Spezielle Nummernbereiche bei den FIN gab es nur für US-Ausführungen.
Wenn jemand bei einer Übersiedlung CH-->DE das Motorrad als Umzugsgut mitgebracht hat, gibt es üblicherweise keine Verzollung.
Soweit ist der Fall bis auf die fehlenden Fahrzeugpapiere nicht ungewöhnlich.
Ich würde mich bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Die machen automatisch die Anfrage beim KBA, um zu klären, dass kein Diebstahl vorliegt.
Hi Michael,
stimmt so nicht ganz.
In den Umzugsgedöns werden fahrbare Untersätze definitiv mit FG-Nummer aufgeführt.
Man muss dann auch ne Vollabnahme haben, auch wenn das Fahrzeug vorher schonmal in D zugelassen war.
Der einzige Weg führt übers KBA, oder eben ans Schweizer ASTRA (Amt für Strassenwesen) in Bern, dort kann anhand der FG-Nummer der letzte Besitzer oder auch die komplette Besitzerhistorie und auch die erforderlichen Papiere angefordert werden.
Denn es wird schon irgendwo vermerkt sein, dass das Mopped mal in der Schweiz war, ausser die/der Schreiber in der Zulassungsstelle oder beim KBA nehmen das nicht so genau.
Dann kann es sein, dass man auch deutsche Ersatzpapiere bekommt, aber eher unwahrscheinlich, weil, wenn es noch nie in D zugelassen war, wäre es ja eine Neuzulassung, das geht imho nicht mehr.
Daher besser in Bern nachfragen nach Ersatzpapieren.
Hilfreich wäre da natürlich, wenn das letzte amtliche Kennzeichen bekannt wäre, dann ginge das auf dem "kleinen Dienstweg" über die kantonale Zulassungsstelle.
Geht schneller und kost auch nicht soviel.