Conti Classic Attack auf Monolever

StVZO Paragraph 36, Abs. 2.....

Wenn ich euch richtig verstehe meint ihr das §36 Abs. 2 verbietet das gleichzeitig ein Diagonal- und ein Radialreifen an einer Maschine gefahren werden?

Dann denke ich es wurde nicht richtig gelesen!!

Abs.( 2a) letzter Satz ist der entscheidende!! Dieser besagt das Abs. (2a)
Satz 2 nicht für Krafträder , ausgenommen Kleinkrafträder, Leichtkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gild!!


§36 Bereifung und Laufflächen
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(1) Maße und Bauart der Reifen von Fahrzeugen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen. Sind land- oder forstwirtschaftliche Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuge des Straßenunterhaltungsdienstes mit Reifen ausgerüstet, die nur eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit zulassen, müssen sie entsprechend § 58 für diese Geschwindigkeit gekennzeichnet sein. Bei Verwendung von M+S-Reifen – Winterreifen – gilt die Forderung hinsichtlich der Geschwindigkeit auch als erfüllt, wenn die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit unter der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, jedoch


  1. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Blickfeld des Fahrzeugführers sinnfällig angegeben ist,
  2. die für M+S-Reifen zulässige Höchstgeschwindigkeit im Betrieb nicht überschritten wird.
Reifen oder andere Laufflächen dürfen keine Unebenheiten haben, die eine feste Fahrbahn beschädigen können; eiserne Reifen müssen abgerundete Kanten haben. Nägel müssen eingelassen sein.
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(1a) Luftreifen, auf die sich die im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen beziehen, müssen diesen Bestimmungen entsprechen.

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(2) Die Räder der Kraftfahrzeuge und Anhänger müssen mit Luftreifen versehen sein, soweit nicht nachstehend andere Bereifungen zugelassen sind. Als Luftreifen gelten Reifen, deren Arbeitsvermögen überwiegend durch den Überdruck des eingeschlossenen Luftinhalts bestimmt wird. Luftreifen an Kraftfahrzeugen und Anhängern müssen am ganzen Umfang und auf der ganzen Breite der Lauffläche mit Profilrillen oder Einschnitten versehen sein. Das Hauptprofil muss am ganzen Umfang eine Profiltiefe von mindestens 1,6 mm aufweisen; als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, der etwa 3/4 der Laufflächenbreite einnimmt. Jedoch genügt bei Fahrrädern mit Hilfsmotor, Kleinkrafträdern und Leichtkrafträdern eine Profiltiefe von mindestens 1 mm.

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(2a) An Kraftfahrzeugen – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und an ihren Anhängern dürfen die Räder einer Achse entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein.
Personenkraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h und ihre Anhänger dürfen entweder nur mit Diagonal- oder nur mit Radialreifen ausgerüstet sein; im Zug gilt dies nur für das jeweilige Einzelfahrzeug. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für die nach § 58 für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gekennzeichneten Anhänger hinter Kraftfahrzeugen, die mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h gefahren werden (Betriebsvorschrift). Satz 2 gilt nicht für Krafträder – ausgenommen Leichtkrafträder, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor.
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(2b) Reifenhersteller und Reifenerneuerer müssen Luftreifen für Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h mit ihrer Fabrik- oder Handelsmarke sowie mit Angaben kennzeichnen, aus denen Reifengröße, Reifenbauart, Tragfähigkeit, Geschwindigkeitskategorie, Herstellungs- bzw. Reifenerneuerungsdatum hervorgehen. Die Art und Weise der Angaben werden im Verkehrsblatt bekannt gegeben.
 
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Reifenbauart ("-" Diagonal, "B": Diagonal-Gürtel, "R" + "ZR": Radial)

In der Reifenbezeichnung der Monolever kommt der Buchstabe "R" nicht vor. Heißt also im Originalzustand nur Diagonalreifen. Falls ein Reifenhersteller ein Gutachten für Radialreifen erstellt geht das natürlich.
Ohne Gutachten, einfach nur die gleiche Größe als Radialreifen, geht nicht.
 
Reifenbauart ("-" Diagonal, "B": Diagonal-Gürtel, "R" + "ZR": Radial)

In der Reifenbezeichnung der Monolever kommt der Buchstabe "R" nicht vor. Heißt also im Originalzustand nur Diagonalreifen. Falls ein Reifenhersteller ein Gutachten für Radialreifen erstellt geht das natürlich.
Ohne Gutachten, einfach nur die gleiche Größe als Radialreifen, geht nicht.
Gibt es dafür einen Beleg? (Paragraph, Verordnung, irgendwas)
 
Reiner, du bist also der Meinung das, weil vor 25 Jahren für die Monolever eine Reifengröße bzw. -bezeichnung eingetragen wurde, ein moderner Reifen in neuer / anderer Bauart nicht aufgezogen werden darf??
Fortschritt bleibt also bei Reifen für die Monolever auf der Strecke?
Na dann!!

