Heute beim TÜV

#480 Bei im Ausland zugelassenen Fahrzeugen geht das erstmal nach Baujahr, oder halt auch "besser" wenn eine bessere Sc hadstoffklasse als nach Baujahr nachgewiesen wird.

Grün erhalten Benziner ab EZ 1993 und Diesel ab EZ 2006
 
Hallo zusammen,
gestern war es mal wieder soweit. Mit dem Caffer zum TÜV. Hatte vorher angerufen, ob jemand da wäre der auch Eintragungen macht.
Gleich 2 Prüfer sind auf mich zu gekommen.
Mein Anliegen erklärt, dann HU. Zuletzt dann den Leuten erklärt, weshalb ich einen 100/90-18 Vorderradreifen eintragen lassen möchte. Das rief dann den dritten Mann auf den Plan.
Danach wurde der PC durchforstet. Nichts gefunden. Unbedenklichkeitsbescheinigung in der Verbindung mit einer 2.15-18 Zollfelge gibts ja leider nicht. Ende vom Lied: Könnten sie vielleicht morgen nochmal kommen, wenn der Herr soundso da ist? Mit dem hatte ich ja darüber schon kurz gesprochen. So kam es mir nicht ungelegen und bin heute früh wieder zur Prüfstelle.
Der nette Herr hat mir dann auch gleich gesagt, dass es kein Problem sei. Ich bräuchte den Reifen gar nicht eintragen lassen. Frage warum. Der würde in der Toleranz liegen. Wenn der Reifen kleiner als der vorhergehende sei, wäre kein Eintrag erforderlich.
Darauf mein Hinweis, dass ein 3.50 zölliger Reifen eigentlich nur ca. 90mm breit sein dürfte und somit der 100/90 regulär breiter sein sollte.
Dabei war der 3.50 er 105 mm breit und der 100 er ist nur 97 breit.
Ich bat ihn trotzdem um die Eintragung, da der nächste Prüfer das wieder anders sehen könnte.
OK, dann mache ich ihnen ein guten Pteis. War mir natürlich sehr recht.
Kurze Zeit später konnte ich vom Hof fahren und hatte die Plakette. Gleich noch zur Zulassungsstelle und die Sache war geritzt.
Fazit: Wenn man mit den Leuten in einem ordentlichen Ton spricht und zudem auf offene Ohren und Kompetenz stößt, lässt sich auch heute noch Einiges regeln.
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Hallo Klaus,

Glückwunsch zur Eintragung!
Das du mit einer Plakette vom Hof gefahren bist wundert mich allerding trotzdem etwas. Scheinbar hat er das riesige Kabelbaum-Geschwür unterhalb des Lenkkopflagers nicht gesehen?
:&&&:

Grüße, Rainer :schoppen:
 
Hallo Klaus,

Glückwunsch zur Eintragung!
Das du mit einer Plakette vom Hof gefahren bist wundert mich allerding trotzdem etwas. Scheinbar hat er das riesige Kabelbaum-Geschwür unterhalb des Lenkkopflagers nicht gesehen?
:&&&:

Grüße, Rainer :schoppen:


Hallo Rainer,
das dürfte die Prüfer eher weniger interessieren. Hauptsache es funktioniert.
Im Herbst soll das eh anders werden. Dann soll eine m-unit das Problem lösen.
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Hallo Gemeinde,

war heute bei der HU und will Euch folgende Erfahrungen schildern:
Trucklite mit E-Zeichen geht nur durch mit Begleitdokumentation, Nothpower hat sie mir als PDF geschickt, stelle sie nachher in die Datenbank, wenn nötig ohne funktioniert das nicht!
LED Einsatz hinten hat den Prüfer nicht interessiert - ob's bei anderen anders ist (oder Polizeikontrolle) weiß ich nicht.
Gleiches gilt für Lenkerhöhung 25mm, kurzes Federbein der RxxR und Kippständer.
Angelaufenes Tachoglas, weil der Gummipöppel gegrätscht hat ebenso ohne Mangel - da muss Michael nochmal bei, dann aber mit konischem Gummi - das zylindrische hielt nur 3 Jahre :evil:. Nicht dass jetzt ein Geschmäckle aufkommt: Michael macht an Tachos den besten mir bekannten Job, aber das ist hier ja hinlänglich bekannt.
 
