SR-Replacement Kit Gutachten / Eintragung

o.technikus

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11. Okt. 2015
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Nordheide
Hallo,

der Replacement Kit von 7-Stein, den ich hier auf dem Tisch habe, wird für alle 1000'er ab 9/80 angeboten. Mit seiner Verdichtung von 9,5:1 ist er ein 1:1 Ersatz für meine R100CS, die Eintragung solltre also keine Probleme machen...aber der Prüfer will sicher Papiere sehen.

Nun liegt dem Kit nur ein Gutachten für die R100GS und die R100R bei. Papiermäßig ist dieses Gutachten damit für alle anderen Ausführungen zunächst einmal wertlos und mangels detaillierterer Angaben kaum als Referenz heran zu ziehen...d.h. ich muss mich mindestens darauf einstellen dem TÜV auf anderem Wege nachzuweisen, dass der Kit hinsichtlich Geometrie und Verdichtung baugleich mit dem Original ist und bei der CS keine Leistungserhöhung eintritt.....

Wie habt ihr das gelöst?

Gruß
Volker
 
Hallo!

Der hiesige TÜVler hat mir die Zylinder bei meiner /6 eingetragen. Ich hab beim ADAC den Leistungsprüfstand genutzt und dem TÜV - Ingenieur ein Leistungsdiagramm beiglegt. Auf dem Diagramm war die Konfig. mit 40 Gasern vermerkt. Fand er gut und hat alles eingetragen.
 
Danke,

aber genau das sollte bei einem Kit das angeblich mit Gutachten verkauft wird nicht ergänzend erforderlich sein...ist es wohl zumeist auch nicht...aber letztlich ein Weg.

Gruß
Volker
 
Hallo Hans....

danke, das hätte Jürgen ggf. Arbeit erspart, aber die CS ist Bj.2/82, dürfte also nicht passen.
Übrigens meine entsprechende Anfrage bei Wunderlich wurde umgehend beantwortet...top Reaktionszeit.
Inhalt in etwa...es gab bisher bei den Eintragungen keine Probleme, nach bisheriger Kenntnis soll es vorrangig darauf ankommen, dass die Baureihe (247) abgedeckt ist. Man will sich aber weiter schlau machen.

Ein Sachverständiger kann natürlich immer nach allgemeinen Angaben und mit Analogieschlüssen arbeiten. Ohne direkt passendes Gutachten ist das aber immer eine größere Herausforderung. Der TÜV-Prüfing. mit dem ich in Kontakt treten werde ist nach meiner Erfahrung sachverständig genug, aber auch er leidet unter den Dokumentationspflichten nach DIN/ISO.

Falls es kein passendes Gutachten gibt werde ich etwas Arbeit in allgemeine Dokumentation und Nachweise für ihn stecken, z.B. technische Daten der CS bzgl. Zylindermaße und Verdichtung, Vergleich mit den SR-Kit Daten und damit technischer Nachweis, dass es ein 1:1 Ersatz ist. Ggf. brauche ich aber auch da noch die Hilfe von SR, die z.B. eine entsprechende Herstellerbescheinigung beifügen könnten.

Auf die Antwort von SR warte ich noch.

Nun kann man natürlich sagen...was soll das alles...hunderte von Eintragungen ohne Probleme...warum soll da jetzt was schief gehen...etc. Aber ich habe gerade bei solchen Änderungen immer wieder erfahren müssen, dass sog. Gutachten oder ABE's der Händler / Hersteller de facto nicht passend waren.

Beste Grüße
Volker
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Volker,
muss der Replacement-Kit überhaupt eingetragen werden? Wie Du schreibst ist er ein 1:1 Ersatz für das Original, nicht mehr Leistung, nicht mehr Lärm. Für mich ist das, als ob ich original BMW-Teile verbauen würde. Deshalb "Replacement", kein Leistungs-Kit.

Stehe ich gerade auf der Leitung?

Gruß
Jörg
 
Das wäre mir auch die liebste Lösung, aber wie ich unsere Amtsschimmel kenne....

