falsch/Richtig ?

Und im Saarland bis zur Heimkehr ging der 4er bis 125 ccm.
Wenn man ein Jahr Fahrpraxis auf der 125er bzw. 250er nachweisen konnte , haben einem die Behörden Anfang der 70er dann den FS Klasse 4 in Klasse 1 umgeschrieben.

:fuenfe:

Und so war es bei uns Bayern/Franken auch!
Mein Vater hatte den alten Vierer und durfte bis 250ccm fahren.
Ich habe meinem Vater eine Bestätigung ausgestellt, dass er mit meiner 250ccm Yamaha Fahrpraxis hatte. Daraufhin fürde der alte Vierer in den Einser umgeschrieben.
Der alte Vierer (Traktor und Motorräder bis 250ccm) war auch im alten LKW Führerschein einbezogen. Das Datum wann und ob das geändert wurde, kann ich nicht sagen.

P.S. Die Bestätigung habe ich meinem Vater Mitte/Ende der 80er Jahre des letzten Jahrtausends ( :D ) ausgestellt.
 
:fuenfe:

Und so war es bei uns Bayern/Franken auch!
Mein Vater hatte den alten Vierer und durfte bis 250ccm fahren.
Ich habe meinem Vater eine Bestätigung ausgestellt, dass er mit meiner 250ccm Yamaha Fahrpraxis hatte. Daraufhin fürde der alte Vierer in den Einser umgeschrieben.

P.S. Die Bestätigung habe ich meinem Vater Mitte/Ende der 80er Jahre des letzten Jahrtausends ( :D ) ausgestellt.


Genauso hat´s mein Vater auch gemacht, ca. Mitte der 80er den 4er zum 1er umgeschrieben - ist aber nie Motorrad gefahren, außer in den 50ern eine R 25.
 
:fuenfe:

Und so war es bei uns Bayern/Franken auch!
Mein Vater hatte den alten Vierer und durfte bis 250ccm fahren.
Ich habe meinem Vater eine Bestätigung ausgestellt, dass er mit meiner 250ccm Yamaha Fahrpraxis hatte. Daraufhin fürde der alte Vierer in den Einser umgeschrieben.
Der alte Vierer (Traktor und Motorräder bis 250ccm) war auch im alten LKW Führerschein einbezogen. Das Datum wann und ob das geändert wurde, kann ich nicht sagen.

P.S. Die Bestätigung habe ich meinem Vater Mitte/Ende der 80er Jahre des letzten Jahrtausends ( :D ) ausgestellt.


Sehr gut!

So wird das gemacht!:fuenfe:

Stehen müßte das in der Straßenverkehrsordnung (StVO), bei den Regelungen zu den Führerscheinen, und zwar das Saarland (125 ccm) und den Rest :D Deutschlands (250 ccm) betreffend. Aus dem Bauch so 1958/59 (die einen und die anderen). Also bis wann die 4er, 3er und 2er für mehr als 50 ccm galten.

Gruß!
Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Aus dem Bauch so 1958/59 (die einen und die anderen). Also bis wann die 4er, 3er und 2er für mehr als 50 ccm galten.

Gruß!
Roland
Wie schon an anderer Stelle geschrieben: Bis 1958 galt im damaligen Bundesgebiet die von der Klasse 2 und 3 eingeschlossene Klasse 4 bis 250 ccm.

Bis zum 31.03.1980 erworbene Klassen 2 und 3 schlossen ebenfalls noch die "neue" Klasse 4 (offene 50er) sowie die spätere Klasse 1b (80er und 125er Leichtkrafträder) ein.
Ab 01.04.1980 dann nur noch die Klasse 5 (Mopeds, Mokicks und Roller bis 40 km/h, danach bis 50 km/h, jetzt wieder nur bis 45 km/h).
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo!

Kann mir das jemand bestätigen?

Früher war im LKW-Führerschein der Klasse 2 der Motorradführerschein Klasse 1 ( alle Motorräder ohne PS-Begrenzung und Hubraum ) enthalten.

War das so oder täusche ich mich da?

Gruss BMWfritze

Hallo,das ist definitiv falsch, Klasse 2 für LKW über 7,5t schliest die Klasse 1,Motorräder unbeschränkt nicht ein,woher ich das weiß,ich hab beide und das damals auch so gelernt.Gruss Hans.:oberl:
 
Zurück
Oben Unten