Der nette Herr hat mir dann auch gleich gesagt, dass es kein Problem sei. Ich bräuchte den Reifen gar nicht eintragen lassen. Frage warum. Der würde in der Toleranz liegen. Wenn der Reifen kleiner als der vorhergehende sei, wäre kein Eintrag erforderlich.
Darauf mein Hinweis, dass ein 3.50 zölliger Reifen eigentlich nur ca. 90mm breit sein dürfte und somit der 100/90 regulär breiter sein sollte.
Dabei war der 3.50 er 105 mm breit und der 100 er ist nur 97 breit.
Ich bat ihn trotzdem um die Eintragung, da der nächste Prüfer das wieder anders sehen könnte.

Gruß
Klaus :schoppen:



Ich habe ja schon viel gehört, sowas aber noch nie.

Andere Reifen(diemensionen) dürfen nur eintragungsfrei gefahren werden wenn eine Herstellerfreigabe vorliegt und die entsprechende E-Norm erfüllt ist.

Und interessehalber : Hast du jetzt eine Eintragung nach §19.2 oder 19.3 ?
 
Ich habe ja schon viel gehört, sowas aber noch nie.

Andere Reifen(diemensionen) dürfen nur eintragungsfrei gefahren werden wenn eine Herstellerfreigabe vorliegt und die entsprechende E-Norm erfüllt ist.

Und interessehalber : Hast du jetzt eine Eintragung nach §19.2 oder 19.3 ?

Da muss ich erst nachsehen im Gutachten. Musst aber warten, da ich im Moment nicht daheim bin.
Man(n) lernt nie aus. Bin aber ziemlich sicher, dass die Aussage nicht aus dem hohlen Bauch gemacht wurde.
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Moin,

Hallo Gemeinde,

war heute bei der HU und will Euch folgende Erfahrungen schildern:
Trucklite mit E-Zeichen geht nur durch mit Begleitdokumentation, Nothpower hat sie mir als PDF geschickt, stelle sie nachher in die Datenbank, wenn nötig ohne funktioniert das nicht!

...

Such dir das nächste mal einen Prüfer der zumindest ein bischen Ahnung von dem hat was er tut.
Das eingeprägte/-geätzte/-gelaserte ECE Prüfzeichen in Kombination mit den korrekten Zahlen für die verbauten Funktionen BESCHEINIGT FÜR SICH ALLEINE DIE ZULÄSSIGKEIT. Es braucht dazu keinerlei 'Begleitdokumentation', Eintragung oder sonst irgendwas. Und wenn der Kollege meint er müsse sich von der Rechtmäßigkeit des ECE Zeichens überzeugen, so möge er bitte auf die ihm zur Verfügung stehende entsprechende Datenbank zurückgreifen.
Ende und aus.

...
LED Einsatz hinten hat den Prüfer nicht interessiert - ob's bei anderen anders ist (oder Polizeikontrolle) weiß ich nicht.
...

Wenn er's gesehen hätte und es auch hätte sehen wollen => grober Mangel, nix Plakette. Kannst dir jetzt also aussuchen, ob er:
a) es nicht sehen wollte
b) es nicht gesehen hat
oder
c) sinngemäß 'siehe oben' zum Tragen kommt.

Grüße,
Jörg.
 
Hallo Rainer,
das dürfte die Prüfer eher weniger interessieren. Hauptsache es funktioniert.
Im Herbst soll das eh anders werden. Dann soll eine m-unit das Problem lösen.
Gruß
Klaus :schoppen:


Jo geh fort.
des werd nix.
Ich meine dass Du da wieder viele Fragen hast weil nix geht und wo die Leitungen hin sollen:schock:
Jetzt geht alles dann lass es doch. Sonst kostet es viele :schoppen:

Gruss
Hans-Jürgen
 
Moin,



Such dir das nächste mal einen Prüfer der zumindest ein bischen Ahnung von dem hat was er tut.
Das eingeprägte/-geätzte/-gelaserte ECE Prüfzeichen in Kombination mit den korrekten Zahlen für die verbauten Funktionen BESCHEINIGT FÜR SICH ALLEINE DIE ZULÄSSIGKEIT. Es braucht dazu keinerlei 'Begleitdokumentation', Eintragung oder sonst irgendwas. Und wenn der Kollege meint er müsse sich von der Rechtmäßigkeit des ECE Zeichens überzeugen, so möge er bitte auf die ihm zur Verfügung stehende entsprechende Datenbank zurückgreifen.
Ende und aus.



