BMW R 80/7 Drosseln 35 kW

denny783

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02. Dez. 2012
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Guten Tag,

am besten stelle ich mich erstmal kurz vor, ich bin 17 Jahre alt und komme aus NRW aus der Region um Mönchengladbach. Meinen Motorradführerschein werde ich voraussichtlich Anfang nächsten Jahres machen. Ich halte schon langsam Ausschau nach möglichen Motorräder und habe ein Auge auf die R 80/7 geworfen.

Nun ist es ja so, dass die R 80/7 50 PS hat, ich aber nach der neuen Führerscheinregelung nur berechtigt wäre Motorräder bis 35 kW/48 PS und 0,2 kW/kg zu bewegen, eine Drosselung wegen 2 PS erscheint meiner Meinung nach etwas schwachsinnig.
So ein Motor verliert mit den Jahren ja etwas an Leistung und die R 80/7 ist auch schon was älter, also könnte es ja durch aus sein das die Leistung um 2 PS gesunken ist.

Nun zu meiner eigentlichen Frage, wäre es möglich eine Leistungsmessung durchzuführen und die tatsächlich gemessene Leistung eintragen zu lassen und somit eine Drosselung zu umgehen?

Danke schon mal im Voraus für Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
 
Hallo Denny,

Zuerst mal herzlich willkommen im Forum %hipp%, mit Deiner Jugend senkst Du das Durchschnittalter um einiges :D. Zu den Deutschen Bestimmungen kann ich Dir leider nichts bedeutendes sagen :nixw:.

Zur R80/7, ja das ist eine feine Maschine. Wie ich das wohl weiß? :pfeif:. Du solltest wissen dass da zwei Ausführungen der R80/7 waren. Eine N mit 50 PS und eine S mit 55 PS. Meine Dame hat 55 PS und das marschiert ganz ordentlich. Die tut nicht viel weniger als die späteren 60 PS Tausender.

Grüße aus Brabant, Ton :wink1:
 
Hallo Denny,
Leistungsverlust ist keine Drosselung.
(Was glaubst du, wie die Hersteller über die 98 PS-Regelung begeistert waren, als das eingeführt wurde, so in den 90er?)

Erst drosseln (z.B. Vergaserbedüsung), dann messen, dann eintragen, so würde ich das anstellen.

Na Gott sei dank muss ich mir da keinen Kopp mehr drum machen :D
Bin doch schon etwas älter :D
Meine 80/7 wartet auch noch auf Wiederbelebung mmmm

Gruß Uwe
 
Hallo Denny,

nach den ganzen Änderungen in diesem Jahr bzgl. Sondereintragungen usw.
solltest du in jedem Fall einen TÜV'ler vorab konsultieren.
Der sollte dir sagen können, was eintragungsfähig ist.

Früher war es möglich mit Hilfe einer Leistungsmessung eine
Leistungsänderung zu belegen. Z. B. Verringerung der Hauptdüse von 135 auf 133 (sollte für 2PS reichen)

Ob das derzeit noch ohne Abgasgutachten geht :nixw:
 
Hi

Ich hab meine 80/7 Bj. 1978 auch am Anfang gedrosselt (das war 2009) ging leider nicht anders.

Die Drossel hab ich sogar noch inkl. papieren usw. Ich komme auch aus NRW falls du in irgenteiner weise Hilfe benötigst sag bescheid.
 
Ob das derzeit noch ohne Abgasgutachten geht :nixw:
Abgasgutachten hängt nur von der Erstzulassung ab, die 80/7 ist von der Grenze weit entfernt. ;)
Ich hab mal bei Alphatechnik geschaut, da gibts zwar Drosseln für die Götterphantasien, aber nix fürs Alteisen.
Ich würd Roberts Angebot annehmen, wenn auch die Drossel wahrscheinlich nur für 34 bzw. 27 PS sein wird, ist ja nicht für ewig ;)
 
Soweit ich weiss, kann man diese Drosselsätze nur für eine Fgst.Nr verwenden.
 
Hi Denny,
ich hab`eben mit meinem TÜV mann telefoniert, eine Leistungsmessung würde der akzeptieren
Gruß, Rolf
 
Danke für die ganzen Antworten :gfreu: ist ja Wahnsinn wie schnell einem hier geholfen wird :wink1:

Hi Denny,
ich hab`eben mit meinem TÜV mann telefoniert, eine Leistungsmessung würde der akzeptieren
Gruß, Rolf

Danke, werd die Woche mal hier beim TÜV vorbeischauen und nachfragen ob sie das auch so akzeptieren würden :P.
 
Dann wird 's doch ganz einfach: vor der Leistungsmessung kleinere Hauptdüsen rein, Leistungsmessung und dann nachher wieder die originalen Hauptdüsen rein :D.

Grüße, Ton :wink1:

Falsch, Ton
erst Eingangsmessung machen und wenn erforderlich anders bedüsen.

@Denny,
wenn dein TÜV nicht mitmachen sollte, schickste mir ne PN...
 
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