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BBK eintragen?

williwedel

Kuhlege
Seit
28. Jan. 2009
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2.295
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Straubenhardt
Hallo Leute
nach dem hier wäre ich der Meinung meine R100GS bekommt den auch eingetragen. oder?

http://forum.2-ventiler.de/vbboard/...-Kit-BBK-in-R80-247-Bj.90&p=264377#post264377

nicht das ich was gegen nen Ausflug in den Norden hätte(zum eintragen), aber wenn die Jungs hier im blauen Kittel sich affig machen...
Wie sollte man das am besten anstellen, eintragen und gut, oder doch besser Outlaw?

Übrigens ich krieg das eiwige Grinsen nicht aus dem Gesicht! Die Q ist nicht wieder zu erkennen. BBK mit SR Auspuff Vergaser vom Red Baron (kurze Hebel von der 80er) überholt, die Bremse ala Detlef mit 6Kolben-Zange.
A%!

also was meint Ihr?
grüße Guido
 
Darüber grübel ich auch schon eine Weile nach.Wenn der BBK eingetragen währe hast dann ein Problem mit der SR-Anlage.Die EG-ABE gillt nur für den Serienmotor.Also muss der auch eingetragen werden und dann noch gleich die Bremse.Dann lohnt sich die Eintragerei.
Mir ist der SR zusammen mit dem BBK aber ein gutes Stück zu Laut.Ansonsten kann ich dir recht geben.Ich bin nur noch am :sabber::sabber::sabber:.Und immer hab ich Angst,mir reisst es den Kardan kaputt.

Ein Konvoi in den Norden würd sich da anbieten.
 
so ist es

Hi Klaus

warum nicht?
In Zeiten von Sammelbestellungen, wie Seitenständern,Valeo-Anlasseren usw.
sollten wir uns echt überlegen nicht mal nen TÜV im Norden zu mieten, und mit unseren Anliegen dort vorstellig zu werden (evtl. ließt ja einer von den Herren hier mit);;-)
Ich könnte mir vorstellen das da der eine oder andere mitfahren würde...
Ja, soweit sind wir im Musterländle gekommen...:schock:

Ganz tief in mir höre ich noch "Legal, illegal, Scheißegal"

Grüße Guido
 
Ich geb jetzt mal zu Bedenken, daß eine Eintragung, die nach geltenden Gesetzen nicht drin ist, auch unwirksam ist. Fakt ist, daß ab EZ 89 alle Änderungen, die das Emissionsverhalten beeinflussen besonders restriktiv behandelt werden, sprich, ein Lärm- und Abgasgutachten vorhanden sein muss. Auch bei einer Einzelabnahme. Sowas ksot´einen Haufen Geld und Nerven. Kann mir auch nicht vorstellen, daß bei irgendeiner Eintragung eines BBK sowas gemacht wurde. Im Zweifelsfall ist die Eintragung also nicht die Tinte wert, mit der sie geschrieben wurde. Drum sollte mMn auch nicht öffentlich herausposaunt werden, wer und wo die Eintragung möglich ist. Das führt nur zu Problemen für alle Beteiligten. Gibt ja auch die Möglichkeit, diese Tipps hinter den Kulissen weiterzugeben. Mal nur so zum Nachdenken...;)
 
Ich geb jetzt mal zu Bedenken, daß eine Eintragung, die nach geltenden Gesetzen nicht drin ist, auch unwirksam ist. Fakt ist, daß ab EZ 89 alle Änderungen, die das Emissionsverhalten beeinflussen besonders restriktiv behandelt werden, sprich, ein Lärm- und Abgasgutachten vorhanden sein muss. Auch bei einer Einzelabnahme. Sowas ksot´einen Haufen Geld und Nerven. Kann mir auch nicht vorstellen, daß bei irgendeiner Eintragung eines BBK sowas gemacht wurde. Im Zweifelsfall ist die Eintragung also nicht die Tinte wert, mit der sie geschrieben wurde. Drum sollte mMn auch nicht öffentlich herausposaunt werden, wer und wo die Eintragung möglich ist. Das führt nur zu Problemen für alle Beteiligten. Gibt ja auch die Möglichkeit, diese Tipps hinter den Kulissen weiterzugeben. Mal nur so zum Nachdenken...;)

Wie man ja sieht,fahr ich mit meiner Karre ja nur wüst im Matsch rum.:]
 
Hallo,

ich lasse grundsätzlich immer alles eintragen, was irgendwie geht. Auch beim manchmal etwas "schwierigeren" TÜV-Süd. Beim BBK an der GS hat es letztlich auch geklappt aber erst nach einigem Gerenne.

Zu diesem Thema habe ich übrigens auf der Retro-Classics Herrn Siebenrock angesprochen. Er sagte mir, dass er an einem Mustergutachten auch für die neueren BJ arbeitet. Das Gutachten soll dann auch für die bereits vertriebenen Sätze gelten (keine neue Kennzeichnung der Zylinder). Gute Nachrichten! Dann muss ich mir ja nur noch überlegen, auf welche Q ich den zweiten BBK montiere, der hier noch rumsteht :D

Grüße
Marcus
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

ich lasse grundsätzlich immer alles eintragen, was irgendwie geht. Auch beim manchmal etwas "schwierigieren" TÜV-Süd. Beim BBK an der GS hat es letztlich auch geklappt aber erst nach einigem Gerenne.

Zu diesem Thema habe ich übrigens auf der Retro-Classics Herrn Siebenrock angesprochen. Er sagte mir, dass er an einem Mustergutachten auch für die neueren BJ arbeitet. Das Gutachten soll dann auch für die bereits vertriebenen Sätze gelten (keine neue Kennzeichnung der Zylinder). Gute Nachrichten! Dann muss ich mir ja nur noch überlegen, auf welche Q ich den zweiten BBK montiere, der hier noch rumsteht :D

Grüße
Marcus

Das hat er schon vor einem Jahr gesagt.Aber wer weiß vielleicht wirds noch was.
 
sag ich doch

legal illegal Scheißegeal!
Traurig ist das schon... so muß man dann "hinter die Kulissen" nur weil es hier nicht funktioniert...
Ich bin geboren in NRW und halte mich nicht an die Gesetze in BW...nur weil ich keinen Brief von 89 hab...
Schade, schade, habe auch keine Bock irgendwelche schlafende Hunde zu wecken, aber trotzdem;
dann bin ich halt ein Outlaw:aetsch:
 
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