BMW aus CH zulassen

Xqbrick

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04. Okt. 2010
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Hallo,

ist es möglich eine BMW die keine Papiere mehr hat, und ohne Papiere , also auch ohne Zoll aus der Schweiz importiert wurde, hier in D wieder zuzulassen?
Haben die Schweizer andere VIN als wir, bzw. kann das KBA an der VIN sehen, daß das Motorrad aus der Schweiz stammt.
Es ist aber nicht gestohlen!
Hat hie jemand Erfahrung mit so was?

Gruß Artur
 
Spezielle Nummernbereiche bei den FIN gab es nur für US-Ausführungen.
Wenn jemand bei einer Übersiedlung CH-->DE das Motorrad als Umzugsgut mitgebracht hat, gibt es üblicherweise keine Verzollung.
Soweit ist der Fall bis auf die fehlenden Fahrzeugpapiere nicht ungewöhnlich.
Ich würde mich bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Die machen automatisch die Anfrage beim KBA, um zu klären, dass kein Diebstahl vorliegt.
 
Vielen Dank für die Info, das hört sich ja ganz gut an.

Gruß Artur
 
Spezielle Nummernbereiche bei den FIN gab es nur für US-Ausführungen.
Wenn jemand bei einer Übersiedlung CH-->DE das Motorrad als Umzugsgut mitgebracht hat, gibt es üblicherweise keine Verzollung.
Soweit ist der Fall bis auf die fehlenden Fahrzeugpapiere nicht ungewöhnlich.
Ich würde mich bei der zuständigen Zulassungsstelle melden. Die machen automatisch die Anfrage beim KBA, um zu klären, dass kein Diebstahl vorliegt.

Hi Michael,

stimmt so nicht ganz.
In den Umzugsgedöns werden fahrbare Untersätze definitiv mit FG-Nummer aufgeführt.
Man muss dann auch ne Vollabnahme haben, auch wenn das Fahrzeug vorher schonmal in D zugelassen war.
Der einzige Weg führt übers KBA, oder eben ans Schweizer ASTRA (Amt für Strassenwesen) in Bern, dort kann anhand der FG-Nummer der letzte Besitzer oder auch die komplette Besitzerhistorie und auch die erforderlichen Papiere angefordert werden.
Denn es wird schon irgendwo vermerkt sein, dass das Mopped mal in der Schweiz war, ausser die/der Schreiber in der Zulassungsstelle oder beim KBA nehmen das nicht so genau.
Dann kann es sein, dass man auch deutsche Ersatzpapiere bekommt, aber eher unwahrscheinlich, weil, wenn es noch nie in D zugelassen war, wäre es ja eine Neuzulassung, das geht imho nicht mehr.
Daher besser in Bern nachfragen nach Ersatzpapieren.
Hilfreich wäre da natürlich, wenn das letzte amtliche Kennzeichen bekannt wäre, dann ginge das auf dem "kleinen Dienstweg" über die kantonale Zulassungsstelle.
Geht schneller und kost auch nicht soviel.
 
Hallo Artur

Weisst Du denn, wo (in welchem Kanton) das Moped zuletzt zugelassen war? Dann müsste man das beim zuständigen Strassenverkehrsamt anfragen können. Hilfreich wäre ggf. noch wie das letzte Kennzeichen lautete.
Aber ohne Zollpapiere wirst du damit in jedem Fall nochmals beim deutschen Zoll vorfahren und die Mehrwertsteuer entrichten müssen. Ich würde auch versuchen, bei der deutschen Zollverwaltung nachzufragen, ob vielleicht doch schon eine Verzollung stattgefunden hat. Das sollte über die FIN nachprüfbar sein.

Die Zulassung muss dann nicht unbedingt als Neuzulassung stattfinden. Ich bin gerade den Weg andersherum gegangen. Habe ein Gespann (Schweizer Hersteller) mit EZ 1979 in D in die Schweiz geholt. In der Schweiz war das Teil nie eingelöst! Dann erfolgte die Abnahme gemäss den Bedingungen, die am Tag der Erstzulassung in der Schweiz gültig waren.

Gruss
Christoph
 
... meine BMW habe ich 1986 aus der CH nach D importiert.

Am Rahmen - linker Fussrastenausleger- ist eine MOTAG- Plakette angenietet (Einfuhrnr. in die CH).

Ich bin damals mit CH-Nr. nach D zur Zulassungsstelle gefahren und man verlangte folgendes von mir :

1. Bescheinigung vom Zollamt,daß kein Zoll erhoben wird oder, daß der Zoll bezahlt wurde (bekam ich sofort ohne Probleme)

2. Bescheinigung vom Kraftfahrtbundesaqmt (KBA) in Flensburg, daß die Maschine noch nie in D zugelassen war (dauerte 6 !!!!! mmmm Wo mit Anmahnung, weshalb das solange dauere)

3.Schweizer Papiere und Nr.Schild (hatte ich, weil ich vorher in der CH gewohnt hatte und die BMW dort gebraucht gekauft und angemeldet hatte)

Danach Zulassungsstelle /Vollabnahme beim TÜV oder den konkurrierenden techn Abnahmestellen.

Anhand der FG-Nr. und der MOTAG-NR. (s.o.) müssten sich schweizer Papiere beschaffen lassen (was dem D-KFZ-Brief entspricht und die Abmeldung). Damit sollte es in D klappen.

Viel Glück bei dem Papierkrieg. Ist recht nervig :rolleyes:
Martin
 
Legal auf dier Strasse kriegt man sowas eigentlich schnell wieder, sofern nicht in den letzten 7 Jahren beim KBA als gestohlen gemeldet.

Der Eigentumserwerb ohne lückenlosen Eigentumsübergang bis zum letzten eingetragenen Halter ist unmöglich.

Normalerweise kann man von sowas nur alle Teile ausser der Fahrgestellnummer gebrauchen.
 
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