Original von Günter77
Dann hoffe ich nur dass Du nie an einen Unfall beteiligt bist. Erlöschen der BE, kein Versicherungsschutz...
Entschuldigung Günter,
aber das sind genau die Pauschalbehauptungen, die so nicht stimmen. Es ist eben nicht so, dass eine nicht abgenommene Änderung automatisch zum Verlust des Versicherungsschutzes (KH) im Falles eines Unfallls führt!
Der BBK an sich wird sicher zum Erlöschen des BE führen, weil Abgas- und Lärmwerte durch ihn vermutlich verschlechtert werden. Ein Erloschen der BE führt aber
nicht zwangsläufig automatisch zu einem Erlöschen des Versicherungsschutzes in der KH-Versicherung bei einem Unfall. Das Thema ist komplex, viele Faktoren spielen eine Rolle, Beispielsweise, ob die nicht zugelassene Änderung zu einer Gefahrenerhöhung geführt hat und ob diese ursächlich oder schadenerhöhend für den Unfall war. Dann ist noch wichtig, was in den Versicherungsbedingungen des Versicherers steht. Ob da ein Haftungsbegrenzung vereinbart ist und wie diese gestaltet ist. In vielen Versicherungsbedingungen ist die Eigenbeteiligung des Fahrzeughalters bei Verstoß gegen seine Obliegenheiten z.B. auf 5.000 Euro begrenzt. In der Praxis ist die KH-Versicherung meist kein Problem. Auch besoffene Unfallverursacher oder welche mit gravierenden Sicherheitsmängel kommen meist erstaunlich günstig weg.
Nicht falsch verstehen: Ich lasse meine Umbauten durchführen und für mich ist die mögliche Eintragung ein qualitatives Merkmal des beauftragten Tuners. Ich habe an drei BMW´s und an meinem Sommer-Auto diverse Umbauten und Leistungsteigerungen eingetragen und z.T. mehrseitige Fahrzeugbriefe. Die Versicherungen sind informiert. Die Leistungssteigerungen wurden übrigens durchweg ohne Beitragsaufschläge versichert (beim Sommer-Auto immerhin 250 statt 220 PS). Auch Hubraumerweiterungen sind dabei (1043cc bei einer BMW). Aber es gibt hier und da auch Details, wo die Eintragung nicht lohnt, nicht möglich ist, oder keinen Sinn macht.
Zum BBK:
Siebenrock liefert den BBK leider ohne Gutachten aus. Eine ordentliche Einzelabnahme ist meiner Meinung nach fast nicht machbar, da dafür Abgas-, Leistungs- und Geräuschemissionswerte gemessen werden müssten. Ich weiß von meinem Tuner, der für verschiedene Umbauten solche Mustergutachten machen ließ, dass das ein wirklich erheblicher Aufwand ist. Möglich, dass da ein Prüfer seinen "Ermessenspielraum" nutzt, aber rechtlich 100% sauber sind solche Eintragungen nicht. Vielleicht schreibt man der Chris aus E. Detaillierteres dazu wenn er mitliest, der ist vom Fach.
Zum BBK:
Meiner steht noch hier im Karton und weil ich gerade wenig Zeit hab, weiß ich nicht nicht, wann ich den einbaue und auf welches Motorrad der kommt. Versuchen werde ich es auf jeden Fall, ich werde mal SR kontaktieren, ob die einen Prüfer kennen, der Ihren Satz einträgt. Viele Hoffnungen machen ich mir nicht, insbesondere nicht an einer BMW die bereits eine anderweitige Leistungssteigerung eingetragen hat.
Grüße
Marcus
P.S.
Philosophische Gedanken zum Versicherungsschutz:
Der deutsche Michel versucht sich immer möglichst gut gegen möglichst alle überhaupt erdenlichen Risiken zu versichern. Eigentlich ist das falsch! Man sollte nur gegen Risiken versichern, die einen in ernsthafte Schwierigkeiten brigen können und auch eine gewisse Eintretenswahrscheinlichkeit haben. Schönheitsfehler daran: Viele dieser Risiken sind gar nicht versicherbar: Schwere Krankheiten, der eigene Tod, Arbeitslosigkeit über ~50 ohne Aussicht auf eine neue Beschäftigung, Ehescheidung mit finanziellem und emotionalem Totalschaden. Versicherungen sind ein Geschäft mit der Angst, von dem ein ganzer Wirtschaftszweig gut lebt. Der Durchschnittsdeutsche ist meiner Meinung nach hoffnungslos überversichert!