R100GS P/D Reifenfrage

TheFoxx

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11. Jan. 2014
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Ort
Veitshöchheim
Grüsst Euch.
Ich habe eine R100 GS ParisDakar von 1993 bekomnen, die neue Reifen braucht.
Im Brief steht unter No 20/21: 90/90-21. 54T, bzw 130/80 -17 65T.
Unter No.22/23 steht: 90/90-21. 54 H, bzw. 130/80-17 65H.
Soweit so gut.
Dann steht unten im Brief :
Für No. 22/23: nur Michelin T66TL, bzw. XTl.
Aber für die No. 20/21 steht da nichts.
Bedeutet das, dass ich bei T - Reifen keine Markenbindung habe, sondern nur bei H -Reifen?
Kommt mir etwas seltsam vor.
😄
 
Habe jetzt etwas mehr Durchblick:
🤣
Das mit den Michelin Reifen bezieht sich wohl auf eine Ausnahmegenehmigung für Mischbereifung Radial/Diagonal, und hat mit einer Fabrikationsbindung nichts zu tun.
Da in meinem Brief der dämliche Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten" NICHT drinsteht, habe ich wohl auch keine Fabrikatsbindung.
 
Habe jetzt etwas mehr Durchblick:
🤣
Das mit den Michelin Reifen bezieht sich wohl auf eine Ausnahmegenehmigung für Mischbereifung Radial/Diagonal, und hat mit einer Fabrikationsbindung nichts zu tun. ...
Schau doch noch einmal nach, ob da unter Ziffer 22/23 nicht steht: 130/80 R 17 65 H
 
...Das mit den Michelin Reifen bezieht sich wohl auf eine Ausnahmegenehmigung für Mischbereifung Radial/Diagonal, und hat mit einer Fabrikationsbindung nichts zu tun.
Genau diese ist völlig überflüssig, da der Reifen nicht mehr hergestellt wird und auch nicht gut war.
Da in meinem Brief der dämliche Zusatz "Reifenfabrikatsbindung gemäss Betriebserlaubnis beachten" NICHT drinsteht, habe ich wohl auch keine Fabrikatsbindung.
Röchtöch! Deshalb kannst Du die Ausnahmegenehmigung auch streichen lassen. Mischbereifung muss derzeit ohnehin im Einzelfall eingetragen werden. Der Thread gehört meiner Ansicht nach in Betriebsstoffe, nicht nach Endurosport.
 
Hans
 
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