Gruß Lutz
 
Rainer, du bist also der Meinung das, weil vor 25 Jahren für die Monolever eine Reifengröße bzw. -bezeichnung eingetragen wurde, ein moderner Reifen in neuer / anderer Bauart nicht aufgezogen werden darf?? Ja, nicht ohne Änderung der Papiere bzw. wenn eine neue Freigabe eines Herstellers besteht.
Fortschritt bleibt also bei Reifen für die Monolever auf der Strecke? Nein, siehe oben, Stichwort "Freigabe"
Na dann!!

Gruß Lutz
.
 
Nun, das hat doch hier niemand bestritten!?

Gruß Lutz


Doch hier steht was anderes:
Mach den Classic Attack in den Seriendimensionen vorne und hinten drauf und gut ist´s - dann brauchst Du auch nichts mitzuführen. Die Herren in Grün prüfen die Dimension und sind glücklich!
Ist unterm Strich der billigste Reifen, da er wesentlich länger hält als er mehr kostet.
Ich werde bis auf weiteres keinen anderen mehr fahren.

Das war dann der Start der Diskussion durch BMW-Max
 
Ok, es ging also nicht um Radial/Diagonal auf einer Maschine sondern um die Freigabe. War etwas missverständlich.
Gruß Lutz
 
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Hallo Lutz,

solange die Behauptung, ein in den eingetragenen Dimensionen aufgezogener Radialreifen sei so nicht alleine zulässig, nicht irgendwie belegt wird, bleibt sie eine Behauptung.

Gruß,
Florian
 
Man o man, langsam flimmern mir die Augen und raucht mir der Kopf.

Also zur Klarstellung:

Eingetragene Seriendimensionen = § 36 Abs. (2a) ist Maßgebende Bestimmung! = nach meinem Verständnis rechtskonform!! (Sofern in Verwaltungsvorschriften zur StvZo nichts anderes zu finden ist)(kann ich auch gerade nicht prüfen)

Andere Dimensionen bedingen zwingend einer Eintragung bzw. Freigabe!

Gruß Lutz
 
So, hatte Zeit und habs geprüft.

Ich kann keine anders lautenden Verwaltungsvorschriften noch Anhänge zu §36 StvZO finden.


Gruß Lutz
 
Ähm, in dem PDF zur Reifenfreigabe bei Conti zum runterladen stehen die Größen und Typen der Reifen drin die für die R80 Monolever von Conti freigegeben sind. Im Text untendrunter steht alles relevante drin, sodass du bei jeder Kontrolle oder sogar beim TÜV keinerlei Probleme haben dürftest wenn du den 100/90 R 18 Road Attack vorne drauf hast, selbst wenn diese Größe nicht in die Papiere eingetragen ist. Von Conti wird aber glaube auch ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Classic Attack in Seriengrösse für die Monolever nicht freigegeben ist.
 
Hallo Zusammen,

ich hab nun schon den zweiten Satz Conti Classic Attack auf meiner Monolever und kann nur sagen, dass es der beste Reifen ist, den ich je auf dem Boxer gefahren bin!
Und er hält mehr als doppelt so lange wie der BT45 ;-)

Gruss

Christof
 
Ähm, in dem PDF zur Reifenfreigabe bei Conti zum runterladen stehen die Größen und Typen der Reifen drin die für die R80 Monolever von Conti freigegeben sind. Im Text untendrunter steht alles relevante drin, sodass du bei jeder Kontrolle oder sogar beim TÜV keinerlei Probleme haben dürftest wenn du den 100/90 R 18 Road Attack vorne drauf hast, selbst wenn diese Größe nicht in die Papiere eingetragen ist. Von Conti wird aber glaube auch ausdrücklich darauf hingewiesen, das der Classic Attack in Seriengrösse für die Monolever nicht freigegeben ist.

Hi Kimi, ist doch richtig! Es bleibt dem Hersteller doch unbenommen eine Freigabe, auch der Seriengröße zu verweigern. Das verbietet ihm auch die StvZO nicht.
Es gibt halt nach der StvZO nur dahingehend keine Einschränkung. Dem FZ-Halter obliegt hier die Pflicht sich kundig zu machen. Wenn man meint das man Reifen ohne Freigabe aufzieht und es geht gut ist alles ok. Passiert was ist eben der Versicherungsschutz weg.
Bei einer Kontrolle durch die Polizei dürfte jedoch kaum ein Problem auftreten da die eigetragene Seriengröße ja aufgezogen ist.

Gruß Lutz
 
In der amtlichen Fassung der StVZO folgen dem §36 zahlreiche Erläuterungen. Als Nr. 53 findet sich dort das Passende:

Verwendung von Reifen für Krad mit anderen als in den FzPapieren angegebenen Bezeichnungen unter Beibehaltung der gleichen Größenbezeichnung.

Dort findet sich u. a. folgender Satz:

Reifen gleicher Größenbezeichnung u Bauart u ggf gleichen Herstellers (siehe Abschnitt 1) dürfen ohne Erneuerung der BE oder Berichtigung der FzPapiere verwendet werden, sofern die Tragfähigkeit u Höchstgeschwindigkeit des Reifens den Betriebsbedingungen (Belastung u bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit) des Krad entsprechen.