Volker

Hallo Volker,
muss der Replacement-Kit überhaupt eingetragen werden? Wie Du schreibst ist er ein 1:1 Ersatz für das Original, nicht mehr Leistung, nicht mehr Lärm. Für mich ist das, als ob ich original BMW-Teile verbauen würde. Deshalb "Replacement", kein Leistungs-Kit.

Stehe ich gerade auf der Leitung?

Gruß
Jörg
 
Moin Volker,
schreib doch mal BMW an, ob es eine Freigabe zum Einbau eines R100GS Motors in eine CS gibt.

Da steht allerdings nix drin: KLICK
 
Das ist schon geklärt.
Die Freigaben beziehen sich bei den Motoren i.d.R. immer auf aufwärts Kompatibilitäten, Hubraum und Leistungssteigerungen innerhalb von oder über Typenreihen hinaus.

Der GS Motor hätte im Original eine geringere Leistung bei gleichem Hubraum, aber so wird er nicht verwendet. Es bleibt am Ende nur der Motorblock der 89'iger Baureihe mit allen CS baugleichen Innereien, der konsequent mit den Anbauteilen der CS Baureihe zu einem CS Motor mutiert. Das ist nichts Anderes, als wenn du bei BMW einen neuen Block der letzten Baureihe kaufen würdest und den komplettierst.

Für den Motor Tausch braucht man dann weder eine Freigabe noch eine TÜV Abnahme.

Gruß
Volker

Moin Volker,
schreib doch mal BMW an, ob es eine Freigabe zum Einbau eines R100GS Motors in eine CS gibt.

Da steht allerdings nix drin: KLICK
 
...und du hast ein Gutachten für den Replacementkit für den GS-Motor.
Also, das sollte doch Papier genug sein.

Im Zweifel würde ich nix machen.
Das Gutachten für die GS ist wohl nur erforderlich wegen des Abgasverhaltens.

Deine CS ist vor Bj. 1989, die Leistung ändert sich nicht, der Hubraum ändert sich nicht.
Fertig.
Fahren.
 
Na, nun übertreibt mal nicht, heisst "Replacement" nicht "Ersatz"????(
Wenn ich nun Ersatz für ein defektes, oder wie auch immer, Teil brauche, was weder Vor.- noch Nachteile bringt, sondern eben nur Ersatz, dann fahr ich doch damit nicht zum TÜV!
Das der TÜV sowas gern einträgt, versteht sich wohl von selbst, gibt ja wieder €
 
Guter Tipp...der Kerle könnte auch neidisch werden...war von der letzten Prüfungsfahrt schon kaum noch zurück gekommen...

...schnell mal nachgeschaut...Glück gehabt, ist kein Preisschild dran...puuuh.

...oder ein paar Euronen in die Kühlrippen klemmen....macht man heute ja auch nicht mehr, oder? Könnte nach Weihnachten auch völlig falsch verstanden werden und wäre nicht deutsch...

Schaun wir mal, Prüfungen sind immer spannend, da man dem Kit aber nicht ohne Weiteres ansehen kann ob 1:1 Ersatz oder Leistungssteigerung macht die Eintragung immer Sinn.

guten Rutsch
Volker




Mach das Preisschild vom Zylinder ab, wenn Du zum TÜV fährst. :rolleyes:

Deutsch, deutscher oder wie ? :lautlachen1:

Gruß
Claus
 
was willst Du denn eintragen, wenn Hubraum und Leistung gleich bleiben?:nixw:.
Wenn ich neue Kolben u. Zylinder von BMW einbaue lasse ich doch auch nix eintragen.
sorry, aber das Ganze hat für mich den touch: Hab ich kein Problem, dann schaff ich mir eines.
Gruß
W. aus S.
 
Guggstdu Volker mein Fallertkit (75 PS) mal irgendwan eingetragen worden, hat über die Jahre auch etwas an Hubraum gewonnen....

.... als braver Steuerzahler schlafe ich natürlich seit Jahren schlecht. :rolleyes:

.... lasse mich dann übers Jahr einmal blitzen - dann passt das wieder.;)

Grüße
Claus
 
... ich hab die Sonne auch schon länger nicht gesehen, Ingolstadt hat die meisten Nebeltage bundesweit. Bekomme ständig seltsame Gedanken.

Ich freue mich auf den Sommer.

P.
 
