Blinkrelais Ochsenaugen

Matz

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21. Jan. 2008
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5
Blinkrelais Ochsenaugen>Frage

Habe vorne die Orginalblinker bei meiner 80/7 durch Ochsenaugen ersetzt.Hinten verbleiben die Orginalblinker.
Da die Leistung der Ochsenaugenbirnen von den orginal Blinkerbirnen abweichen sehe ich 2 Alternativen:

Widerstand parallel zu den Ochsenaugen schalten oder
neues Blinkrelais montieren.

Was ist sinnvoll.Wenn neues Blinkrelais,welches muß es sein?

Ich würde mich über Lösungen freuen.
Vielen Dank im vorraus
Matz
 
Moin Matz,

mit Widerständen würd ich garnicht anfangen, zuviel Gefrickel. Steck Dir einfach ein lastunabhängiges Blinkrelais rein, und gut is. Kostet ein paar Euro und ist bei allen großen Zubehörläden zu bekommen.Einziger Nachteil: du merkst beim Blinken nicht mehr, ob ein Lämpchen kaputt ist... :D
 
Hallo Matz

Bei der /7 ist je nach Baujahr ein elektronisches Blinkrelais mit Timer verbaut.

Da sind 4 Bauteile drin,
-Widerstand
- Kondensator
- Timer IC
- Relais

Die Blinkfrequenz ist durch den Widerstand und den Kondensator gegeben. (RC Glied) Wenn du da einen anderen Widerstand einlötest änderst du die Blinkfrequenz. Einfach mal probieren, bei mir war der halbe Widerstandswert der Richtige.


Ich habe leider kein Foto, ich werde auch die Elektro-Perücke nicht aus der Lampe puhlen :D. Das letze mal habe ich die mit der Faust wieder reingekloppt, während ein Kollege das Moped festgehalten hat.

Vielleicht hat einer ein Foto.

Edit: für die etwas älteren Blinkrelais der /7 Reihe ist hier eine schöne Beschreibung.
 
Eine weitere Variante hab ich mal in der Datenbank abgelegt. Allerdings dürfte sich die Blinkfrequenz durch vorderseitigen Anbau unter Beibehaltung der hinteren Blinker nicht wesentlich ändern. Der Gesetzgeber sieht eine Frequenz von 1-1,5 Hz vor, also 60-90 Takte/Min.
 
komisch, ich hab mir letztes Jahr ein orschinool BMW-Relais beim Freundlichen gekauft und vorne Rinderaugen und hinten (ich weiß: Sicherheitsfanatiker) Miniblinker mit 6W, und



es funktioniert!!!​
 
Moin Moin,

wenn die hinteren Serienblinker bleiben und vorne "normale" Ochsenaugen drankommen brauchst du nix machen.

Was sind "normale" Ochsenaugen? Entweder die alten Hella-Teile, die haben dann 18-21 W Birnen drin, oder, würde ich empfehlen, nimm die Halogen-Ochsenaugen, die haben 21W und kosten derzeit bei Louis 10 Euro im angebot. Da du mit hinteren Blinkern fährst brachst du auch keine anderen Ochsenaugengläser.

Gruß

Jogi
 
stimmt, die Teile von der Tante Louise hab ich auch dran. Sind einwandfrei und kosten einen Bruchteil der Hellas. Und es gibt sie (für den, ders mag) auch in schwarz.
 
Original von thomas1301
stimmt, die Teile von der Tante Louise hab ich auch dran. Sind einwandfrei und kosten einen Bruchteil der Hellas. Und es gibt sie (für den, ders mag) auch in schwarz.
Ja, und sie haben ein E Nummer, mit der sie ausschließlich als vordere Blinker genehmigt sind und dazu müssen hintere Blinker angebaut sein! :oberl:
Die Hella Blinker haben die alte TP-Nummer und sind damit auch als hintere Blinker nutzbar. Man kann natürlich auch die Halogen OA anbauen und die Hella Gläser dran...das passt.
Oder einfach davon ausgehen, dass es keiner merkt. Mein TÜVler hats bemerkt, der hat nicht mal hingeschaut, er hat nur die Gläser befühlt. Unglaublich!
 
