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Fahrt zum TÜV, bzgl. Eintagungen

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19. Okt. 2015
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718
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Neustadt in Holstein
Moin,
ich möchte Stahlflex, Stummel, zurück verlegte Fussrasten und die Aufrüstung auf 1.000 cc eintagen lassen. Das Krad ist zugelassen und hat TÜV. Für die Umbauten habe ich Teile-Gutachten, der Rest hat ABE's und E-Zeichen.
Kann ich so zum TÜV fahren? Muss ich erst die Versicherung benachrichtigen?
Grüße, Nils
 
Moin,
ich möchte Stahlflex, Stummel, zurück verlegte Fussrasten und die Aufrüstung auf 1.000 cc eintagen lassen. Das Krad ist zugelassen und hat TÜV. Für die Umbauten habe ich Teile-Gutachten, der Rest hat ABE's und E-Zeichen.
Kann ich so zum TÜV fahren? Muss ich erst die Versicherung benachrichtigen?
Grüße, Nils

Hi Nils,
fahre direkt ohne Umwege zum Tüv und mach vorher einen Termin aus.
So mach ich das immer.
Ob das rechtlich bei einem Unfall genug Absicherung ist weiß ich aber nicht.
Ansonsten frag den TÜV vorher, wie du es machen sollst. Eventuell kannst du das Moped auch auf dem Hänger hin transportieren.
Grüße MartinA-GS
 
Ich würde mal bei unseren Freunden und Helfern in grün/blau gekleidet nachfragen. Meines Wissens nach ist das aber mit TÜV Termin möglich. Wie soll man auch anders hinkommen, damit einem das abgenommen wird.
Man darf ja auch ohne Kennzeichen zur Zulassung fahren und das Fahrzeug anmelden. Setzt natürlich TÜV voraus.
In beiden Fällen sollte man der Versicherung Bescheid geben.
 
Hallo Nils, bist doch keine 16 mehr und hast Angst vor der Rennleitung in grün. Außerdem ist das doch keine große Sache zum Eintragen. Drauf auf die Mühle und hin.

Liebe Gruesse Ralf
 
Rauf auf das moped und hin zum Tüv.Der Versicherung kann man nachher auch noch bescheid sagen.

Klaus



Vergiss diesen Rat gleich mal wieder.........
Du fährst ohne Kennzeichen UND Versicherungsschutz.
Gibt nur Probleme.


Warum nicht auf einen Anhänger und damit zum TÜV ?
Kostet Land auf und Land ab nicht die Welt.
Ohne Versicherung auf die Strasse kann Haus und Hof kosten.

Vg Werner
 
Hallo Nils, bist doch keine 16 mehr und hast Angst vor der Rennleitung in grün. Außerdem ist das doch keine große Sache zum Eintragen. Drauf auf die Mühle und hin.

Liebe Gruesse Ralf

Die Rennleitung hier im Norden trägt helles, freundliches Schwarz.

Die Fahrzeuge sind silber/blau.

Grün sind da nur noch die Röhrchen zum Pusten...;)
 
Moin,
ich möchte Stahlflex, Stummel, zurück verlegte Fussrasten und die Aufrüstung auf 1.000 cc eintagen lassen. Das Krad ist zugelassen und hat TÜV. Für die Umbauten habe ich Teile-Gutachten, der Rest hat ABE's und E-Zeichen.
Kann ich so zum TÜV fahren? Muss ich erst die Versicherung benachrichtigen?
Grüße, Nils


Hallo,
Asche auf mein Haupt.....:pfeif:
Habe überlesen, dass das Moped zugelassen ist.
Dann kann man ganz einfach und bequem selber zum TÜV fahren.
Meine Ausführungen bezogen sich auf ein NICHT zugelassenes Moped.
Vg Werner
 
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein:
§ 19 (5) StVZO: Zitat
"(5) Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 oder Absatz 3 Satz 2 erloschen, so darf das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden oder dessen Inbetriebnahme durch den Halter angeordnet oder zugelassen werden. Ausnahmen von Satz 1 sind nur nach Maßgabe der Sätze 3 bis 5 zulässig. Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen."