Wenn er's gesehen hätte und es auch hätte sehen wollen => grober Mangel, nix Plakette. Kannst dir jetzt also aussuchen, ob er:
a) es nicht sehen wollte
b) es nicht gesehen hat
oder
c) sinngemäß 'siehe oben' zum Tragen kommt.

Grüße,
Jörg.

sicher hast Du Recht mit der Aussage, aber "suchen" kann ich schlecht; gehe hin und nehme, wen ich kriege. Eigentlich will ich von denen nur die Plakette und die "Zweitmeinung", wenn etwas nicht i.O. ist nehme ich gerne mit. Er hat ein Problem der Lagerung des HAG festgestellt...: EM, niGS Plakette.
Zum LED hinten: Vielleicht hat er auch nur sein Ermessen bemüht; ein funktionierendes Rücklicht im Seriengehäuse mit guter Sichtbarkeit hat ihn überzeugt - an sich ein guter Ansatz - sinnvolle Technik sollte imho per se zulässig sein.
Das kurze Federbein (Whitepower) hat ihn auch nicht gejuckt.
Hätte ich auf dicke Hose gemacht, bestünde wahrscheinlich mehr Handlungsbedarf, z.B. bei der CO-Messung mit 0,09 Vol-% - kann mir jemand den max. zul. Wert sagen? Laufen tut sie top, Danke Uwe an der Stelle! ;) Etwas Magerpatschen manchmal bei Gaswegnahme.
 
Moin,

LED im Serienrücklicht: da hat er keinen Ermessensspielraum von daher bleibts bei einer der obigen Möglichkeiten

CO: wenn der Messwert stimmen sollte, was ich mir persönlich nur schwer vorstellen kann, besteht in jedem Fall Handlungsbedarf:

* max. erlaubt ohne Kat: 3,5 Vol.%
* Ich kann mir keine Q vorstellen, die mit 0,09% auch nur annähernd noch so etwas wie einen Leerlauf hätte.
* Realistisch bei dichter Abgasanlage und ohne SLS imho alles zw. 1,5 und 2,5%.

Grüße,
Jörg.
 
Hier grade eine Anfrage in dem Freunde alte Motorräder Forum:

Vor 13 Jahren eine R60 Schwinge mit Watsonian GP Sport als Oldtimer
''eingelöst'' , nun soll der Oldiestatus aberkannt werden , da der BW
altersmässig nicht klar zuzuordnen ist--:schock:
Keine Baujahrsplakette--
Keine Eintragung der Fahrzeugdetails in den Papieren =
auch die Arschkarte !!

:oberl: ALSO meckert nicht soviel !!!:lautlachen1:

Oldiestatus ist nur alle 6 Jahre zum Vorführen bei 3 Tkm/jahr !

(wobei nicht sicher ist , ob man mit einem ''Normaltöff'' wirklich im vorgesehenen 2 jahrenrythmus die einladund bekommt--kann auch mal 8 j dauern !!):pfeif:jörg
 
Seit Jahren gehe ich nun bei uns Vorort zum TÜV, bisher absolut problemlos.
Wenn´s mal Mecker gab, dann zu Recht, gebe ich zu.
Heute ist mir nun aber Folgendes passiert.
Ich möchte HU an der R 80 R machen lassen.
Der Prüfer schaut sich das Fahrzeug an, überprüft Licht, Blinker, Eintragungen usw. und plötzlich aus heiterem Himmel behauptet er, die Gabel ist aber nicht Original, und die Brembo-Bremsanlage ist auch nicht Original, und die Doppelscheibe ist nicht eingetragen, denn eine 800er BMW hat grundsätzlich nur eine Scheibe.
Ich erkläre ihm, dass die Gabel wohl die Originale ist, die Brembos sind auch Original und die Doppelscheibe ist auch Original.
Das könne er glauben oder auch nicht, und er glaubt es nicht. Er sieht sich nicht in der Lage zu sagen, dass die Gabel mit Bremse so Original wäre. Er könne mir anbieten, dass ich das Geld für die HU zurückbekomme und nochmal komme, wenn ein Sachverständiger da wäre, und der überprüfe dann die "Originalität" vom Fahrzeug anhand von Bildern.
Ich glaube, für die Zukunft meide ich unseren TÜV, die Konkurrenz ist groß.
 
