Rahmennummer einschlagen

kat

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16. Mai 2007
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Celle
Moin zusammen,

nach unserem Crash mit einem Reh hat das Gespann so einige Beschädigungen, unter anderem ist auch der Lenkanschlag auf einer Seite abgebrochen.
Beim 4V ist nur das Rahmenoberteil betroffen, was den Tausch wenigstens nicht riesig aufwendig macht.
Meine Frage geht dahin, wer darf beim Neuteil die Rahmennummer einschlagen?
Unsere Zulassungsstelle zeigte sich am Telefon mit einer entsprechenden Auskunft überfordert, vielleicht lag es auch daran, daß es Freitagmittag war...
Ein Anruf beim TÜV brachte den Verweis auf die örtliche Zulassungsstelle.
Ich würde es nach Möglichkeit gern selbst machen, damit das hinterher auch vernünftig aussieht.
Wisst ihr mehr über den Ablauf von Nummer einschlagen bis zur offiziellen Bestätigung durch TÜV bzw. Zulassungsstelle?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Thomas,
hast Du schon ein 4V Rahmenoberteil? Ich habe noch eins mit Brief von einer R1100RT. Bei Bedarf...

Wegen der Nummer frag mal Heinz Bals!
 
Ich binn in genau der gleichen Situation.
Ein Werksneurahmen ohne Nummer?
Nach Rücksprache mit BMW - TÜV - Zulassungsstelle waren alle der Meinung:
Selber einschlagen, mit dem Rahmen und dem Altteil zum Tüv.
Einschlagwerkzeug dabei haben, damit die Altteilnummer Durchge x t werden kann. Die BMW Embleme werden dann Sterne.
Aussage unseres Freundlichen Haupthändlers hier in Bremen:
"Machen wir genau so. Sterne und gut."
Dann braucht der Rahmen nicht Zersägt werden
und man kann noch was für den Garten oder Rennstrecke damit machen.
Ich habe mich dann doch für einen Gebrauchten Rahmen entschieden.
Der hatte noch ein-dreiviertel Jahre TÜV und war günstig.
Nachdem meine Q ca. 15 Jahre gestanden hatte, kam mir der gerade recht.

Gruß klaus
 
Werde ich Montag mal bei der NL Hannover nachfragen, wie man dort damit umgeht.
Und unserer Zulassungsstelle mal persönlich näher treten.
 
Bei unserer GS (hatte ich als Unfall gekauft) hat der Gespannbauer die Nummer in den neuen Rahmen eingeschlagen, TÜV-Abnahme war nach dem Umbau eh fällig, und das Einschlagen der Nummer von Hand wurde im Brief vermerkt.

Ich habe noch eins mit Brief von einer R1100RT. Bei Bedarf...
Ein gebrauchter Rahmen mit Papieren wird hier nichts nützen, da müssten alle Eintragungen zum Gespann neu gemacht werden…
 
Wenn es der Gespannbauer machen kann, wäre es der einfachste Weg. TÜV läuft auch diesen Monat ab, sollte auch mit erneuert werden.
Lust auf ausufernde Laufereien hab ich nämlich nicht.
 
Als bei einem Unfallschaden das Blech mit der FIN gewechselt werden musste (bin eigentlich KFZ-Klempner) bin ich mit dem Unfallfahrzeug VOR der Reparatur zur Prüfstelle und NACH Austausch kam der zuständige Prüfer in die Werkstatt und hat die FIN in das neu eingeschweißte Teil eingeschlagen !
So war es zumindest beim PKW !

Grüße aus McPomm
 
Das ist in der StVZO doch seit 1936 geregelt:

§ 59
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(2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nummer L 24 S. 1), geändert durch die Richtlinie 78/507/EWG der Kommission vom 19. Mai 1978 (ABl. EG Nummer L 155 S. 31), muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein. Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

1. die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
2. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
3. die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeugidentifizierungsnummer trägt.

Gruß
Lars
 
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