Hallo 2V-Freunde,
bislang war in den Fzg-Papieren (I + II) bei meiner R 100 neben der normalen Straßenbereifung,
also
"vorn 3.25 H19, m. und h. 4.00 H18" noch eingetragen
"oder vorn 3.25-19 GEL.B, mitten und hinten 4.00-18R TRIAL".
In den neu ausgestellten Papieren, Teil I + II, fehlt nun diese Bereifungsalternative mit der Geländebereifung.
Meines Erachtens muß ich da nochmal auf die Zulassung, damit die mir auch noch diese Geländebereifung eintragen. Es gibt aber in den neuen Papieren gar keinen Platz für "oder ...", das müßte dann wohl ganz unten unter Nr. "22/Bemerkungen und Ausnahmen" eingetragen werden.
Seht ihr das auch so, oder gibt es da einen rechtlichen Grund für den Wegfall der Bereifungsalternative?
Denn so, wie ich das sehe, darf ich ja mit diesen neuen Fzg-Papieren auf keinen Fall Reifen montieren die nicht "H" sind und damit in den öffentlichen Verkehr. Sehe ich das richtig?
Gruß!
Roland
bislang war in den Fzg-Papieren (I + II) bei meiner R 100 neben der normalen Straßenbereifung,
also
"vorn 3.25 H19, m. und h. 4.00 H18" noch eingetragen
"oder vorn 3.25-19 GEL.B, mitten und hinten 4.00-18R TRIAL".
In den neu ausgestellten Papieren, Teil I + II, fehlt nun diese Bereifungsalternative mit der Geländebereifung.
Meines Erachtens muß ich da nochmal auf die Zulassung, damit die mir auch noch diese Geländebereifung eintragen. Es gibt aber in den neuen Papieren gar keinen Platz für "oder ...", das müßte dann wohl ganz unten unter Nr. "22/Bemerkungen und Ausnahmen" eingetragen werden.
Seht ihr das auch so, oder gibt es da einen rechtlichen Grund für den Wegfall der Bereifungsalternative?
Denn so, wie ich das sehe, darf ich ja mit diesen neuen Fzg-Papieren auf keinen Fall Reifen montieren die nicht "H" sind und damit in den öffentlichen Verkehr. Sehe ich das richtig?
Gruß!
Roland