desmonocke
Stammgast
Moin Klaus,
bei mir war es schräg. M. W. hat zumindest meine (R100RT von 1981) keine Reifenbindung, ergo darf ich, auch ohne Freigabe vom Hersteller, alles fahren was den eingetragenen Größen entspricht.
Später wurde die Kiste auf metrische Reifen umgerüstet, da gab es eine Reifenbindung auf u. a. den BT 45. Jetzt hätte ich, mit Freigabe eines Herstellers eine andere Reifenkombi fahren dürfen. Ich habe mir aber beim TÜV diese Reifenbindung wieder austragen lassen, so dass ich jetzt wieder alle Reifen der entsprechenden Dimension (jetzt in metrisch) auch ohne Reifenfreigabe fahren darf. Lediglich hat der TÜV dahingehend eine Einschränkung gemacht, dass die Reifen von einem Hersteller stammen müssen.
Genug verwirrt?
Gruß
Jogi
Na ja, verwirrt hast du mich nicht Jogi.
Wozu sollte eine Eintragung gut sein, wenn letztlich nur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ausschlaggebend wäre.
Gruß
Klaus