Hallo detlev,
das bedeutet dann im Klartext, dass ich die Hella-Ochsenaugen als alleinige Blinker eingetragen bekomme? (habe nämlich noch einen kleinen "Eintragungsstau" den ich im Frühjahr bewerkstelligen muss :D)

Gruß Steve
 
Ja Steve,

sollte kein Problem sein.
Ich habe hier noch einen alten Hella-Katalog. Im Zweifel können wir das noch mal abchecken. ;)
 
Original von blauweiß57
Hallo detlev,
das bedeutet dann im Klartext, dass ich die Hella-Ochsenaugen als alleinige Blinker eingetragen bekomme? (habe nämlich noch einen kleinen "Eintragungsstau" den ich im Frühjahr bewerkstelligen muss :D)

Gruß Steve

Hallo Steve,
zur Not habe ich noch die original Hella Anbauanweisung für den TÜV.
Bauartgenehmigung: K12749 Nachtrag III v. 22.08.1961
 
Original von detlev
Original von blauweiß57

das bedeutet dann im Klartext, dass ich die Hella-Ochsenaugen als alleinige Blinker eingetragen bekomme?
Jepp, bei der /7 sollte das kein Problem sein.

- Als alleinige Blinker nur vor Baujahr '83 (oder '86, kann aber nachschauen bei Bedarf)
- der Abstand der OA muß größer las 56 cm sein
- die Kröpfung des lenkers muß passen
- Das rückwärtige Glas muß auch ein Prüfzeichen haben (nach vorne Endnummer 11, nach hinten Endnummer 12). Das ist bei den billigen OA meines Wissens nur beim Hein der Fall, und natürlich bei Hella.
 
Moin Matz

@ MKM900
zur Not habe ich noch die original Hella Anbauanweisung für den TÜV. Bauartgenehmigung: K12749 Nachtrag III v. 22.08.1961
Liegt hier bereits in der Datenbank. Ochsenaugen von Hella ;;-)

Ich habe an meiner 100/7 (K100 Gabel, Superbike Lenker von LSL) auch Ochsenaugen von Hella dran.
Ohne irgendwelche Zusatzblinker für hinten. Ist so eingetragen.
Brief liegt auch in der Datenbank
 
-Zitat Luse Das rückwärtige Glas muß auch ein Prüfzeichen haben (nach vorne Endnummer 11, nach hinten Endnummer 12). Das ist bei den billigen OA meines Wissens nur beim Hein der Fall, und natürlich bei Hella.[/quote]

Hallo Thomas das ist so nicht ganz richtig auf den Gläsern muß die Nr.12749 drauf sein wenn die Blinker alleine nur vorne verbaut werden sollen das mit der 11/12 ist nur in verbindung mit den hinteren (ps die Gläser gibt es zum nachrüsten auch bei Polo)
 
Zu den Ochsenaugen:
Kommt auf das EZ-Datum an:

Fahrtrichtungsanzeiger (Blinker):

- vorgeschrieben, nach StVZO ab EZ 1.1.62
- Anzahl: 4
- Kennzeichnung vorn: 1, 1a, 1b, 11
- Kennzeichnung hinten: 2a, 2b, 12
- in der Breite (min.):
nach EG vorn 240mm, hinten 180 mm nach StVZO vorn 340 mm, hinten 240 mm
Blinkleuchten an den Lenkerenden (”Ochsenaugen”) zueinander 560 mm - in der Höhe: 350 - 1200 mm
- Einschaltkontrolle nach EG vorgeschrieben, optisch oder akustisch oder beides, nach StVZO zulässig
- “Ochsenaugen” bei EZ ab 1.1.87 nur i.V.m. zusätzlichen hinteren Blinkern zulässig

Das heißt.
- Die alten Hellas gehen ohne hinter Blinker bis EZ 31.12.1986.
- EZ ab 1.1.87 nur mit hinteren egal ob Hella oder die neuen mit 11er bzw. 11er + 12er Kennzeichnung.
- Es gibt noch neuere mit 11er + 12er Kennzeichnung aber auch die alleine nur vor EZ vor 1.1.87

Egal was der TÜV einträgt.

