Blinker

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Moin!

Zitat:
Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker)
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm
- in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Meine Quelle:
http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

MsJ,
Jörg
 
Moin Moin,

die obige Kennzeichnung ist nach EG. Die alten hatten noch KBQ-Nummern.

Ferner gibt es m. W. eine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge die im Saarland zugelassen worden sind. Diese brauchten erst ab 1963 Blinker.

Gruß

Jogi
 
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