Ich glaube, für die Zukunft meide ich unseren TÜV, die Konkurrenz ist groß.

Genau,
so habe ich es auch gemacht. Nachdem der TÜV mich auch ungerechtfertigt geärgert hat, gehe ich seit fast 20 Jahren mit allen Fahrzeugen nur noch zum GTÜ. Dort werde ich zuvorkommend behandelt und nicht schikaniert.

VG
Holger
 
Leute, ich hab kein Bock mehr! Wenn ich das immer so lese wie unproblematisch die Eintragungen mit Hoske, Dellorto oder Fußrasten bei einigen hier abläuft...

Gestern habe ich beim TÜV angefragt was ich beachten muss um A: Endtöpfe Modell Hoske und B: Zurückverlegte Fußrasten eintragen zu lassen. Von beidem habe ich auch Bilder beigefügt, beides ohne Abe oder dergleichen.
Die Antwort des TÜV Prüfers hat mir jetzt den letzten Wind aus den Segeln genommen.

Originale Antwort TÜV:

Hallo Herr Mustermann,

eine Auspuffanlage komplett ohne Kennzeichnung ist im Grunde eine Eigenbauanlage. Dazu wird benötigt:
- techn. Zeichnung (auch vom inneren Aufbau)
- Materialverwendung
- evtl. Nachweis der Dauerhaltbarkeit / Korrosionsbeständigkeit

Benötigt wird für die Abnahme außerdem:
- Leistungsmessung mit originaler Anlage und anschließend mit neuer Anlage (über Firmen mit Leistungsprüfstand)
- abschließend eine Fahrgeräuschmessung (ca. 220 €)

Eine bereits genehmigte Anlage, wenn auch nicht für ihr Motorrad benötigt „nur“ die Punkte der Abnahme (Leistungs- /Geräuschmessung)

Fußrasten:
- Materialnachweis (kein sprödbruchneigendes Material)
- Klappbar, falls niedriger als die originale Anlage
- 120 kg statische Belastung pro Seite -> keine Verformung
- Kennzeichnung (auch nachträglich)


Bei geänderten Bremshebellängen:
- Bremswirkungsprüfung (ca. 150 €)

Zusätzlich kommen noch ein paar Kosten für die Eintragung dazu. Das wird nach Aufwand berechnet.

Ich hoffe, kurz und knapp geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermann
 
Zuletzt bearbeitet:
Leute, ich hab kein Bock mehr! Wenn ich das immer so lese wie unproblematisch die Eintragungen mit Hoske, Dellorto oder Fußrasten bei einigen hier abläuft...

Gestern habe ich beim TÜV angefragt was ich beachten muss um A: Endtöpfe Modell Hoske und B: Zurückverlegte Fußrasten eintragen zu lassen. Von beidem habe ich auch Bilder beigefügt, beides ohne Abe oder dergleichen.
Die Antwort des TÜV Prüfers hat mir jetzt den letzten Wind aus den Segeln genommen.

