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RT Monolever Rahmenausleger

Luse

Verschleißästhet
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23. Apr. 2009
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Saarland
Hallo Bastler,
ich bin wieder am Flexen; RT-schänden. :D

Das ganze Elektrikhaltegelumpe unter dem Tank ist schon weg.

Jetzt bin ich an den Rahmenohren.

RT Rahmen.jpg

Ich will die Ohren an den rot eingezeichneten Linien abflexen.
Der Auspuff kommt hoch, Soziusplatz und somit Soziusfußrasten wird es nicht geben. Zurückverlegte Fußrasten sind nicht vorgesehen.

Gibt es einen Grund, warum ich die Ohren dran lassen soll?
Ärgere ich mich später?
(Abgesehen davon, dass ich ein rollendes Kulturgut R 80 RT für immer zerstöre)

Vielen Dank fürs Antworten.
 
Gibt es einen Grund, warum ich die Ohren dran lassen soll?
Ärgere ich mich später?
(Abgesehen davon, dass ich ein rollendes Kulturgut R 80 RT für immer zerstöre)
Wie kannst Du nur? Die RT-Treiber werden Dich teeren und federn.
Ganz im Ernst: Weg damit und hinter der RT-Verkleidung her in die Tonne stopfen, die Dinger haben keine tragende Funktion. Nur solltest Du die Schnitte akkurater ausführen als die Striche im Bild....:&&&:
 
Danke Hubi,
das wollte ich hören (lesen). Du bist der Beste.

Die Schnitte müssen aus Designgründen (Saar-Trash-Metall) noch schräger werden, aber das kriege ich hin. :D

Ich habe nur gefragt weil ich nicht will, dass ich nachher keine Haltepunkte für die RT-Zusatz-Klapp-Rückscheinwerfer-Nebelscheinwerfer -Kombination habe. :piesacken:
 
So!

flex[1].gif

RT Rahmen_1.jpg

PS: Geflext habe ich nicht im Haus. Gestrichen auch nicht. Das mache ich nur bei Regen. :D
 
Hallo Karl,
nein, da war kein Rost, ausser am unteren Querrohr, da hatte der Sammler den Lack weggekokelt.

Das ist Rostschutzlack, das wird noch schwarz.
Das sind alles Stellen, an denen ich nicht benötigte Halter weggeflext habe. Und ein/zwei Stellen wo der Lack weg war.
 
Ich will die Ohren an den rot eingezeichneten Linien abflexen.

Gibt es einen Grund, warum ich die Ohren dran lassen soll?
Ärgere ich mich später?

(Abgesehen davon, dass ich ein rollendes Kulturgut R 80 RT für immer zerstöre)

Servus Thomas,

so wie du es jetzt gemacht hast wirst dir nur was für den Bremslichtschalter überlegen müssen. Selbst wenn die Lasche noch dran ist schauts sch... aus, hab ich nämlich auch schon mal so getan.

Die wunderschöne RT Verkleidung passt gottseidank trotzdem noch ;;-). Nur für die liebreizenden RT Koffer seh ich schwarz.

Ihr alten Nörgler ...:---) und, die R 80 RT ist kein Kulturgut, nur die 100er :D


Gruß

Herbert

PS: sind dir vielleicht die vordere und die rechte Motorverkleidung übriggeblieben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Herbert,
ich würde niemals eine wunderschöne R 100 RT schänden. :pfeif:
Teile habe ich keine mehr, ich habe nur den Rahmen gekauft, mehr war da nicht.
Wer würde denn eine RT auseinanderschrauben. :D

Bremslichtschalter kommt nur an die Handbremse.
 
Bremslichtschalter kommt nur an die Handbremse.

Tach Thomas,
das man nur einen Bremslichtschalter braucht weiß ich mittlerweile ;) steht irgendwo geschrieben, ob den an der Handbremse oder den an der Fussbremse. Wenn man den an der Fussbremse weglassen könnte würde mir das sehr helfen.