Danke euch für alle flotten Kommentare...die sachlichen, wie die unterhaltsamen :D

Solche freds haben immer die Tendenz in die Richtung...muss man doch nicht, ...mach ich nicht, ...alles Quatsch, ...selber Schuld...etc. abzurutschen. Es steht jedem frei zu entscheiden in welchem Umfang er Anforderungen erfüllt, oder Risiken abwägt und auf sich nimmt.

Mich interessiert dabei nur die rein sachliche Rechts-/ Verordnungslage. Wenn man den Kopp nicht in den Sand steckt, dann macht man sich keine Probleme, sondern weiss was man tut, weil man die Probleme sieht und angehen kann.

Wenn wir da durch unsere Beiträge den Grad der Unwissenheit auf ein höheres Niveau heben, dann haben wir viel erreicht.

Die Ausführungen zur Betriebserlaubnis, bzw. zu deren Erlöschen im rechtlichen Regelwerk sind recht schwammig, dennoch...

- Der reine Ersatz von Kolben und Zylinder ist grundsätzlich nur dann kritisch, wenn er Auswirkungen auf Hubraum, Leistung, Emissionen oder Geräuschverhalten hätte. Von daher ist der SR Kit als echter 1:1 Ersatz bei den 70PS Modellen völlig unkritisch.

- Allerdings ist auch der Austausch gegen nicht in der ursprünglichen BE erfasste Teile kritisch. Eindeutig ist der SR-Kit ein Fremdteil und klar als solches kenntlich, also nicht in der BE erfasst. Da bei diesen Teilen nicht direkt erkennbar ist ob die o.g. Aussage erfüllt ist, ist dies nur über Gutachten / Abnahme / Eintragung zu dokumentieren und zuzulassen.

Das kann man mögen oder nicht, aber so isses halt, auch wenn einige das anders sehen.

Bin gespannt was mir SR dazu nach der Urlaubszeit mitteilt...werde berichten!

bis denne
Volker
 
Grundsätzlich ist es ja so, dass du deinen Versicherungsschutz nur dann verlierst, wenn der Umbau oder die Veränderung, für den Unfall ursächlich ist.

Und Steuerbetrug ist es auch nicht, weil gleicher Hubraum.

Wo soll denn das Problem sein...
 
Danke euch für alle flotten Kommentare...die sachlichen, wie die unterhaltsamen :D

Solche freds haben immer die Tendenz in die Richtung...muss man doch nicht, ...mach ich nicht, ...alles Quatsch, ...selber Schuld...etc. abzurutschen. Es steht jedem frei zu entscheiden in welchem Umfang er Anforderungen erfüllt, oder Risiken abwägt und auf sich nimmt.

Mich interessiert dabei nur die rein sachliche Rechts-/ Verordnungslage. Wenn man den Kopp nicht in den Sand steckt, dann macht man sich keine Probleme, sondern weiss was man tut, weil man die Probleme sieht und angehen kann.

Wenn wir da durch unsere Beiträge den Grad der Unwissenheit auf ein höheres Niveau heben, dann haben wir viel erreicht.

Die Ausführungen zur Betriebserlaubnis, bzw. zu deren Erlöschen im rechtlichen Regelwerk sind recht schwammig, dennoch...

- Der reine Ersatz von Kolben und Zylinder ist grundsätzlich nur dann kritisch, wenn er Auswirkungen auf Hubraum, Leistung, Emissionen oder Geräuschverhalten hätte. Von daher ist der SR Kit als echter 1:1 Ersatz bei den 70PS Modellen völlig unkritisch.

- Allerdings ist auch der Austausch gegen nicht in der ursprünglichen BE erfasste Teile kritisch. Eindeutig ist der SR-Kit ein Fremdteil und klar als solches kenntlich, also nicht in der BE erfasst. Da bei diesen Teilen nicht direkt erkennbar ist ob die o.g. Aussage erfüllt ist, ist dies nur über Gutachten / Abnahme / Eintragung zu dokumentieren und zuzulassen.

Das kann man mögen oder nicht, aber so isses halt, auch wenn einige das anders sehen.

