

Hallo,
heute beim Blaukittel (TÜV Rheinland) die Nachricht erhalten, ab dem 1.7.2012 wird alles komplizierter. Alles was nach §21 abgenommen werden soll, muß dann ordentlich belegt werden. Z.B Verkleidung mit Nachweis der Lenkkräfte etc. Ein kleiner TÜV soll dann nicht mehr in der Lage sein, freie Umbauten zu beurteilen.
Gruß
Walter
Hallo,
ich schieb das mal in ein neues Thema, wegen der Brisanz für alle Umbauer und sonstige Individualisten, die in den wenigen Worten von Walter stecken....
Habe gegoogelt und das hier gefunden.
Auszug daraus:
Bundesrat Drucksache 843/1/11
16.03.2012...
Empfehlungen der Ausschüsse Vk - Fz - In - U
zu Punkt .....
der 895. Sitzung des Bundesrates am 30. März 2012
Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicherVorschriften
A.
Der federführende Verkehrsausschuss
empfiehlt dem Bundesrat,der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes nach Maßgabefolgender Änderungen zuzustimmen:1. Zu Artikel 1 Nummer 1a - neu - (§ 19 Absatz 1 und 5 StVZO),
Nummer 1b - neu - (§ 21 Absatz 1 und Absatz 1a StVZO),.........
…....1b. § 21 wird wie folgt geändert:a) In Absatz 1 werden nach Satz 3 die folgenden Sätze eingefügt:
"Dem Gutachten ist eine Anlage beizufügen, in der die technischenVorschriften angegeben sind, auf deren Grundlage demFahrzeug eine Betriebserlaubnis erteilt werden kann. In denFällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich dieÄnderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben."
(noch Ziffer 1)b) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 1a eingefügt:"(1a) Gehört ein Fahrzeug zu einem genehmigten Typ oderliegt eine Einzelbetriebserlaubnis nach dieser Verordnung odereine Einzelgenehmigung nach § 13 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnungvor, ist eine Begutachtung nur zulässig, wenn
die Betriebserlaubnis nach § 19 Absatz 2 erloschen ist." '
…....
Ende des Auszuges
Bitte um ergänzende Informationen soweit jemand schon etwas weiß.
Gruß Ulli