Schönen 4. Advent noch...
 
Tach Thomas,
das man nur einen Bremslichtschalter braucht weiß ich mittlerweile ;) steht irgendwo geschrieben, ob den an der Handbremse oder den an der Fussbremse. Wenn man den an der Fussbremse weglassen könnte würde mir das sehr helfen.

Schönen 4. Advent noch...

Jepp würd mich auch interessieren, dann wird der nämlich beim Wintergespann konsequent rausgeworfen.

Gruß

Herbert
 
Das ist auch, wie z.B. der zweite Rückspiegel, baujahrsabhängig.
Ich weiß jetzt allerdings aus dem Kopf nicht, bis wann der zweite Bremslichtschalter wegfallen kann.
 
Hallo Ingo und Herbert,
das steht in STVZO §53 (2)
Bremsleuchte nur an der Betriebsbremse:

2) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Bremsleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein, die nach rückwärts die Betätigung der Betriebsbremse, bei Fahrzeugen nach § 41 Abs. 7 der mechanischen Bremse, anzeigen. Die Bremsleuchten dürfen auch bei Betätigen eines Retarders oder einer ähnlichen Einrichtung aufleuchten. Bremsleuchten, die in der Nähe der Schlußleuchten angebracht oder damit zusammengebaut sind, müssen stärker als diese leuchten. Bremsleuchten sind nicht erforderlich an 1.Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h,
2.Krankenfahrstühlen,
3.Anhängern hinter Fahrzeugen nach den Nummern 1 und 2 und
4.Fahrzeugen mit hydrostatischem Fahrantrieb, der als Betriebsbremse anerkannt ist.
Bremsleuchten an Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den Vorschriften dieses Absatzes entsprechen. An Krafträdern ohne Beiwagen ist nur eine Bremsleuchte zulässig. Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten darf nicht tiefer als 350 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. An Fahrzeugen des Straßendienstes, die von öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Bremsleuchten höher als 1.500 mm über der Fahrbahn liegen. An Arbeitsmaschinen, Staplern und land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen darf der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1.900 mm und, wenn die Form des Aufbaus die Einhaltung dieses Maßes nicht zuläßt, nicht höher als 2.100 mm über der Fahrbahn liegen. Mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger dürfen mit zwei zusätzlichen, höher als 1.000 mm über der Fahrbahn liegenden, innen oder außen am Fahrzeug fest angebrachten Bremsleuchten ausgerüstet sein, die abweichend von Satz 6 auch höher als 1.500 mm über der Fahrbahn angebracht sein dürfen. Sie müssen so weit wie möglich voneinander entfernt angebracht sein.
 
Jetzt bringst Du aber was durcheinander: Eine Bremsleuchte ist nicht gleichbedeutend mit einem Bremslichtschalter ;)
 
Nach StvZO müssen Krafträder sogar erst nach dem 1.1.88 überhaupt ein Bremslicht haben. Wenn es (vor Bj. 88) montiert ist, muss es allerdings auch funktionieren, wobei ein Schalter vorne oder hinten genügt. Nach EU RiLi dürfen Krafträder auch zwei Bremslichter haben (Kellermannblinker mit integrierten Rück- und Bremsleuchten).
Im Netz findet sich mal wieder alles...
 
Nein Hubi, das interessant steht oben:

"Betätigung der Betriebsbremse"

Meine Betriebsbremse ist vorne, hinten das ist nur die 2te Bremse
 
Nein Hubi, das interessant steht oben:

"Betätigung der Betriebsbremse"

Meine Betriebsbremse ist vorne, hinten das ist nur die 2te Bremse
Irrtum, es gibt in der StVZO drei Arten von Bremsen:
1. Betriebsbremse, das sind beim Krad vordere und hintere Bremse. Es ist auch ausdrücklich geregelt, daß die Betriebsbremse zwei voneinander unabhängige Kreise zu haben hat, beim Krad ist das eben dadurch gelöst, daß eine vorne, eine hinten ist.
2. Feststellbremse, also die Handbremse beim Auto
3. Dauerbremse, das sind beim LKW Retarder bzw. Motorbremsen

Soweit verstanden?
 
