Ich kenn' das so, daß der Tacho bis zu 10% zu viel anzeigen darf, aber nie zu wenig.
Genau genommen gilt folgendes:
§ 57 Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
Übergangsvorschriften (§ 72 Abs 2)
§ 57 Abs 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/
EWG) ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden
. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1.Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem
1. August 1990 geltenden Fassung*) anzuwenden.
*) § 57 hatte vor dem 1. August 1990 folgenden Wortlaut:
(1) Kraftfahrzeuge müssen mit einem im Blickfeld des Führers liegenden Geschwindigkeitsmesser, der mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein kann, ausgerüstet sein; ausgenommen sind mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h sowie mit Fahrtschreibern ausgerüstete Kraftfahrzeuge, wenn die Geschwindigkeitsskala des Fahrtschreibers im Blickfeld des Führers liegt. Der Anzeigebereich muß mindestens die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs enthalten.
(2) Die Anzeige der in Absatz 1 genannten Geräte darf vom Sollwert abweichen
1. bei Geschwindigkeitsmessern in den letzten beiden Dritteln des Anzeigebereichs – jedoch mindestens von der 50 km/h-Anzeige ab, wenn die letzten beiden Drittel des Anzeigebereichs oberhalb der 50 km/h-Anzeige liegen – 0 bis plus 7 vom Hundert des Skalenendwerts; bei Geschwindigkeiten von
20 km/h und darüber darf die Anzeige den Sollwert nicht unterschreiten,
2. bei Wegstreckenzählern ± 4 vom Hundert.
Anh. II 75/443/EWG
4.3.5 Das Fahrzeug wird bei folgenden drei Geschwindigkeiten geprüft:
40 km/h, 80 km/h sowie 120 km/h oder 80% der vom Hersteller angegebenen Höchstgeschwindigkeit, wenn diese weniger als 150 km/h beträgt.
4.4 Die angezeigte Geschwindigkeit darf nie unter der tatsächlichen Geschwindigkeit liegen. Bei den unter 4.3.5 angegebenen Geschwindigkeiten sowie bei den Zwischenwerten muß zwischen der vom Geschwindigkeitsmesser angezeigten Geschwindigkeit v1 und der tatsächlichen Geschwindigkeit v2 folgende Beziehung bestehen:
0 <=(v1) – (v2) <= (v2)/10 + 4 km/h
Ich hatte übrigens mal einen W201 190D. Der hat mit Serienbereifung in allen Geschwindigkeitsbereichen exakt die GPS-Geschwindigkeiten angezeigt und auch die Geschwindigkeitsanziegen, die es bei machen Ortseingängen gibt, haben immer gestimmt.
Das hatte ich vorher und nachher bei keinem anderen Fahrzeug. Auch mein aktueller W124 kann da nicht mithalten. Da geht der Tacho deutlich vor.
Gruß
Günter