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Will mir was bauen

waju

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08. Nov. 2008
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Wittgenstein
Hallo,

seit geraumer Zeit spiele ich mit dem Gedanken mir eine BMW mit 800ccm umzubauen und zu erleichtern, nein es ist nicht meine GS.
Jetzt stellt sich mir die Frage welches Bauj. ist geeignet.
Ab wann ist eine Abgasgutachten nötig wenn ich mir ein Auspuff baue.
Kann man Bauj. 06.89 noch empfehlen.

WalterJ
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin,

Abgasgutachten m. W. ab Erstzulassung 1.1.1989. Für alles was mit Geräuschen (Auspuff, Lufi, Vergaser, Übersetzung) zu tun hat und was geändert werden soll ist eine EZ vor 1989 sinnvoll.

Wenn du auch nur mit Lenkerendenblinker fahren willst bietet sich eine EZ vor 1.1.1987 an.

Gruß

Jogi
 
Gute Idee,

jetzt noch die Frage nach der Schwungmasse klären und Du weist Dein Modell. Dürfte es auch ein wenig mehr Hubraum sein...:D

Der 800'er Motor läuft wunderbar mit dem leichten Schwung, doch wie würde er sich fahren mit dem schweren Schwung?
Hierzu gibt es bestimmt nicht viel Information hier im Forum.
 
Meiner Meinung nach hat der Schalldämpfer nicht unbedingt etwas mit einem Abgasgutachten zu tun, ich habe bei diversen Motorrädern nach 89 andere Schalldämpfer eingetragen ohne das jemand nach einem Abgasgutachten gefragt hätte, hier interessiert nur das Geräuschverhalten solange der Rest Serie ist.
Abgasgutachten ist relevant bei Änderung der Vergaser, Bedüsung, Luftfilter, Turbo, Nockenwellen etc., hier ist man frei bei Bj. vor 89, dann kann man beliebig Vergaser, Turbo, Tuning was auch immer machen solange es nicht zu laut wird.
 
Meiner Meinung nach hat der Schalldämpfer nicht unbedingt etwas mit einem Abgasgutachten zu tun, ich habe bei diversen Motorrädern nach 89 andere Schalldämpfer eingetragen ohne das jemand nach einem Abgasgutachten gefragt hätte, hier interessiert nur das Geräuschverhalten solange der Rest Serie ist.
Abgasgutachten ist relevant bei Änderung der Vergaser, Bedüsung, Luftfilter, Turbo, Nockenwellen etc., hier ist man frei bei Bj. vor 89, dann kann man beliebig Vergaser, Turbo, Tuning was auch immer machen solange es nicht zu laut wird.

Hier irrst Du. Jede Änderung, die das Emissionsverhalten beeinflusst, wird da berücksichtigt. Also auch der Auspuff, die Übersetzung etc. Die Eintragungen sind also nicht das Papier wert, auf dem sie stehen, wenns hart auf hart kommt.
 
Quatsch, natürlich kann der Prüfer einen anderen Schalldämpfer eintragen wenn dieser nicht zu laut ist, er kann auch einen Seitenwagen eintragen obwohl das hat sicherlich größere Auswirkungen auf das Emissionsverhalten hat als der Dämpfer.
 
Ein Seitenwagen hat keinerlei Auswirkungen, auf den CO Gehalt. Es wird im Stand gemessen!

Ein Endschalldämpfer anderer Art hat geringe Auswirkungen, es wird aber nicht gemessen. Es wird nur gemessen wenn sowieso gemessen werden muss, sprich bei der HU kommt AU dazu, nach 89


Wenn du ne GS leicht machen willst, kannst du das auch mit einer von 92 machen.

Wenn du LUFI eintragen lässt hast du meistens Papiere dabei die dir sagen das es gut so ist, und auch geht. Da wird auch bei BJ 92 nicht AU gemessen.

Mann hat aber andere Freiheiten bei einem BJ unter 89! Der rechte Spiegel kann weg sein, und du kannst deine Kiste fett laufen lassen, Die Vergaser anders bedüsen, (was man machen muss wenn man Auspuff und LUFI ändert) ohne Angst haben zu müssen vor der nächsten AU
 
Für die Typgenehmigung/Zulassung ist aber die nicht die einfache AU relevant sondern die Messung auf dem Abgas-Rollenprüfstand!
Und da ändert sich aufgrund der größeren Masse des Beiwagens einiges.
Allerdings haben sich in D die technischen Dienste (TÜV ...) und die Gespannbauer darauf geeinigt die ursprünglichen Werte der Solomaschine gelten zu lassen. Sonst würden wohl alle durchfallen.