Also Termin ausmachen (zum Nachweis, dass Du auf der Fahrt dorthin bist) und auf direktem Weg zur Prüfstelle / TÜV fahren, dann kann nichts schief gehen!

Gruß
 
Macht euch nicht so ins Hemd, drauf und ab zum TÜV.

Ich bin meinen Umbau damals erstmal ausführlich gefahren, bevor ich den ganzen Krempel hab eintragen lassen. Hat vorher und nachher keinen interessiert.
Wer weiß denn heute noch, wie so ein Boxer original aussah und was umgebaut ist?

Grüße. Rainer
 
Ist die Betriebserlaubnis nach Absatz 2 Satz 2 erloschen, dürfen nur solche Fahrten durchgeführt werden, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Erlangung einer neuen Betriebserlaubnis stehen. Am Fahrzeug sind die bisherigen Kennzeichen oder rote Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen zu führen."

Also Termin ausmachen (zum Nachweis, dass Du auf der Fahrt dorthin bist) und auf direktem Weg zur Prüfstelle / TÜV fahren, dann kann nichts schief gehen!

Gruß

Hat man mir auf der Messe bei der Dekra auch so erzählt. Meint aber, dass Brief vorhanden und nur die HU für die Neuzulassung fehlt.
Auch sollte man schon eine Versicherung abgeschlossen haben.
 
Hat man mir auf der Messe bei der Dekra auch so erzählt. Meint aber, dass Brief vorhanden und nur die HU für die Neuzulassung fehlt.
Auch sollte man schon eine Versicherung abgeschlossen haben.

Ich verstehe nicht was Du damit meinst -
die Mühle ist doch angemeldete, damit besteht zwangsläufig eine Versicherung und auch Brief und HU sind vorhanden???
 
... Hat vorher und nachher keinen interessiert.
Wer weiß denn heute noch, wie so ein Boxer original aussah und was umgebaut ist?

Grüße. Rainer

Genau die Sprüche interessieren den Staatsanwalt kein bisschen, wenn es zu einem Unfall mit größerem Personenschaden kommt.
Manchmal hilfts schon, den Kopf nicht nur als Hutständer zu gebrauchen.
 
Macht euch nicht so ins Hemd, drauf und ab zum TÜV.

Ich bin meinen Umbau damals erstmal ausführlich gefahren, bevor ich den ganzen Krempel hab eintragen lassen. Hat vorher und nachher keinen interessiert.
Wer weiß denn heute noch, wie so ein Boxer original aussah und was umgebaut ist?


Grüße. Rainer

Mehr Leute als du glaubst, was denkst du wer hier alles mitliest.

Genau die Sprüche interessieren den Staatsanwalt kein bisschen, wenn es zu einem Unfall mit größerem Personenschaden kommt.
Manchmal hilfts schon, den Kopf nicht nur als Hutständer zu gebrauchen.

...und dann wird in aller Öffentlichkeit auch noch der Lautsprecher geschwungen und die Heldentat verkündet :---)
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmal Danke für alle Hinweise.
Einen Termin mache ich sowieso,
die Versicherung frage ich im Vorfeld
bezüglich der Leistungsänderung an.
Grüße, Nils
 
Es hilft auch ein Blick in die Genehmigungspapiere (Teilegutachten und ABE): Da steht in der Regel sinngemäß, dass nach Um- oder Einbau der beschriebenen Teile die Betriebserlaubnis erlischt wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme statt findet.
Das heißt, wenn die Änderungsabnahme unverzüglich stattfindet erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Das betrifft auch Leistungsänderungen. Man kann also getrost zur Abnahme fahren und muss im Bedarfsfall lediglich der Rennleitung glaubhaft versichern, dass man gerade unverzüglich und ohne Umweg auf dem Weg zur Änderungsabnahme ist.
Der Versicherungsschutz wird auch nur dann erlöschen, wenn die technische Änderung unfallursächlich ist und eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt (z. B. Lenker mit Holzklötzen und Spax-Schrauben befestigt).
Zum Melden der Leistungssteigerung braucht die Versicherung einen Nachweis. Dies wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung sein, die die Zulassungsstelle vorher bezugnehmend auf die Änderungsabnahme korrigiert hat.

