Frage Höchstgeschwindigkeit R 80 RT

Heinzelmann

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Mecklenburg
Welche Höchstgeschwindigkeit ist bei einer R 80 RT Monolever mit 37/ 11 eingetragen ? Es gab ja auch den 32 / 10 Endantrieb
Bevor wieder Fragen kommen : habe den Fahrzeugschein eines NICHT zugelassenen Motorrades verbummelt . Bekomme jetzt nur einen SCHEIN wenn ich HU mache UND das Ding anmelde . Die R 80 gab es ja mit verschiedenen Verkleidungsvarianten und Endantrieben - da denke ich das die Geschwindigkeiten auch verschieden sind .
 
Hallo!
Geschwindigkeitsdiagramme findest du in der DB.

Wenn ein Fahrzeug nicht zugelassen ist, hast du keinen Fahrzeugschein sondern eine Abmeldebescheinigung in der die nächste HU vermerkt ist. Ist die HU fällig oder liegt zurück, musst du vorher zu einer Prüforganisation und HU und ggfs. AU machen, sonst kannst du das Fahrzeug nicht zulassen.
 
Wenn Du heutzutage ein Fahrzeug abmeldest wird der FahrzeugSCHEIN ( auf dem auch die HU vermerkt ist ) ungültig gestempelt . Diesen Fahrzeug SCHEIN hab ich verbummelt . Eigentlich wollte ich nur eine "zweitschrift" dieses (ungültigen ) Fahrzeugscheines ,
Das ist bei uns nicht möglich (sagt die Zulassungsstelle ) = also soll ich eine neue HU machen und das Fahrzeug anmelden = so bekomme ich dann einen NEUEN Fahrzeugschein . Eigentlich wollte ich dieses Motorrad nicht zulassen ( noch nicht ) aber nun komm ich da nicht drum herum :bitte:
 
eine Abmeldebescheinigung
hab ich schon Jahre nicht mehr gesehen ! Gibt den "ungültig" gestempelten Fahrzeugschein und mehr nicht . Den HU Prüfbericht hat man ja .
So - originales Hinterrad wieder eingebaut , dann fahr ich mal zum TÜV und frage ob ich vielleicht zur HU vorstellig werden kann , angeblich haben die ein Datenblatt da .
 
Zuletzt bearbeitet:
Moin,

einen Fahrzeugschein gibt es nicht mehr, das Ding heißt jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 1. Die wird bei Abmeldung entwertet und mitgegeben.
Der Fahrzeugschein wurde bei Abmeldung eingezogen und eine Abmeldebescheinigung mitgegeben.
Auch der Fahrzeugbrief ist Geschichte, es heißt nun Zulassungsbescheinigung 2.

Gruß
Willy
 
Zwischenbericht : TÜV und Dekra sagen : brauche nicht zulassen und neue HU um Ersatzfahrzeugschein zu bekommen . . .
GTÜ sagt er kann keine HU machen weil er keinen Datensatz vom Motorrad hat . . .
Werde wohl doch nach WL fahren müssen , mal sehen wann ich da einen Termin ergattern kann :nixw:

Fröhliche Grüße aus Mc Pomm
 
Jetzt sagt DEKRA - neue HU wird schwierig da Erstzulassung 4 87 . Wahrscheinlich zu alt . Keinen Datensatz. . . Ich glaub ich muss die " in Teilen" verkaufen. . . Oder ich kaufe einen Rahmen mit Brief und Schein. . . 🥴
 
Die Zulassungsstelle wo das Motorrad abgemeldet worden ist hat meiner Zulassungsstelle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung geschickt damit diese mir eine Zweitschrift des Fahrzeugscheines ausstellen können
Meine Zulassungsstelle lehnt das ab . Ich muss zur Abmeldestelle. . . Auch auf die Anfrage wenn diese Jetzt in Stuttgart wäre gab es nur Ablehnung.
 
Hast Du nur eine Zulassungsstelle in der Region?
Wir haben hier einen Verbund, von Cochem-Zell bis Saarland kann man überall sein Fahrzeug zulassen. Waren früher drei Bezirke. Wo man hingeht sollte man weise wählen...
 
Ja habe mehrere, die Oberhoheit hat aber diese Verfahrensweise festgelegt. . . Da müssen die Zweigstellen mitziehen. . .
Schade.
Bei mir war es umgekehrt. Die Zulassungsstelle hat mir die zweite Reifengröße aus dem alten Brief nicht übertragen weil die es nicht besser wussten. Hab bei einer anderen aus dem Verbund angerufen und die hat das dem anderen Dienststellenleiter direkt mal erklärt.

Die am Schalter hatten gar keine Ahnung.
 
. . . sind aber ihrem "Dienstherrn" unterstellt . Was meinst Du was hier bei der DEKRA los ist = die arbeiten gegen ihre Deutschlandweiten eigenen Regeln . . .
 
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