BMW R 80/7 mit hinterer Scheibenbremse. Ist das Original?

Das Fahrzeug braucht eh eine Abnahme nach §21, da es ja keine deutschen Papiere gibt. In diesem Zug ist die Bremse mitzuprüfen; sie entspricht ja nicht der Ausrüstung gem. Fahrzeug-BE.
 
Muß die Bremse dann eingetragen werden?
Sie kommt ja aus dem Baukasten des gleichen Modells.


1977 nach dem Studium war der Prüfer 24 Jahre alt. 45 Jahre später prüft der beruflich eher nichts mehr. Für alle anderen ist das eine alte BMW.
 
Zurück
Oben Unten