Bin gespannt was mir SR dazu nach der Urlaubszeit mitteilt...werde berichten!

bis denne
Volker

Wenn bei einem meiner vierrädrigen Untersätze der Auspuff (muss natürlich heißen"die Abgasanlage") defekt ist, bestelle ich einfach Ersatz bei den einschlägigen Teilehändlern, das Originalteil ist deutlich teurer. Noch nie ist das bei einer HU beanstandet worden. Ich käme auch nie auf die Idee so etwas eintragen zu lassen.
 
Ich kann Volker ganz gut verstehen und teile grundsätzlich seine Ansicht in dem Punkt.
Es ist ja immer so "Wo kein Kläger,...".
Wenn du dann aber im Ernstfall eine (Teil-) Schuld angedichtet bekommst, weil irgendein späterer Gutachter, auf dessen Auswahl man keinen Einfluss mehr hat (vom Gericht bestimmt) so begutachtet, dann wird's blöd.
Beim Auspuff ist das ein wenig anders, denn er vernichtet Leistung, während Kolben und Zylinder sie erzeugen - der eine mehr, der andere weniger; in der Sache m.E. verständlich, physikalisch vollkommener Unsinn: das weiß ich selbst.
Ist eine Frage der Mentalität, aber ich fühle mich im Raum der Legalität auch wohler und das ist auch Bestandteil meines Fahrvergnügens.
Dass es auch anders geht, wusste Volker meiner Vermutung nach auch vorher. Ich habe wieder was gelernt und finde diese Frage (-stellung), zumal sie etliche hier betrifft, alles andere als doof.
Wenn die Datenbank jetzt noch von der Erfahrung aus Recherche profitieren würde, z.B. in der Rubrik Brief- und Scheinkopien, wäre das noch das Sahnehäubchen obendrauf.
Volker, pers. freuen würde ich mich (per PN) zu erfahren, welche Abstimmung du fährst hins. Bedüsung, falls es nicht Serie ist. So Gott will habe ich ab Q2/2017 den gleichen in Betrieb in der ST :sabber:.
 
Das geht dann in die Richtung der Diskussion, die m.E. nicht zielführend ist, nach dem Motto.."Ich richte mein Verhalten nach den Konsequenzen, nicht danach, was die Rechtslage fordert!"

Mag hier nicht so schlimm sein, aber wenn wir uns in nallen Punkten so verhalten würden.....???

Bitte nicht als Oberlehrer Modus sehen, aber mir widerstrebt es zu Fehlverhalten zu raten, nur weil es vielleicht niemand merkt,

In der Sache hast du nur bedingt Recht. Wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, dann hat das im Fall der Aufdeckung immer entsprechende Konsequenzen, diim günstigsten Fall mit Bußgeld enden.

Die Frage des Versicherungsschutzes ist davon erst einmal unbenommen und im Einzelfall Gerichtlich zu klären. Ich kann nur sagen...viel Spaß bei Prozessen mit Versicherungen, da treten nämlich oft nicht einmal Rechtsschutz Versicherungen ein.

Deine Aussage ist so in Einzelfällen tatsächlich gerichtlich entschieden worden, ob das aber immer so ist, das kann niemand garantieren.

Mir ist es sogar beim TÜV schon passiert, dass man bei einem Oldtimer eine Eintragung eines Nachbau Schalldämpfers und einmal eines Bremskraft Verstärkers nicht vorgenommen hat, weil man sagte..."Uns fehlen die nötigen Unterlagen, Einzelabnahme sehr teuer, aber ist doch gut gemacht und keiner weiss....also freuen sie sich und fahren sie weiter...! Beruhigt und ging halt nicht anders.

Aber wie gesagt....Diskussionen um geschickte Umgehung von Rechtsnormen sollten wir m.E. in diesem tollen Forum nicht führen. Anderen bewusst machen was erforderlich ist und wie man das korrekt erreicht, das macht Sinn.

Bis bald
Volker


Grundsätzlich ist es ja so, dass du deinen Versicherungsschutz nur dann verlierst, wenn der Umbau oder die Veränderung, für den Unfall ursächlich ist.

Und Steuerbetrug ist es auch nicht, weil gleicher Hubraum.

Wo soll denn das Problem sein...
 
Grundsätzlich ist es ja so, dass du deinen Versicherungsschutz nur dann verlierst, wenn der Umbau oder die Veränderung, für den Unfall ursächlich ist.