Hier:

Der Text steht bei EWG 93/92 Anh. IV 6.4.9..

Text: 6.4. Bremsleuchten

6.4.9. Elektrische Schaltung: muss aufleuchten, wenn mindestens eine der Betriebsbremsen betätigt wird.

Das bedeutet: Nur ein Bremslichtschalter nötig, wahlweise an Hand- oder Fußbremse.


Vor EZ 1988 nach STVZO nichts nötig !!
 
Hier:

Der Text steht bei EWG 93/92 Anh. IV 6.4.9..

Text: 6.4. Bremsleuchten

6.4.9. Elektrische Schaltung: muss aufleuchten, wenn mindestens eine der Betriebsbremsen betätigt wird.

Das bedeutet: Nur ein Bremslichtschalter nötig, wahlweise an Hand- oder Fußbremse.


Vor EZ 1988 nach STVZO nichts nötig !!
Ich les den Satz aber anders....
 
Ich les den Satz aber anders....

Kann man auch anders lesen, stimmt.
Da aber alle neueren Sportenduros (KTM EXC, Yamaha WR, etc) nur mit einem Schalter die Zulassung nach EG bekommen haben muß es doch irgendwo deutlicher stehen. :schimpf:

Also, ab mit einem Schalter zum TÜV und wenn gemeckert wird um die entsprechende Stelle in der STVZO oder Richtlinie bitten.


Dirk )(-:
 
suche auch noch ein schönes schnittmuster für den ausleger an meinem gs-rahmen. werde wohl warten bis das gletterheck da ist, um dann einen möglichst gefälligen übergang zu finden.

gruß
claus
 
Kann man auch anders lesen, stimmt.
Da aber alle neueren Sportenduros (KTM EXC, Yamaha WR, etc) nur mit einem Schalter die Zulassung nach EG bekommen haben muß es doch irgendwo deutlicher stehen. :schimpf:

Also, ab mit einem Schalter zum TÜV und wenn gemeckert wird um die entsprechende Stelle in der STVZO oder Richtlinie bitten.


Dirk )(-:

Das Luder hat auch nur vorne einen Schalter. Ich habe den "TÜV" noch darauf angesprochen, er hat gesagt: ist ok so.
Der Auleger wird auch nach der Heckmontage noch angepasst, aber ich glaube nicht, dass das sehr gefällig wird......
 
Tach zusammen,

erst mal danke an alle die hier Infos zum Bremslichtschalter geliefert haben.

@Claus
ich würde die Halter so absägen wie an der R 80 G/S auf der linken Seite. So wie hier.

Schönen Tach noch...
 
Ich habe meine Ausleger auch schräg nach unten abgetrennt, sonst bekomme ich das Zwischenrohr vom ESD nicht vorbei.
Nur auf der rechten Seite musste etwas mehr stehenbleiben, um das Widerlager für den Bremszug zu erhalten.
 

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bei der gs sitzt da noch die mimik von der hinterradbremse auf der linken seite. also unten muss da noch ein stück vom halter stehen bleiben, damit es einen flüssigen übergang gibt. und oben kommt die strebe vom gletterheck dran, selbiges ist aber noch nicht bei mir angekommen. mach ein paar bilder, wenn ich so weit bin.

gruß
claus
 
Ich habe meine Ausleger auch schräg nach unten abgetrennt, sonst bekomme ich das Zwischenrohr vom ESD nicht vorbei.
Nur auf der rechten Seite musste etwas mehr stehenbleiben, um das Widerlager für den Bremszug zu erhalten.


na, das nenne ich mal nach oben verlegte fussrasten. direkt mit dem rundflufi verschraubt ! :respekt:


gruß
claus
 
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