Eingetragen werden müssen die EG gekennzeichneten übrigens nicht.
Die Hella's schon.

Gruß
Dirk
 
Original von DirkHusa


Das heißt.
- Die alten Hellas gehen ohne hinter Blinker bis EZ 31.12.1986.
- EZ ab 1.1.87 nur mit hinteren egal ob Hella oder die neuen mit 11er bzw. 11er + 12er Kennzeichnung.
- Es gibt noch neuere mit 11er + 12er Kennzeichnung aber auch die alleine nur vor EZ vor 1.1.87

Egal was der TÜV einträgt.

Eingetragen werden müssen die EG gekennzeichneten übrigens nicht.
Die Hella's schon.

Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

hast du hierfür eine Quelle?

Gruß
Chris
 
Original von chris a.e.
Original von DirkHusa


Das heißt.
- Die alten Hellas gehen ohne hinter Blinker bis EZ 31.12.1986.
- EZ ab 1.1.87 nur mit hinteren egal ob Hella oder die neuen mit 11er bzw. 11er + 12er Kennzeichnung.
- Es gibt noch neuere mit 11er + 12er Kennzeichnung aber auch die alleine nur vor EZ vor 1.1.87

Egal was der TÜV einträgt.

Eingetragen werden müssen die EG gekennzeichneten übrigens nicht.
Die Hella's schon.

Gruß
Dirk

Hallo Dirk,

hast du hierfür eine Quelle?

Gruß
Chris

Klar:

Geregelt in § 54 StVZO;
Rili 93/92/EWG;
ECE-R53

Hier mal ein Überblick, vielleicht auch mal für die Datenbank:
 
Dankeschön!!

Hallo zusammen,

vielen Dank für die schnellen Informationen.Habe mir die Hella Ochsenaugen besorgt und werde sie am Wochende montieren und mal schauen was passiert.
Falls es Probleme macht kenne ich ja nun die Lösungen.

Grüße aus dem stürmigen Norden
Matz
 
Natürlich haben wir § 54 Abs. 4 Nr. 2 auch in der Datenbank (relativ aktuelle Version). Die Ausnahmen finden
sich unter §72 mit Verweis auf ältere Versionen.

Die Basis des Ganzen datiert auf den 01.01.1938 !
Vielleicht liegt es daran, dass man auch solche Sätze findet. mmmm

"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden..."
 
Hallo Dirk,

wichtig ist folgender Absatz:


.... sch.. copy&paste geht nicht.
also der letzte Absatz in 2.4: "Hinweis: Bezüglich der Anbringung.... unterschiedliche Auffassung.... "

d.h. je nach Bundesland (ist eben Ländersache) und TP können "Ochsenaugen" auch an Fahrzeugen nach EZ 01.01.1987 eingetragen werden. In Bayern geht es bis jetzt.

Gruß
Chris
 
Original von manzkem
Natürlich haben wir § 54 Abs. 4 Nr. 2 auch in der Datenbank (relativ aktuelle Version). Die Ausnahmen finden
sich unter §72 mit Verweis auf ältere Versionen.

Die Basis des Ganzen datiert auf den 01.01.1938 !
Vielleicht liegt es daran, dass man auch solche Sätze findet. mmmm

"Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden..."

Hier das ganze Werk mit dem 72er !! :lautlachen1:

Viel Spass. :aetsch:

http://www.stvzo.de/stvzo/inhalt.htm

Dirk :pfeif:
 
Original von chris a.e.
Hallo Dirk,

wichtig ist folgender Absatz:


.... sch.. copy&paste geht nicht.
also der letzte Absatz in 2.4: "Hinweis: Bezüglich der Anbringung.... unterschiedliche Auffassung.... "

d.h. je nach Bundesland (ist eben Ländersache) und TP können "Ochsenaugen" auch an Fahrzeugen nach EZ 01.01.1987 eingetragen werden. In Bayern geht es bis jetzt.

