• Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

Kotflügelpflicht?

Wirkowski

Teilnehmer
Seit
12. Juni 2015
Beiträge
39
Hallo,
bei meiner R 80 bin ich fleissig beim Umbau (siehe Foto).
Persönlich habe ich mit den Kotflügeln so meine Schwirigkeiten.
Darum meine Fragen:
Muss ich Kotflügel am Motorrad haben laut StVO?
Falls ja, gibt es da Vorgaben bezüglich größe?
Falls ja, wie (Werkzeug?) beschneide ich die Kotflügel am besten? Da habe ich schon so einige Fotos gesehen.

Vielen Dank für Tips und Belehrung.
Aber, über Praxistauglichkeit und Wetter möchte ich nicht diskutieren.:]
 

Anhänge

  • IMG_1734.jpg
    IMG_1734.jpg
    170,7 KB · Aufrufe: 246
Bei nach StVZO zugelassenen Fahrzeuge, und dazu gehören unsere 2-Ventiler, muss die Radabdeckung bis 15cm über die Radachse herunterreichen.
Es ist aber heute kein Problem mehr, eine Änderung in dem Bereich per Einzelabnahme eintragen zu lassen. So geht das dann auch ohne Kotflügel.
 
... wie (Werkzeug?) beschneide ich die Kotflügel am besten?

Stichsäge und Lamellenschleifer in der Einhandflex tun das. Sehr gut funktioniert das mit den alten GFK-Kotflügeln der /5-/7 Baureihen. Bei den Monoleverkotflügeln aus einem heiß gespritzten Kunststoff kann man auch noch sägen, muss aber beim Schleifen möglichst kalt arbeiten, damit der Kunststoff nicht schmilzt.
 
Hallo,

da hat Detlev leider nur teilweise recht. Das letzte Wort hat der TÜV. Bei uns z.B. sagt der TÜV das es Ihm egsl ist ob es da Diskrepanzen zwischen EU Recht Stvo, und was weiß ich gibt, Es gilt in letzter Instanz sein Wort. Dieses lautet keine Zulassung ohne Heckkotflügel. Also ruf deinen TÜV des Vertrauens an und klär deine Umbauwünsche im Vorfeld. Wenn die Vorstellungen des dortigen TÜVèrs nicht den deinen entsprechen, neuen TÜV suchen.

Grüße

Sven
 
Deine Fragen zu den rechtlichen Aspekten:

Alle unsere 2V haben aufgrund ihrer Bauzeit eine nationale ABE und unterliegen so den Aussagen der StVZO.
§36a fordert grundsätzlich eine Radabdeckung, eine ergänzende vorläufige Richtlinie aus den 1960er Jahren sagt vereinfacht:

Radabdeckung.jpg
Vorne (blau) von vor der Mitte bis 150 mm über Radachse;
hinten (grün + blau) beidseitig nötig.

Seit 06/99 dürfen Fahrzeuge in der EG nur noch mit EG-BE in Betrieb gebracht werden. Nun lassen sich die EG-Richtlinien aber gar nicht über Radabdeckungen an Motorrädern aus.

Im Interesse einer möglichst einheitlichen und fairen Bewertung ist man daher in der Praxis dazu übergegangen, Radabdeckungen (und deren nachträgliche Veränderung) großzügig zu bewerten.
Sofern es also um unsere 2V bis Baujahr 1996 geht heißt das:
Radabdeckungen müssen vorhanden sein; in welcher Abmessung sie noch akzeptiert werden, liegt im Ermessen des Prüfers.
 
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Mit anderen Worten: Erlaubt ist was gefällt, man muss nur einen Prüfer finden der es abnimmt. :gfreu:
 
Eiegntlich gibts da nichts zu deuteln.

Hat das Fahrzeug EG-ABE gilt halt EG-ABE Recht, ansonsten nicht.
 
Deine Fragen zu den rechtlichen Aspekten:

...
Im Interesse einer möglichst einheitlichen und fairen Bewertung ist man daher in der Praxis dazu übergegangen, Radabdeckungen (und deren nachträgliche Veränderung) großzügig zu bewerten.
Sofern es also um unsere 2V bis Baujahr 1996 geht heißt das:
Radabdeckungen müssen vorhanden sein; in welcher Abmessung sie noch akzeptiert werden, liegt im Ermessen des Prüfers.

Hm,
laut eddieke nun doch nicht so einfach.
Warum habe ich nur gehofft, dass es eine eindeutige Regelung gibt? ;(
Der eine sagt es gibt da eine Regel, die großzügig ausgelegt werden kann, der nächste wieder nicht.

Wer ist denn schon mal ohne oder mit stark verkleinerten vorderen Kotflügel TÜV gefahren oder hatte negative Erlebnisse mit unseren Gestzeshütern?
 
