• Hinweis: Hier werden Umbauten präsentiert. Bitte die Antworten so gestalten, dass abwertende oder unsachliche Schmähungen bzw. Beleidigungen unterlassen werden. Das Infragestellen von Umbauten ist zu unterlassen. Werden die Hinweise nicht berücksichtigt, so wird die Nutzung dieses Unterforums nur noch als Zuschauer möglich sein.

blinker frage

carbo

Aktiv
Seit
04. März 2007
Beiträge
485
hallo. habe mal eine frage zu blinker. habe heute mein rücklicht eingepasst.



jetzt ist mir die idee gekommen. verkleidungs blinker direkt an den höcker zu klatschen. ist das erlaubt oder eher nicht?
 
Guch mal hier:

6.3.3.1.2. Bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern muß der Abstand
zwischen den Innenrändern der beiden leuchtenden Flächen
mindestens 180 mm sein.
6.3.3.2. In der Höhe: mindestens 350 mm und höchstens 1 200 mm über dem Boden.

Kommt auf die Breite des Höckers an.

Geile Arbeit !!! )(-:
Gratuliere !!

Dirk
 
schade dann wierd das wohl nix. habe eine gesamd breite von 20cm.
 
Das nenn ich mal einen Knackarsch, tschuldigung!:pfeif:

Schon mal mit einem Kittel des Grauens gesprochen ob es möglich ist das ganze etwas enger zu gestallten, ich denke da gibt es auch "Fachkundiges" Personal das einem Möglichkeiten aufzeigen kann was machbar ist und was nicht.
Und wie heisst es doch so schön bei einer beliebten Fernsehsendung " Wer nicht fragt bleibt dumm"

Die Ventildeckel find ich absolut scharf§:

Grüße Kimi
 
Original von Kimi
Schon mal mit einem Kittel des Grauens gesprochen ob es möglich ist das ganze etwas enger zu gestallten, ich denke da gibt es auch "Fachkundiges" Personal das einem Möglichkeiten aufzeigen kann was machbar ist und was nicht.

Grüße Kimi

Hi Kimi.
Es gibt Dinge die man gar nicht erst Nachfragen braucht.
Da hilft nur:
MACHEN !! :pfeif:

Dirk :bier:
 
Hallo,

Ich denke schon das das geht, steht hier auch irgendwo im Forum.
EU norm usw.

Die Honda VFR 800 laub ich hat das "vorbildlich" gelöst.

Aber mal ne ganz andere frage , was hälst du eigentlich
von dem Herrn Durbahn http://durbahn.de

Der macht wohl auch feine Karbonsachen.

Gruss
DerOlli
 
Das war aus dieser "EU Norm".

Dat Dingn nennt sich:

"RICHTLINIE 93/92/EWG DES RATES
vom 29. Oktober 1993
über den Anbau der Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen an zweirädrigen oder dreirädrigen
Kraftfahrzeugen
(ABl. L 311 vom 14.12.1993, S. 1)"

Die VFR800 Lösung ist bekannt.
Genau so wie die Xenon Lösung bei BMW ohne automatische Scheinwerferregulierung und Waschanlage.

Denk dran. :oberl:

Gesetze gelten nur für die einfachen Leute und nicht die da oben !! X(

Gruß
Dirk
 
Moin Moin,

soweit ich wieß gelten die 180 mm hinten nur für EG Fahrzeuge. ich gehe jetzt mal davon aus, dass deine BMW noch nach altem nationalen Recht zugelassen wurde, da gelten meines Wissens noch die 240 mm.

Wenn deine BMW vor dem 1.1.1987 zugelassen ist kannste auch nur Ochsenaugen nehmen.

Gruß

Jogi
 
Original von Jogi

soweit ich wieß gelten die 180 mm hinten nur für EG Fahrzeuge. ich gehe jetzt mal davon aus, dass deine BMW noch nach altem nationalen Recht zugelassen wurde, da gelten meines Wissens noch die 240 mm.

Moin.

Ja, so isses (weiß ich aus eigener, ärgertreibender Erfahrung X( )

Beste Grüße in die Nachbarschaft und weiter!

Ulf
 
zu durban: kenn ich nicht. preise scheinen ok zu sein. gibt aber viele hersteller die schöne sachen machen.

ochsenaugen gehn leider nicht da komme ich nicht mehr zu tür rein.

ich habe heute früh mal die orginal blinker angebaut :entsetzten: das geht ja wohl gar nicht. welches kranke hirn denkt sich so was aus.

jetzt bau ich einfach blinker an. zum tüv kann ich sie notfalls auch abkleben. mir gehts haubtsächlich auch darum das ich das heck mit blinker und licht abheben kann.

was kann mir schon wegen ein paar popligen blinker pasieren
 
Original von Jogi
Moin Moin,

soweit ich wieß gelten die 180 mm hinten nur für EG Fahrzeuge. ich gehe jetzt mal davon aus, dass deine BMW noch nach altem nationalen Recht zugelassen wurde, da gelten meines Wissens noch die 240 mm.

