FrankR80GS
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Eine Eintragungspflicht der Bereifung besteht nicht zwingend.....
>>In Deutschland werden Reifenfabrikatsbindungen für Motorräder wegen der hohen Geschwindigkeiten, die hier gefahren werden dürfen, und wegen besonderer Rechtsbedingungen anders gehandhabt als in den übrigen europäischen Ländern. Dort sind Reifenbindungen weitgehend unbekannt.<<
Was bedeutet, dass in Deutschland mit fadenscheiniger Begründung ein anderswo illegales Cash-Back Modell zwischen Reifen- und Fahrzeugherstellern staatlich gestützt wird. Der Reifenhersteller liefert billigst oder gratis in die Erstausstattung und bekommt dafür eine Reifenbindung in den Papieren. Hurra, die Deutschland AG lebt weiter.
Kurz nach Erlass dieser Gummiparagraphen begrüsste mich der TÜVler zur HU meiner '88 GS mit "Rrrreifenfrreigabe dabei - ohne gibt's kein TÜV". Der gleiche Dummvogel hatte zwei Jahre zuvor eben dieses Motorrad mit den gleichen Reifen in geschätzten 4 Minuten ohne Mängel geprüft. Außerdem lag ihm der klassische Fahrzeugschein vor, in dem etwaige Beschränkungen vermerkt gewesen wären.
Soviel zu klärenden Wirkung dieser "Regelung".