Bei Nachrüst-/Ersatzschalldämpfern wird meißtens nur überprüft ob diese eine Auswirkung auf die Leistung haben. Die einfachste Messung ist hier der Abgasgegendruck im Vergleich zum Original. Ändert sich da nix und passen die Geräuschgrenzwerte ist alles iO. Andernfalls müßte auch ne Abgasmessung her. Daher kann ein Sportauspuff eigentlich nie mehr Leistung bringen als die Serie, da kein Hersteller das Geld für die Abgasmessung ausgibt.

Alle anderen Eintragungen, ohne Messungen, nimmt der AAS auf seine Kappe. Daher wird das immer schwieriger.
Und auch bei EZ vor 89 kannste nicht einfach anderst bedüsen. Auch diese Änderung müßte eingetragen werden. Nur geht das halt einfacher weil Du keinen Nachweis fürs Abgas brauchst.
 
Ein Seitenwagen hat keinerlei Auswirkungen, auf den CO Gehalt. Es wird im Stand gemessen!

Ein Endschalldämpfer anderer Art hat geringe Auswirkungen, es wird aber nicht gemessen. Es wird nur gemessen wenn sowieso gemessen werden muss, sprich bei der HU kommt AU dazu, nach 89


Wenn du ne GS leicht machen willst, kannst du das auch mit einer von 92 machen.

Wenn du LUFI eintragen lässt hast du meistens Papiere dabei die dir sagen das es gut so ist, und auch geht. Da wird auch bei BJ 92 nicht AU gemessen.

Mann hat aber andere Freiheiten bei einem BJ unter 89! Der rechte Spiegel kann weg sein, und du kannst deine Kiste fett laufen lassen, Die Vergaser anders bedüsen, (was man machen muss wenn man Auspuff und LUFI ändert) ohne Angst haben zu müssen vor der nächsten AU

Moin Moin,

die AU beim TÜV hat mit der Messung des Abgasverhaltens nichts zu tun. Am ehesten kann man das mit dem Unterschied zwischen Stand- und Fahrgeräusch vergleichen. Das Abgasverhalten wird, ähnlich wie die Fahrgeräuschmessung, aufwändig ermittelt. Der AU-Abgaswert, genau wie der Standgeräuschwert dienen nur zur leichteren Überprüfbarkeit.

Der Vergleich hinkt zwar in einigen Punkten aber es soll nur verdeutlichen, dass weder durch eine einfache Standgeräuschmessung noch durch eine einfache AU-Messung die gestzlichen Forderungen erfüllt sind um z. B. einen anderen Auspuff einzutragen.

Gruß

Jogi
 
Hallo,
habe mir heute auf das Vorderrad der R80 Monolever Bauj. 85 einen Heidenau K60 mit den Abmessungen 110/80-18 aufgezogen.
Dabei habe ich auf der Flanke die Aufschrift Enduro mit 2 gegenläufigen Drehrichtungspfeilen mit der Bezeichnung Front und Rear wahrgenommen.
Soll heißen der Reifen wird Vorne mit anderer Drehrichtung als Hinten montiert. Hatte bisher gedacht das dieser Reifen nur fürs Hinterrad vorgesehen war.
Vielleicht bringt mich das ja ein kleines Stück weiter um den Reifen Eingetragen zu bekommen. Allerdings sehe ich diesbezüglich schwarz, denn alle Tüv Institutionen bei denen ich Bundesweit angefragt habe wollen die Eintragung von einem aufwendigem Fahrversuch bis zur Höchstgeschwindigkeit abhängig machen. Ich denke mal das da viele hundert Euro zusammen kommen werden.
Hätte ich das vorher gewusst das die hier und in den Printmedien vorgestellten Änderungen wohl ohne hohe Kosten nicht mehr möglich sind hätte ich mir einen fertigen Scrambler zugelegt. Sollte von Euch jemand einen Weg kennen würde ich mich gerne über einen Tip freuen wie ich mein Projekt Srambler doch noch erfolgreich zu ende bringen kann.
Gerne auch als PN.

Grüße
WalterJ
 
Quatsch, natürlich kann der Prüfer einen anderen Schalldämpfer eintragen wenn dieser nicht zu laut ist, er kann auch einen Seitenwagen eintragen obwohl das hat sicherlich größere Auswirkungen auf das Emissionsverhalten hat als der Dämpfer.

Natürlich kann er das, ab EZ 89 halt erst dann, wenn das Emissionsverhalten nachgewiesen ist. Hier ist die Rechtslage eindeutig und alles nach ECE R40 genauestens geregelt. Ich hab natürlich Verständnis dafür, wenn die Diskrepanz zwischen sWunschdenken und Realität Aggressionen auslöst, aber finde es doch deutlich überzogen, das als Quatsch zu bezeichnen.
 
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