Das Entscheidende habe ich rot markiert:
Diagonal- und Gürtelreifen sind von unterschiedlicher Bauart!
Deshalb ist eine Umrüstung nur zulässig, wenn
- eine Freigabe für die Kombination vom Reifenhersteller
oder
- eine Einzelabnahme durch einen aaS
vorliegt.
 
Jep, das Kleingedruckte stiftet die Verwirrung, es gibt nichts schlimmeres als Beamtendeutsch und ich muss das wissen, ich bin Son Knilch!:D
 
Diagonal- und Gürtelreifen sind von unterschiedlicher Bauart!
Deshalb ist eine Umrüstung nur zulässig, wenn
- eine Freigabe für die Kombination vom Reifenhersteller
oder
- eine Einzelabnahme durch einen aaS
vorliegt.
Danke, Michael. Eine Verständnisfrage; wenn in den Papieren lediglich die Dimension, der Tragfähigkeits– und der Geschwindigkeitsindex eingetragen ist, die Bauart aber unerwähnt bleibt: kann ich dann legal sowohl Diagonal- als auch Radialreifen aufziehen, die den Angaben im Schein entsprechen?

Gruß,
Florian
 
Michael, kannst du mir bitte die Quelle geben ,ich find nix im Netz und der letzten Becksauflage die ich dienstlich habe.
Danke
Gruß Lutz
 
Danke, Michael. Eine Verständnisfrage; wenn in den Papieren lediglich die Dimension, der Tragfähigkeits– und der Geschwindigkeitsindex eingetragen ist, die Bauart aber unerwähnt bleibt: kann ich dann legal sowohl Diagonal- als auch Radialreifen aufziehen, die den Angaben im Schein entsprechen?

Gruß,
Florian

Bei Radialreifen findet sich ein zusätzliches "R" in der Reifenbezeichung , von daher ist die Montage ohne entsprechende Freigabe nicht zulässig.

Selbst das "B" bei manchen BT 45 Grössen bei Diagonalreifen bedarf der Erwähnung in der Freigabe.
 
Danke, Michael. Eine Verständnisfrage; wenn in den Papieren lediglich die Dimension, der Tragfähigkeits– und der Geschwindigkeitsindex eingetragen ist, die Bauart aber unerwähnt bleibt: kann ich dann legal sowohl Diagonal- als auch Radialreifen aufziehen, die den Angaben im Schein entsprechen?

Gruß,
Florian

Wenn das "R" nicht explizit dabeisteht, sind Gürtelreifen erst mal außen vor.
Man muss bedenken, dass zu der Zeit, als unsere Mopeds ihre BE bekamen, noch niemand an Gürtelreifen für Motorräder gedacht hat.
 
Danke, Michael. Eine Verständnisfrage; wenn in den Papieren lediglich die Dimension, der Tragfähigkeits– und der Geschwindigkeitsindex eingetragen ist, die Bauart aber unerwähnt bleibt: kann ich dann legal sowohl Diagonal- als auch Radialreifen aufziehen, die den Angaben im Schein entsprechen?

Gruß,
Florian

Die Bauart bleibt nicht unerwähnt. Wenn nichts bzw. ein Strich dasteht, bedeutet das Diagonalreifen. Habe ich doch oben schon mal geschrieben.
In Worten: "nix"= Diagonalreifen, "-"= Diagonalreifen

Guggst du:

Reifenbauart ("-" Diagonal, "B": Diagonal-Gürtel, "R" + "ZR": Radial)

In der Reifenbezeichnung der Monolever kommt der Buchstabe "R" nicht vor. Heißt also im Originalzustand nur Diagonalreifen....
 
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Ausserdem ist Gürtelreifen nicht per se gut.

Bei den 2V Ziegeln ists umgekehrt, der BT 45 ist als Diagonalreifen mit hinterem "B" anstatt der eingetragenen "R" Reifen bis zum Beweis des Gegenteils der Referenzreifen.
 
Wollte jetzt hier keinen Rechtsstreit auslösen :&&&:

Meine Reifen sind heute angekommen, sehen vom Profil her ganz gut aus, ich hatte erst etwas bedenken wegen dem unterschiedlichen Profilen vorne und hinten, aber die passen ganz gut zusammen! So, jetzt müssen nur die Felgen noch poliert werden!

Grüße Kimi
 
Ausserdem ist Gürtelreifen nicht per se gut.

Bei den 2V Ziegeln ists umgekehrt, der BT 45 ist als Diagonalreifen mit hinterem "B" anstatt der eingetragenen "R" Reifen bis zum Beweis des Gegenteils der Referenzreifen.

Punkt 1: Stimmt! Härter, weniger komfortabel.
Punkt 2: Sicher nicht im Hinblick auf die mögliche Laufleistung. Das relativiert die Referenzposition dann wieder, oder?

Gibt es zulässige Kombinationen aus Diagonalreifen vorn und Radialreifen hinten? edit: für die Ziegel?
 
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Moin,

hab wieder was dazugelernt, obwohl mein Vater über 30 Jahre einen Reifenhandel betrieben hat.

Gruß

Andreas
 
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