Gruß
Chris

Richtig und die Einragung ist nicht bindend !! :oberl:
Der TÜV in Bayern trägt es Dir ein und in Sachsen stellt dir die Polizei das Krad still weil die Richtlinie Rili 93/92/EWG nicht eingehalten ist.

Beide haben recht und der Depp muß sein Moped schieben. :aetsch:

So ist das mit den Richtlinien.
Sind sind auslegbar.

Dirk :wink1:
 
Moin Moin,

@DirkHusa: Aha. Hab ich noch nicht so erlebt/gehört. Dass ausgerechnet die Bayern das noch eintragen erstaunt mich wo die doch allgemein als scharf gelten.

Bei mir hab ich auf der Suzi (EZ1990) auch nur Lenkerendenblinker. Hab da explizit die seperaten hinteren Blinker austragen lassen. Ich möchten den Bullizisten sehen der sich darüber hinwegsetzt. Es gab sogar mal vom TÜV in NRW ne Dienstanordnung der dies ausdrücklich erlaubt. Der Knackpunkt ist die Formulierung " nach hinten wirkende Blinker dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein". Frage: was ist beweglich was ist fest? Als fest gilt m. E. immer der Rahmen. Also wäre z. B. die Schwinge ein bewegliches Fahrzeugteil. Der Lenker hat im Betreb eine Normlage, daher gilt dieser nach Auffassung des TÜVs als fest, somit dürfen auch am Lenker die nach hinten wirkenden Blinker angebracht werden. Dies gilt nur für national zugelassene Moppeds! Bei EG-Zulassung sind explizit 4 Blinker Vorschrift.

Gruß

Jogi
 
Original von Jogi
Moin Moin,

@DirkHusa: Aha. Hab ich noch nicht so erlebt/gehört. Dass ausgerechnet die Bayern das noch eintragen erstaunt mich wo die doch allgemein als scharf gelten.

Bei mir hab ich auf der Suzi (EZ1990) auch nur Lenkerendenblinker. Hab da explizit die seperaten hinteren Blinker austragen lassen. Ich möchten den Bullizisten sehen der sich darüber hinwegsetzt. Es gab sogar mal vom TÜV in NRW ne Dienstanordnung der dies ausdrücklich erlaubt. Der Knackpunkt ist die Formulierung " nach hinten wirkende Blinker dürfen nicht an beweglichen Fahrzeugteilen angebracht sein". Frage: was ist beweglich was ist fest? Als fest gilt m. E. immer der Rahmen. Also wäre z. B. die Schwinge ein bewegliches Fahrzeugteil. Der Lenker hat im Betreb eine Normlage, daher gilt dieser nach Auffassung des TÜVs als fest, somit dürfen auch am Lenker die nach hinten wirkenden Blinker angebracht werden. Dies gilt nur für national zugelassene Moppeds! Bei EG-Zulassung sind explizit 4 Blinker Vorschrift.

Gruß

Jogi

Das mit den Bayern ist von @chris a.e.

Wenn' s Dir der TÜV einträgt ist doch OK.

Nur wenn Dir einer bei einer 90er EZ hinten reichkracht und sagt "Binker nicht gesehen" was zählt mehr:
- Dienstanweisung eines TÜV's in NRW (der einfach auslegt Lenker = fest mmmm )
- STVZO (für ganz Deutschland bindend)
- Europäische Richtlinie

Das weiß halt keiner und ist reine Spekulation.

Es fahren ne Menge Chopper rum mit EZ nach 87 und nur mit Lenkerendenblinker.
Aber auch mit zu lauten und sogar eingetragenen Schalldämpfern. :pfeif:

Dirk :fuenfe:
 
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