Kann das weg???

sven 1

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03. Feb. 2015
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Spessart
Hallo Leute,

ich bin gerade dabei den Kabelbaum meiner R 65 (Bj. 6/81) neu zu verlegen.
Dies ist notwendig geworden, weil ich einen anderen Tank montiert habe und das Zündschloß entweder in den LIMA Deckel oder den RULUFI verlegt wird.
Frage: Kann ich die Glühlampen für die Tachobeleuchtung sowie für die Blinkerkontrolle einfach weglassen?
Blinkerkontrolle erfolgt optisch, da Lenkerendenblinker verbaut werden,
Tacho wird durch einen kleinen digitalen Tacho ersetzt.
Dazu kommt noch ein blauer Stecker der kein weiteres Gegenstück hat.
Habeich vergessen zu sagen: Der originale DZM bleibt mit allen Funktionen erhalten.

Vielen Dank für eure Hilfe

Grüße

Sven
 

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Zuletzt bearbeitet:
Den Stecker usw. hatte ich am Ratzer Umbau meiner "Kleinen" auch weggeknippst - kein Problem :bitte: Denk aber an die Ladekontrolleuchte denn die Brauchst Du :oberl: und manche Prüfer wollen auch eine Neutralleuchte sehen :oberl: Die hab ich, ehrlich gesagt, auch etwas vermißt ))):

Grüße aus McPomm
 
[...]
Frage: Kann ich die Glühlampen für die Tachobeleuchtung sowie für die Blinkerkontrolle einfach weglassen?

[...]

Elekrisch wie Funktionstechnisch - bis auf die angesprochen LKL-Leuchte - kein Problem.

Hans
ps.: bitte nie Steckkontakte oder Kombistecker einfach abschneiden: a) sollten die dann isoliert werden b) ärgerst du oder der Nachfolger sich dumm, sollten die Teile wieder in Betrieb gehen.

UND: Immer alles dokumentieren - sonst wird die nächste Fehlersuche ggf nicht erfolgreich verlaufen.

Hans
 
Zuletzt bearbeitet:
..Fernlicht und Blinker müssen angezeigt werden. Für Blinker tut es ersatzweise auch eine peinliche Hupe. Beleuchtung und Kontrolleuchten sind Bestandteil der ABE bzw. Typprüfung - das setzt der kreativen Änderung enge Grenzen.Zur Fortbildung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1993L0092:19931123:DE:PDF

Das ist allerdings nur zum Teil korrekt.
Zum einen sind solche Details in den alten ABEs in der Regel gar nicht beschrieben und außerdem genügt beim Fernlicht die Erkennbarkeit an der Schalterstellung; Blinkerkontrolle ist für Motorräder nach StVZO gar nicht vorgeschrieben.
Bei einer EBE sieht das sicher anders aus.
 
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