ABE Keihan Schalldämpfer für R80RT Monolever, Bj. 12/85

Pilot

Teilnehmer
Seit
07. Jan. 2013
Beiträge
43
Ort
Schweiz
Hallo zusammen

Ich brauche wieder einmal eure Hilfe. Ich bin zurzeit am überlegen ob ich für meine R80RT eine neue Keihan (siehe http://www.keihan.co.uk/catalogue.html, Artikel Nr. 1005) Anlage verbauen soll. Zwingend notwendig ist für mich, dass die Anlage in der Schweiz zugelassen werden kann. Zu diesem Zweck benötige ich für die Abklärung mit der Prüfstelle eine Kopie der ABE. Soviel ich weiss sind die Keihanendschalldämpfer folgendermassen beschriftet, hab ich zumindest auf einem Foto so gesehen: " KEIHAN SYSTEMS - 45R - STEINLES - BS AU193".

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich wünsch euch einen schönen Abend.

Viele Grüsse
Dani
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

mit BS AU193 und Schweiz wird nichts gehen. Das war die Urform der Lautstärkedefinition in der EU 1983 und in der Schweiz mußte es noch leiser sein (siehe BMW K100). Besser ist dann BS AU193 .... je nach Jahrgang.

Gruß
Walter
 

Anhänge

Zuletzt bearbeitet:
Walter,

das musst du mir gelegentlich bei einem Schorle mal erklären. :nixw:

Hallo Michael,

hätte ich Dir gerne bei einer Schorle im Gimmeldingen heute erklärt. BS AU193 entspricht EU Standard 1983, siehe PDF File. BS AU193T2 oder BS AU193a ist dann ab Baujahr 1985 siehe Liste. Ist im Prinzip was wir haben mit ABE nur halt in England die Umsetzung von der betreffenden EU Rechtsverordnung in nationales Recht. In der Schweiz lagen die Werte noch erheblich niedriger.

Gruß
Walter
 
Hallo zusammen

Nun ich weiss, dass es in der Schweiz schwieriger ist eine Zubehörauspuffanlage legal auf die Strasse zu bringen als sonst in der EU (die Schweizer Insel hat nicht nur Vorteile!!!). Jedoch glaube ich wenn ich ich eine Kopie von der ABE erhalten würde könnte ich bei der Prüfstelle vorstellig werden und die Sache mal besprechen. Unmöglich ist nichts ;-) Also liebe Forumsmitglieder respektive Keihan- und Monoleverfahrer (da gibt es sicher mehrere), krempelt mal eure Schubladen durch vielleicht findet ihr was. :gfreu:

Übrigens, soviel ich weiss, zumindest habe ich das in einem Beitrag gelesen war im "alten Forum" die ABE abgelegt… und ja, Boxup ist nicht gewillt mir eine Kopie der ABE für die Abklärung zu mailen… ob ich bei ihm bei positivem Abklärungsergebnis kaufen werde. :pfeif:

Ich bin für jede Hilfe dankbar… ich wünsch euch einen guten Start ins Wochenende.

Viele Grüsse und einen schönen Abend wünsch ich euch
Dani
 
Hallo,

ABE ist nur in Deutschland. Es gibt noch 27 andere Länder in der EU mit eingeben Umsetzung der EU Direktive. Nimm das englische Schreiben mit der Erklärung mit BS (Britisch Standard) AU193 und gehe einmal zum Schweizer TÜV. Vielleicht kann er, neben den 4 Schweizer Sprachen, englisch und Du hast gewonnen.
Allerdings gibt es auch Kaihan Anlagen die sind geprüft nach ABE 21106. Die Anlage Kaihan BS193 ist eine "Free Flow", die ist selbst in Deutschland grenzwertig.

Gruß
Walter
 

Anhänge

  • SNV31912a.jpg
    SNV31912a.jpg
    116,5 KB · Aufrufe: 32
  • SNV31916a.jpg
    SNV31916a.jpg
    152,8 KB · Aufrufe: 43
Zuletzt bearbeitet:
Moin Moin.
Wenn das hilft, ich habe ein Mustergutachten von 89 . Keihan Systems Teilenummer VSD K8 , NSD-K9 , für R80GS /ST

Gruss Lo.

Ich brauche wieder einmal eure Hilfe. Ich bin zurzeit am überlegen ob ich für meine R80RT eine neue Keihan (siehe http://www.keihan.co.uk/catalogue.html, Artikel Nr. 1005) Anlage verbauen soll. Zwingend notwendig ist für mich, dass die Anlage in der Schweiz zugelassen werden kann. Zu diesem Zweck benötige ich für die Abklärung mit der Prüfstelle eine Kopie der ABE. Soviel ich weiss sind die Keihanendschalldämpfer folgendermassen beschriftet, hab ich zumindest auf einem Foto so gesehen: " KEIHAN SYSTEMS - 45R - STEINLES - BS AU193".

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich wünsch euch einen schönen Abend.

Viele Grüsse
Dani[/QUOTE]
 
Hallo Dani,
ich habe hier ein Gutachten von 1988 für Nachschalldämpfer "Keihan Typ R65/89/100", Teile-Nr. NSD-K7 R/L (ABE Nr. 21106), u.a. für die R80 ab Bj. 1985. Die Anlage wurde noch über BK-Moto vertrieben.

Ob Du damit beim Schweizer TÜV weiter kommst, weiss ich nicht - aber falls Dir das was hilft, scanne ich sie Dir gerne.


Grüsse in die Schweiz + viel Erfolg,
Ralph
 
Hallo zusammen

Vielen Dank an euch alle, auch an Thomas der mich per Mail angeschrieben hat. Die Sache scheint nicht ganz so einfach für mich zu werden. Wie Walter schon geschrieben hat, werde ich mit der Bezeichnung BS AU193 bei uns in der Schweiz wohl nicht weiter kommen. Besser wäre dann definitiv BS AU193T2 oder BS AU193a (Danke Walter), oder eben eine ABE. Nun ich weiss nicht was weiter noch auf den Keihan's drauf steht, vielleicht hat jemand Lust und Zeit seine Dämpfer mal zu fotografieren…. Danke :-) Im Anhang habe ich gleich noch ein Foto von den Endschalldämpfer welche ich meine. Vielen Dank an euch.

Keihan Monolever ab '84.png

@ Ralph: Vielen Dank, gerne nehme ich dein Angebot an :-) Ich schick dir noch ne Nachricht mit meiner Mailadresse.

Ich wünsch euch allen einen schönen Abend.

Viele Grüsse aus der Schweiz
Dani
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

nach dem ETK ist der in der Schweizer zugelassener Mittelschalldämpfer und der Endschalldämpfer kein in der EU zugelassener Dämpfer. Das macht die Sache so schwierig. Da hilft nur ein verständnisvoller TÜV. Die Schweizer waren damals Vorreiter in der Lärmbekämpfung.

Gruß
Walter
 
Zurück
Oben Unten