Originale Antwort TÜV:

Hallo Herr Mustermann,

eine Auspuffanlage komplett ohne Kennzeichnung ist im Grunde eine Eigenbauanlage. Dazu wird benötigt:
- techn. Zeichnung (auch vom inneren Aufbau)
- Materialverwendung
- evtl. Nachweis der Dauerhaltbarkeit / Korrosionsbeständigkeit

Benötigt wird für die Abnahme außerdem:
- Leistungsmessung mit originaler Anlage und anschließend mit neuer Anlage (über Firmen mit Leistungsprüfstand)
- abschließend eine Fahrgeräuschmessung (ca. 220 €)

Eine bereits genehmigte Anlage, wenn auch nicht für ihr Motorrad benötigt „nur“ die Punkte der Abnahme (Leistungs- /Geräuschmessung)

Fußrasten:
- Materialnachweis (kein sprödbruchneigendes Material)
- Klappbar, falls niedriger als die originale Anlage
- 120 kg statische Belastung pro Seite -> keine Verformung
- Kennzeichnung (auch nachträglich)


Bei geänderten Bremshebellängen:
- Bremswirkungsprüfung (ca. 150 €)

Zusätzlich kommen noch ein paar Kosten für die Eintragung dazu. Das wird nach Aufwand berechnet.

Ich hoffe, kurz und knapp geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermann

Herzliches Beileid.
Da kann man sich nur noch mit Anstand betrinken. :schoppen::schoppen::schoppen::grappa::grappa::grappa:
Gruß
Klaus :schoppen:
 
Leute, ich hab kein Bock mehr! Wenn ich das immer so lese wie unproblematisch die Eintragungen mit Hoske, Dellorto oder Fußrasten bei einigen hier abläuft...

Gestern habe ich beim TÜV angefragt was ich beachten muss um A: Endtöpfe Modell Hoske und B: Zurückverlegte Fußrasten eintragen zu lassen. Von beidem habe ich auch Bilder beigefügt, beides ohne Abe oder dergleichen.
Die Antwort des TÜV Prüfers hat mir jetzt den letzten Wind aus den Segeln genommen.

Originale Antwort TÜV:

Hallo Herr Mustermann,

eine Auspuffanlage komplett ohne Kennzeichnung ist im Grunde eine Eigenbauanlage. Dazu wird benötigt:
- techn. Zeichnung (auch vom inneren Aufbau)
- Materialverwendung
- evtl. Nachweis der Dauerhaltbarkeit / Korrosionsbeständigkeit

Benötigt wird für die Abnahme außerdem:
- Leistungsmessung mit originaler Anlage und anschließend mit neuer Anlage (über Firmen mit Leistungsprüfstand)
- abschließend eine Fahrgeräuschmessung (ca. 220 €)

Eine bereits genehmigte Anlage, wenn auch nicht für ihr Motorrad benötigt „nur“ die Punkte der Abnahme (Leistungs- /Geräuschmessung)

Fußrasten:
- Materialnachweis (kein sprödbruchneigendes Material)
- Klappbar, falls niedriger als die originale Anlage
- 120 kg statische Belastung pro Seite -> keine Verformung
- Kennzeichnung (auch nachträglich)


Bei geänderten Bremshebellängen:
- Bremswirkungsprüfung (ca. 150 €)

Zusätzlich kommen noch ein paar Kosten für die Eintragung dazu. Das wird nach Aufwand berechnet.

Ich hoffe, kurz und knapp geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Mustermann


Falsche Gegend, falsche Leute ...())))
 
Was meins du mit wie vielen Prüfern ich schon zu tun hatte! Das war schon der "beste" in all den Jahren wenn es um Motorräder geht ?(
 
Junge, da haste aber einen erwischt.

Als ich die Auspuffanlage von der TANTE hab eintragen lassen, war uns beiden (dem TÜVi und mir) klar, das eine andere Auspuffanlage seltenst so einfach zur Leistungssteigerung beiträgt.

Es wurde halt eine dem Bj. entsprechende Lautstärkenmessung gemacht. Nummernschildchen waren schon angeschweisst. Fertig.

Mit dem Motor für's Gespann fahr ich nach dem Einbau zu Riddersbeck auf den Leistungsprüfstand. Interessiert mich ja auch selber.

Überprüf per Navi die Höchstgeschwindigkeit. Die Lautstärke, Auspuff bleibt Original, und dann wird es gut sein. . .


Stephan
 
Wir ham doch so eine Lobe-Fred ...

Lasst uns doch mal auf ähnliche Art eine, na sagen wir, ne TÜV-Landkarte erstellen. Denn die Konkurenz ist so groß, da verliert man schnell den Überblick. :D

Grüße
Claus
 
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