Tach auch,

das ist richtig. Bei einem einsichtigen Prüfer kann man aber auch durchaus Teile (z.B. Beleuchtungsanlage) nach den neuen Vorschriften eintragen lassen, obwohl das Fahrzeug "eigentlich" zu alt ist. Bedingung ist dann allerdings, daß auch alle Teile diesen entsprechen (schmaler Abstand und "nur Wellenlinie auf dem Glas" zusammen geht also nicht).

Praktisch durchexerziert habe ich das (nicht an der Kuh, sondern an der Monkey) bereits.
 
Hallo,

und irgendwie, mein ich, das es auch nach '87 hinten
keine Blinker braucht.Ist doch mal geändert worden.

Ich hab jedenfalls keine hinten, ist aber wie überall
der eine Tüv machts , der andere nicht.

Gruss
DerOlli
 
Die 180mm hinten kriegste immer eingetragen.

Die Ochsenaugen nach EZ 1987 auch, bei manchen Prüfern.
Ist aber nicht erlaubt und nicht nur Du sondern auch der Ingenieur kriegt eins auf die Ohren. :aetsch:

Das kann so weit kommen daß Dir die Grünen die Kiste vor Ort stilllegen auch wenn du die Ochsenaugen als alleinige Blinker eingetragen hast aber Dein EZ ist nach 1987.

Und dann fährt der Ochs Bus. :schadel:

Gruß
Dirk
 
Moin Moin,

ich hab bei mir an der Suzi nur Ochsenaugen eingetragen. Die hat ne EZ von 1990 und ich hatte noch nie Probleme. Es gibt wohl vom TÜV Rheinland eine Vorgabe auch bei Moppeds mit nationaler Zulassung Ochsenaugen bei ausreichend breitem Lenker (mein Prüfer wollte min 800 mm haben) Ochsenaugen ohne extra hintere Blinker eingetragen zu kriegen bis EZ 2000, da ab dann das EG Recht greift welches explizit 4 Blinker erfordert.

Argumentation ist: Laut Gesetz dürfen hintere Blinker nicht an bwegelichen Fahrzeugteilen montiert sein (ab EZ 1987). Nun ist aber fraglich, ob der Lenker als bewegliches Fahrzeugteil im Sinne des Gesetzes ausgelegt wird. Mein Prüfer argumentierte, dass der Lenker im Betrieb eine Normlage aufweist und daher nicht als beweglich gilt. Ich habe mir auch die hinteren Blinker austragen lassen, da einige Prüfstellen zwar Ochsenaugen eintragen, aber davon ausgehen, dass hinten noch andere Blinker drauf sind. Nur der Eintrag mit Ochsenaugen kann dann mit einer EZ nach 1987 Probleme geben.

Hier hält es aber jede Prüfstelle und Bundesland anders. Bayern is da sowieso völlig anders drauf.

Ich würde mir nie die Beleuchtungsanlage nach EG aufschwatzen lassen! Da brauchste noch ganz andere Dinge die du mit nem älteren Mopped einfach nicht brauchst, z. B.

-Tachobeleuchtung
-Standlicht
-Bremslicht
-rotes Bremslicht
-ich meine auch das eine Fernlichtkontrolle und Blinkkontrollleuchte vorgeschrieben ist

Gruß

Jogi
 
Original von Jogi
Moin Moin,

ich hab bei mir an der Suzi nur Ochsenaugen eingetragen. Die hat ne EZ von 1990 und ich hatte noch nie Probleme. Es gibt wohl vom TÜV Rheinland eine Vorgabe auch bei Moppeds mit nationaler Zulassung Ochsenaugen bei ausreichend breitem Lenker (mein Prüfer wollte min 800 mm haben) Ochsenaugen ohne extra hintere Blinker eingetragen zu kriegen bis EZ 2000, da ab dann das EG Recht greift welches explizit 4 Blinker erfordert.

Argumentation ist: Laut Gesetz dürfen hintere Blinker nicht an bwegelichen Fahrzeugteilen montiert sein (ab EZ 1987). Nun ist aber fraglich, ob der Lenker als bewegliches Fahrzeugteil im Sinne des Gesetzes ausgelegt wird. Mein Prüfer argumentierte, dass der Lenker im Betrieb eine Normlage aufweist und daher nicht als beweglich gilt. Ich habe mir auch die hinteren Blinker austragen lassen, da einige Prüfstellen zwar Ochsenaugen eintragen, aber davon ausgehen, dass hinten noch andere Blinker drauf sind. Nur der Eintrag mit Ochsenaugen kann dann mit einer EZ nach 1987 Probleme geben.

Hier hält es aber jede Prüfstelle und Bundesland anders. Bayern is da sowieso völlig anders drauf.