Hoffe, das hilft weiter

Gruß Klaus
 
Es hilft auch ein Blick in die Genehmigungspapiere (Teilegutachten und ABE): Da steht in der Regel sinngemäß, dass nach Um- oder Einbau der beschriebenen Teile die Betriebserlaubnis erlischt wenn nicht unverzüglich eine Änderungsabnahme statt findet.
Das heißt, wenn die Änderungsabnahme unverzüglich stattfindet erlischt die Betriebserlaubnis nicht. Das betrifft auch Leistungsänderungen. Man kann also getrost zur Abnahme fahren und muss im Bedarfsfall lediglich der Rennleitung glaubhaft versichern, dass man gerade unverzüglich und ohne Umweg auf dem Weg zur Änderungsabnahme ist.
Der Versicherungsschutz wird auch nur dann erlöschen, wenn die technische Änderung unfallursächlich ist und eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt (z. B. Lenker mit Holzklötzen und Spax-Schrauben befestigt).
Zum Melden der Leistungssteigerung braucht die Versicherung einen Nachweis. Dies wird in der Regel die Zulassungsbescheinigung sein, die die Zulassungsstelle vorher bezugnehmend auf die Änderungsabnahme korrigiert hat.

Hoffe, das hilft weiter

Gruß Klaus

Genauso isses.

Liebe Gruesse Ralf
 
Genau die Sprüche interessieren den Staatsanwalt kein bisschen, wenn es zu einem Unfall mit größerem Personenschaden kommt.
Manchmal hilfts schon, den Kopf nicht nur als Hutständer zu gebrauchen.

Gibt es /Hast du ein Beispiel für einen solchen Unfall in der Nachkriegszeit?
 
Moin,

die Änderung muss schon mit de Unfall zu tun haben, damit sich der Staatsanwalt dafür interessiert. Ein nicht zugelassenes LED Rücklicht wird kaum zum Schuldspruch führen, wenn man die Vorfahrt genommen bekommt.

Ohne Kennzeichen darf man nie fahren, wohl aber bestimmte Fahrten mit Kennzeichen ohne Zulassung durchführen. Habe ich erst im Frühjahr 2016 gemacht, nach Vorsprechen bei der Zulassungsstelle und mit deren Zustimmung.

Willy
 
...
Man darf ja auch ohne Kennzeichen zur Zulassung fahren und das Fahrzeug anmelden. Setzt natürlich TÜV voraus.
...

Du darfst ohne Zulassung zur Zulassungstelle fahren, um diese Zulassung zu erlangen. Das geht aber nicht ohne Kennzeichen! Hier ist entweder ein rotes Kennzeichen mit Fahrtenbuch montiert, oder das bisherige und künftige, um eine Identifizierbarkeit des Fahrzeuges jederzeit zu gewährleisten.
 