Ich glaube wenn man rechtssicher mit modifizierem Kotflügel unterwegs sein will der höher 150mm über Radachse endet muss man das eintragen lassen. Was hilft es wenn man einem TÜV findet dem es bei der Abnahme nicht interessiert und der Polizeibeamte den Mangel in der nächsten Kontrolle zur Anzeige bringt weil nicht STVO konform......meine Meinung.
Gruß
Ingo
 
Eiegntlich gibts da nichts zu deuteln.

Hat das Fahrzeug EG-ABE gilt halt EG-ABE Recht, ansonsten nicht.

Natürlich kannst du das wie vieles andere (z. B. im Bereich Beleuchtung) nicht einklagen. Und es wird niemand die StVZO für mehr als 20 Jahre alte Fahrzeuge heute noch ändern.
Wer es juristisch sauber will, lässt sich jeden Pups per §21 prüfen und eintragen.
 
Grundlegend finde ich Umbauten jeglicher Art legitim,- muss mir aber nicht immer gefallen. Ein Schutzblech oder eine Radabdeckung hat doch eine Funktion, die man zwar in Frage stellen kann aber ob das Sinnvoll ist?
Also nehmen wir mal an, vorausfahrendes Fahrzeug wirbelt Steine auf, die auf der Fahrbahn liegen und es kommt zu einem Steinschlag in der Scheibe des nachfolgenden Fahrzeug. In den Papieren ist oben genanntes ausgetragen, also erstmal alles o.K. Wenn's aber richtig kracht mit...
Gutachten können auch angezweifelt werden wenn die Versicherung nicht mehr mitspielen möchte und beantragt einfach eine Nachprüfung. Na dann.
Ich bin auch im Gelände unterwegs und kenne Steine,Schlamm und... :D

Gruß Micha
 
....Wenn's aber richtig kracht mit...
Gutachten können auch angezweifelt werden wenn die Versicherung nicht mehr mitspielen möchte und beantragt einfach eine Nachprüfung. Na dann.
Ich bin auch im Gelände unterwegs und kenne Steine,Schlamm und... :D

Gruß Micha

Zu Recht! Auch wenn Motorräder nicht die schlimmsten Steineschleuderer sind muss das Verursacherprinzip gelten. Je weniger Schutzblech desto wahrscheinlicher Schuld klingt logisch - Eintragung hin oder her.

Vom grundsätzlichen Nutzen eines Schutzblechs am Motorrad überzeugt das Befahren einer herbstlichen Landstrasse nach der Rübenabfuhr. Je mehr desto besser.
 
Zu Recht! Auch wenn Motorräder nicht die schlimmsten Steineschleuderer sind muss das Verursacherprinzip gelten. Je weniger Schutzblech desto wahrscheinlicher Schuld klingt logisch - Eintragung hin oder her.

Vom grundsätzlichen Nutzen eines Schutzblechs am Motorrad überzeugt das Befahren einer herbstlichen Landstrasse nach der Rübenabfuhr. Je mehr desto besser.

Die Bezeichnung "Kotflügel" kommt nicht von ungefähr....
Aber wenn die Kisten eh nicht - oder wenn, nur kurz - gefahren werden, kann man auch drauf verzichten. So wie auch auf eine bequeme Sitzbank, fahrbare Reifen etc. ....
 
Schutzbleche / Kotflügel, wird doch eh alles über bewertet...:D

Auf der anderen Seite sollte man das alles nicht zu ernst nehmen.

Auf der einen Seite, nutzen wir gern die EU-Regelungen wenn es zum Beispiel um Töne geht, aber bei Beleuchtung / Kennzeichen und Schutzblechen wird das dann schnell mal verteufelt.

Ich finde, jedem so wie er will und gut ist.

Auch muss ich meine Zeit nicht mehr damit verbringen anderen das leben bzw. die Tüv Abnahme einfacher zu machen.

Soll doch jeder seine eigenen Erfahrungen machen, da war auch bei uns älteren die eine oder andere schlechte / teure Erfahrung dabei.

Gruß
Patrick
 

Anhänge

  • Blondine.jpg
    Blondine.jpg
    50,5 KB · Aufrufe: 159
Wo hastn det Mäuscken her ???:D

Patrick hat erkannt, das mit der Promo-Bilder-Sache mehr Asche zu schaufeln geht, als mit harter Handwerksarbeit :oberl:

Also kurzerhand die defekte Clubman aus`m Büro vor die Halle gestellt und mit ner netten Passantin, die gerade in den Aldi um`s Eck gehen wollte, abgelichtet :schock:


Hut ab Patrick, du machst`s korrekt :applaus:

(Aber bitte keine Rentnerinnen auf die Elefanten...:pfeif:)
 
Das war doch am TÜV Tag in Patrick's Werkstatt - der Prüfer hat gar nicht gesehen, daß Schutzblech und Kennzeichenwinkel nicht passten, sondern musste seine ganze Aufmerksamkeit darauf verwenden, die Prüfplakette nicht der jungen Dame auf den Allerwertesten zu kleben :D

Die Taktik funktioniert so lange es Prüfer und Prüfungen gibt.
 
Zurück
Oben Unten