Und Steuerbetrug ist es auch nicht, weil gleicher Hubraum.

Wo soll denn das Problem sein...

Seh ich genauso.

Die Kausalitätsanforderung wurde durch die Reform des VVG deutlich angehoben. Also keine Gefahr.

Für mich heisst das:

Minimale Änderungen, die in den Bereich der Serienstreuung fallen, bleiben aussen vor.

Alles was darüber hinaus geht, sollte man sich offiziell genehmigen lassen.
 
Ich finde die Diskussionen genial, das war das erste über das ich mich hier in dem Forum gewundert habe. :D
Ausgerechnet die alten Herren, zu denen ich mich auch zähle, machen sich mit den BMWs die meisten Gedanken. :O
Gibt es denn wirklich nennenswerte Kontrollen bei denen Ihr rausgewunken wurdet? Und wenn ja, dann darf man doch immer gleich weiterfahren, während der Rest der Gruppe erstmal inspiziert wird. )(-:
Grüße
Nico
 
Nico, wenn Du halt kaum noch fährst, schaukelst Dir zuhause die Nüsse, denkst an früher und machst Dir Gedanken, was wäre wenn ... ? :rolleyes:

Gruß
Claus
 
Es kommt sicher auch darauf an, wieviel Rebellentum man innehat. Der eine mehr, der andere weniger. Die besseren Argumente aber, hat klar der Threadersteller..
Ich z.B. bin so gestrickt, daß ich mir nie niemals z.B. Reifenfreigaben besorge. Sehe ich einfach nicht ein. :gfreu:

Gruß Martin
 
und genau darum ginge es mir auch, wenn ich für teuergeld
"Ersatzteile" > replacementkits< erworben hätte / haben wollte.
darin liegt IME die intention des TE.
Ralf


...genau so ist es, wenn ich billige Nachbauten verkaufe und den Hinweis gebe..."keine ABE, kein Gutachten!" dann ist das eine andere Nummer als wenn ich solche Kits auf den Markt werfe, in den Prospekten auf Gutachten verweise und manch unbedarften Kunden damit gegen die Wand rennen lasse.

Die angefügten Gutachten beziehen sich eindeutig auf die damit verbundene Leistungssteigerung bei bestimmten Modellen. Soweit so gut, was fehlt ist der für den Hersteller leicht zu erbringende Hinweis was mit den anderen Modellen zu geschehen hat, für die er diesen Kit auch bewirbt.

Schon eine Hersteller Bescheinigung in der die Eigenschaften des Kits und die Auswirkungen bzw. Gleichwertigkeit dargelegt wird kann im Einzelfall eine erhebliche Erleichterung sein. Daher bemühe ich mich auch beim Verkäufer und Hersteller meines Kits um entsprechenden Support. Ob erforderlich oder nicht ist mir dabei zunächst einmal schnuppe.

schaun wir mal...ich werde berichten.
Volker
 
Ich finde die Diskussionen genial, das war das erste über das ich mich hier in dem Forum gewundert habe. :D
Ausgerechnet die alten Herren, zu denen ich mich auch zähle, machen sich mit den BMWs die meisten Gedanken. :O
Gibt es denn wirklich nennenswerte Kontrollen bei denen Ihr rausgewunken wurdet? Und wenn ja, dann darf man doch immer gleich weiterfahren, während der Rest der Gruppe erstmal inspiziert wird. )(-:
Grüße
Nico

....jenau...und warum ist das so?

Weil wir nicht zu denen gehören die mit wilden Basteleien und unzulässigen Änderungen permanent auffallen. Bei der Bobber und Scrambler Fraktion würde ich da schon zu etwas mehr Umsicht raten.

Nur zu oft habe ich beim TÜV gehört..."Ist das Ihre Maschine? Na, da muss ich ja nicht viel prüfen, darf ich denn mal fahren?"...tut richtig gut, oder? Da wurde früher auch schon einmal etwas toleriert, oder eingetragen zu dem es keine Berge von Papier gab...heute ist das durch systembedingten Druck auf die Prüfer deutlich komplexer geworden. Sachverstand nützt da oft wenig.

V.
 
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