM/h höheren Vmax einen anderen Load Index der Reifen eingetragen. Dass der Fahrzeugtyp in anderen werksseitigen Ausführungen noch schneller und schwerer unterwegs ist und trotzdem den geringeren LI eingetragen hat, hatte ihn nicht interessiert. Ein anderer AaS hat das dann später wieder ausgetragen. 2x blechen, 2x Zulassungsstelle ?(

Gruß
Marcus
 
Ich hab das BBK in meiner 90S in Wendlingen eintragen lassen
Vorher mit dem Meister, Milan Tesin, etwas länger telefoniert. Hab ihm aufgezählt was bereits alles verändert ist. K&N Rund-LuFi, 40er Dellos, RS Köpfe, Keinhan Auspuffanlage. Daraufhin meinte Milan: Wenn du zur Abnahme zu uns kommst wird das kein Problem sein. Unser aaS hat ein ganz anderes Hintergrund Wissen als sonst ein Prüfer.

Das einzige was der Prüfer noch sehen wollte ist, ob meine 90S das verstärkte Rahmenrohr hat. Dafür durfte ich Sitzbank und Tank abnehmen, und das war es dann auch schon. Nur 3 Dinge wurden im Schein verändert: P.1=1070, P.2=57, P.3=6100. Dann hat es sich der Prüfer nicht nehmen lassen eine kleine Runde mit meiner Q zu drehen. Voller Begeisterung kam er nach 10min. zurück: Toll wie die von unten heraus losgeht. Angetan war er auch von den HE-Bremsscheiben mit den Brembo 4-P Zangen. Dann von mir noch der Spruch: Für mich selbstverständlich, wenn man mehr Pferde laufen lässt muss man die ja auch wieder gut einfangen können.

Die Höchstgeschwindigkeit war bei der Abnahme überhaupt kein Thema. Ich hatte 110/80ZR18 und 140/70ZR18 bereits eingetragen.

gruss peter
 
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Wenn man nicht alles eingetragen hat, dann fährt die Angst immer mit..........
Ja, so ticken heute viele. Wenn ich so zurück denke, bin ich wohl nie mit 100% legalen Motorrädern gefahren. Angst dabei hatte ich wenn, dann nur vor mir selbst. Wenn man mit der Einstellung ans umbauen geht, bleibt der Spaß auf der Strecke und man sollte es ganz lassen.
Ich fühle mich weder als Held noch als Outlaw, habe mir nur eine gewisse Gelassenheit zueigen gemacht. 🤗
 
Wenn man nicht alles eingetragen hat, dann fährt die Angst immer mit..........
Ja, so ticken heute viele. Wenn ich so zurück denke, bin ich wohl nie mit 100% legalen Motorrädern gefahren.
Hmmm...ich glaube ja inzwischen, daß man bei Umbauten - egal welchen - es kaum noch schaffen kann, vollständig legal unterwegs zu sein.
Dafür sorgen schon Ministerial-Beamte mit Gesetzesvorlagen, Änderungen an bestehenden Gesetzen und Durchführungsverordnungen als "Arbeitsnachweis". Dazu kommen die unseligen Lobbyisten.
Jedenfalls hat man in deutschen Landen eine sehr gute Chance, mit irgendetwas vor Gericht zu landen.
Macht mir das Angst ?
Nein.
Warum ?
Zuerst einmal kann ich es kaum ändern.
Darüber hinaus kann mich die Versicherung nur dann in Regreß nehmen, wenn das nicht/falsch/fehlerhaft eingetragene Teil ursächlich war bei einem Unfall.
Und dann auch nur bis 5.000 € !
Wäre ärgerlich, stellt aber kein extistenzbedrohendes Risiko dar.
Abgesehen davon wäre Angst ohnehin ein schlechter Ratgeber.
Also kümmere ich mich darum, dass meine Moppeds in gutem Zustand bleiben und fahre fröhlich rum, egal ob die Federbeinhalteschraube jetzt eine orginale 10.9 ist oder nicht. Oder ob die eingebaute Nockenwelle bei EZ 1979 mehr Leistung generiert, als offiziell möglich.
 
Sorry ich wollte natürlich niemandem zu nahe, oder gar auf die Füße treten :)
Das geschriebene war weder meine Sichtweise, noch meine Überzeugung, sondern lediglich ein Tatsachenbericht, dessen was mich bei der Eintragung meines BBK so erwartet hatte (zugegeben den Punkt mit der Nockenwelle habe ich dort evtl. auch vergessen zu erwähnen), oder was einen im Zweifelsfall mit diesem für Stolpersteine bei entsprechend genauer Untersuchung erwarten könnten.
Daher wäre es nett gewesen, wenn für den Preis des BBK (der ja das Gutachten inkludiert), dieses auch ohne weiteres nutzbar wäre ;)
 
Du bist niemanden auf die Füße getreten. Die Gedanken, wie sich mehrere Komponenten beim Tausch gegenseitig beeinflussen, und ob ABEs einzelner Komponenten dann im Verbund noch Gültigkeit haben, ist durchaus berechtigt. So gesehen war mein Beitrag etwas off-topic.
So sind die alten Männer halt, erzählen gerne von früher. 🤗
 
Hallo

Im Gutachten des BBK steht unter IV .1.
"Der Anbau ist gemäß der vom Hersteller mitgelieferten Anbauanleitung vorzunehmen."

Darin wird in der Teileliste auch die asymmetrische Nockenwelle aufgeführt.

Weiters unter
"2. Zusammenbau
2.1. die mitgelieferte Nockenwelle einbauen."

Das ist auch für den Prüfer ersichtlich und sollte wohl kein Problem bei der Eintragung bereiten.
 
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