Gehört jetzt nicht zur Ursprungsfrage aber: Vorsicht mit roten Kennzeichen!
Ich zitiere §16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten:
(...)
(2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.(...)
Das heißt, ein Ausleihen an Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Die Kennzeichen sind nur für betrieblichen Gebrauch!
Das war schon immer so, wurde aber früher nicht verfolgt. Mittlerweile wird das aber von der Polizei kontrolliert.
Ich kenne einen Fall bei dem ein ausgeliehenes Kennzeichen privat zur Überführung benutzt wurde. Nach einer Kontrolle blieb das Fahrzeug mehrere 100 km von zu Hause weg stehen und musste mit dem Fahrzeugtransporter transportiert werden (teuer!). Die Aberkennung des Kennzeichens für den Händler stand zur Diskussion weil die Zuverlässigkeit damit in Frage steht, konnte aber abgebogen werden. Auch der private Nutzer wurde angezeigt. Ich weiss aber nicht, wie hoch die Strafe war.
Nicht bei jeder Werkstatt ist dieser Sachverhalt schon angekommen und manche verleihen die Kennzeichen noch. Das schützt aber nicht den privaten Nutzer!
Wenn man sowas macht sollte man das zumindest wissen und aufpassen, was man bei einer Kontrolle sagt.

Gruß Klaus
 
Mein Bruder hat seine Ausbildung bei einem Autohändler gemacht. Dann hat er scih einen Audi 60 gekauft, und mal mit der roten Nummer aus dem hauseein paar Testfahrten gemacht - und ist prompt erwischt worden. Auto stehen lassen, nach Hause laufen, Autotransporter holen...

Das ist 40 Jahre her.
 
Gehört jetzt nicht zur Ursprungsfrage aber: Vorsicht mit roten Kennzeichen!
Ich zitiere §16 FZV (Fahrzeugzulassungsverordnung), Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten:
(...)
(2) Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 9 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.(...)
Das heißt, ein Ausleihen an Privatpersonen ist nicht vorgesehen. Die Kennzeichen sind nur für betrieblichen Gebrauch!
Das war schon immer so, wurde aber früher nicht verfolgt. Mittlerweile wird das aber von der Polizei kontrolliert.
Ich kenne einen Fall bei dem ein ausgeliehenes Kennzeichen privat zur Überführung benutzt wurde. Nach einer Kontrolle blieb das Fahrzeug mehrere 100 km von zu Hause weg stehen und musste mit dem Fahrzeugtransporter transportiert werden (teuer!). Die Aberkennung des Kennzeichens für den Händler stand zur Diskussion weil die Zuverlässigkeit damit in Frage steht, konnte aber abgebogen werden. Auch der private Nutzer wurde angezeigt. Ich weiss aber nicht, wie hoch die Strafe war.
Nicht bei jeder Werkstatt ist dieser Sachverhalt schon angekommen und manche verleihen die Kennzeichen noch. Das schützt aber nicht den privaten Nutzer!
Wenn man sowas macht sollte man das zumindest wissen und aufpassen, was man bei einer Kontrolle sagt.

Gruß Klaus


Es besteht kein Versicherungsschutz bei der beschriebenen Art von Fahrten, und das gilt auch für die Haftpflichtversicherung! :oberl:

Einem Kfz Betrieb wurde der Versicherungsschutz vollständig versagt, weil ein Autoverkäufer der mit einem nicht zugelassenen Gebrauchtwagen unter Nutzung des roten Kennzeichens nach Hause fuhr einen erheblichen! Personenschaden verursachte. Hier gibt es auch keine Einschränkungen. Der Versicherer ist zwar vorleistungspflichtig, kann aber in voller Höhe regressieren.

Lasst als Privatleute die Finger von den roten Dauerkennzeichen. Für die Betriebe ist das schwierig genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
So fing es an:

Moin,
ich möchte Stahlflex, Stummel, zurück verlegte Fussrasten und die Aufrüstung auf 1.000 cc eintagen lassen. Das Krad ist zugelassen und hat TÜV. Für die Umbauten habe ich Teile-Gutachten, der Rest hat ABE's und E-Zeichen.
Kann ich so zum TÜV fahren? Muss ich erst die Versicherung benachrichtigen?
Grüße, Nils

Jetzt lasst doch mal die Kirche im Dorf. Nicht schon wieder im neuen Jahr anfangen zu streiten.

liebe Grüße Ralf
 
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