Ich würde mir nie die Beleuchtungsanlage nach EG aufschwatzen lassen! Da brauchste noch ganz andere Dinge die du mit nem älteren Mopped einfach nicht brauchst, z. B.

-Tachobeleuchtung
-Standlicht
-Bremslicht
-rotes Bremslicht
-ich meine auch das eine Fernlichtkontrolle und Blinkkontrollleuchte vorgeschrieben ist

Gruß

Jogi

Ganau das ist das Problem in Deutschland.

- TÜV Rheinland trägt ein
- Polizei in Bayern sagt nene
- Prüfstelle in Bayern (zu der das Mopped geschleppt wird) sagt auch nene.
- Pech gehabt !!


Wie Jogi schon sagte:

Bloß nicht die gesamte Beleuchtungsanlage nach EG eintragen lassen !!
Nur den Blinkerabstand !!

Hab auch kein(e):

- Standlicht
- Fernlichtkontrolle
- Blinkkontrollleuchte
- Kontrolleuchte für Abblendlicht


:wink1: Dirk
 
verkehrstauglich sollte es schon sein. auch wenn ich mich für ochsenaugen endschieden hätte würde ich trotztem blinker hinten anbauen. ist ja schließlich auch für meine sicherheit. fahren schließlich genug gespritzte durch die gegend.

dirkhusa

gebe ich dir voll recht nicht alles was eingetragen wird geht auch bei der rennleitung durch.

ein beispiel ducati 916. 110 phon im brief als fahrgeräusch. trotztem vor ort stillgelegt. und saftige geldstrafe.
 
Original von carbo
hallo. habe mal eine frage zu blinker. habe heute mein rücklicht eingepasst.



jetzt ist mir die idee gekommen. verkleidungs blinker direkt an den höcker zu klatschen. ist das erlaubt oder eher nicht?

Meine Quintessenz aus dem bis hierhin dargestellten §§§§§§-Dschungel: Nicht fragen, Handeln! A%!
 
jo fritz so ist das :D habe aber auch festgestellt das es gar nicht so einfach ist blinker zu finden. endweder zu modern oder zu globig

ALSO WER WAS WEIS FOTOOOS
 
Passt da vielleicht etwas ausm Automobilbereich?
Es gab doch immer wieder Blinker, die auf dem Kotflügel aufgesetzt waren...
 
Hallo,

vielleicht findet sich was bei Teilehändlern für Oldtimer-Autos. Es gibt auch andere Versionen, als die warzenförmigen Traktorblinker. An meiner Verkleidung sind vorn Käferblinker dran (die frühe, schlanke Ausführung; Bild in meiner Galerie). Sind langgezogen stromlinienförmig und sehen recht dynamisch aus.

Fritz.
 
Original von DirkHusa
- TÜV Rheinland trägt ein
- Polizei in Bayern sagt nene
- Prüfstelle in Bayern (zu der das Mopped geschleppt wird) sagt auch nene.
- Pech gehabt !!
Das kann ich mir nicht so recht vorstellen; wenn mir ein Prüfer etwas einträgt, dann ist das für mich rechtens, dass ich damit fahre.
Um das zu begutachten ist er schliesslich da.
Es mag zwar sein, dass mich die Rennleitung deswegen in einem anderen oder auch demselben Bundesland aus dem Verkehr zieht, aber den schwarzen Peter würde ich weitergeben.
Das ist ja wie wenn ich von einer Behörde für ein Gebiet einen Sonderparkausweis kriege und die Politesse lässt mich trotzdem abschleppen.
Klar, dann ist das Kind schon in den Brunnen gefallen und man hat Ärger satt, aber es kann ja nicht sein, dass man sich drum bemüht hat alles ordnungsgemäß von einem "Sachverständigen" prüfen, absegnen und dokumentieren zu lassen, und dann kricht man eine auf die Mütze.
 
Die Verkleidungsblinker aus der Bucht sind wohl dafür ausgelegt, zur Seite zu strahlen, am Kotflügel eines Autos.
Fritzens Blinker haben für Deinen Zweck etwas viel Chromanteil.
Vielleicht findest Du etwas gewölbtes, wenns zu groß ist kannst Du es ja "versenken", so dass sie nur so weit rausschauen, wie Du es haben willst. Wenn es Rundumblinker sind kannst Du ja den Vorderen Teil schwärzen oder mit CFK abdecken...
 
Prima Idee von Ralf; mit Versenken und neuem CFK-Gehäuse braucht es eigentlich nur ein einigermaßen passendes Blinker"glas" und den Grundkörper.
Die Chromkappe bei meinen Käferblinkern ist übrigens abnehmbar, auch bei der neueren, dickeren Version. Diese ließe sich ja wie oben nach Bedarf verkleinern; vor allem bekommt man die Teile noch erschwinglich hinterhergeworfen.
 
Zurück
Oben Unten