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Gabelreflektoren erforderlich?

Bernd62

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23. Sep. 2012
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Goslar
Moin in die Runde
Würde gern meine Gabelreflektoren gegen Boxer Embleme tauschen, und frage mich,ob die Reflektoren Pflicht sind(TÜV),oder ab ich sie einfach austauschen kann.
Gruß Bernd
 
Gabelreflektoren sind erst ab Euro 4 Pflicht - dies als allgemein Aussage, da ich nicht weiß, welches Fahrzeug Du explizit ansprichst.
 
Ich finde diese Boxer Embleme zwa total Banane, weil Sie nicht mehr individuell sind , hat jeder Zweite und das es nen Boxer ist sieht man ja, aber klar .. bei den alten Maschinen kannst Du die Reflektoren an der Gabel entfernen, ja ;)
 
Da wohl nicht, wobei ich nicht weiß ob sie in der ABE stehen, dann müssten sie vermutlich ausgetragen werden.

Gruß
Willy
 
Hallo,

warum entfernt man solche sicherheitsrelevanten Bauteile?

Wenn man erst einmal vom Bock geholt wurde, weil der von der Seite kommende "Begegner" ganz fasziniert auf das Boxer-Emblem gestarrt hat, ist es zu spät!

Muss ich noch ein Smiley setzen? :D
 
Bei meiner 82er R100 ebenfalls:

„Je Längsseite nur 1 Rückstrahler“

Also einer und nicht null.

Ich käme auch nie auf die Idee, ein solch sicherheitsrelevantes Detail zu entfernen, nur weil es „cooler“ aussehen könnte.

Gruß
Carsten
 
Mit sicherheitsrelevanten Beiträgen stehe ich ja manchmal auf Kriegsfuß aber hier bin ich zunächst in mich, dann in den Keller gegangen denn was die Sichtbarkeit angeht, gibts meiner Ansicht nach keine zwei Meinungen.
Im Keller in der BMW Kiste weilten die beiden Strahler!
(Waren schon ab als die BMW mir noch nicht gehörte)

Ich nahm sie nun an mich und schon sind sie wieder sauber, leider an den Chromteilen etwas rostpickelig aber sie werden noch heute wieder angebaut :bitte:.
Aus 2m Entfernung sehe ich die Pickel eh nicht mehr und wenn ich mal gute Exemplare erwische, tausche ich sie dagegen aus.

Achja, eingetragen sind sie nicht.

Gruß
Willy
 

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Servus zusammen,
sind auch bei meiner R80GS, so wie in Luggis Bildchen, erwähnt.
Ob die Dinger sicherheitsrelevant sind mag ich nicht beurteilen.
Bei der 76 RS ist nichts eingetragen, von mir entfernt, weil komplett vergammelt. Kein TÜV oder Rennleiter hat es bis jetzt bemängelt.

Oder so hier? Muss ja nicht gleich „Boxer“ draufstehen. :D

image.jpg
 
So,

die eher triste Frontpartie mit der schwarzen Gabel hat in meinen Augen ein wenig an Glanz gewonnen, zusätzlich zur besseren Sichtbarkeit für den Querverkehr.

Meinen Dank an den TE der mich auf diese Strahler aufmerksam machte. )(-:

Gruß
Willy
 

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So,

die eher triste Frontpartie mit der schwarzen Gabel hat in meinen Augen ein wenig an Glanz gewonnen, zusätzlich zur besseren Sichtbarkeit für den Querverkehr.

Meinen Dank an den TE der mich auf diese Strahler aufmerksam machte. )(-:

Gruß
Willy
Sehr schön, Willy!

An meiner ehemaligen R80/7 hatte ich diese Reflektoren ebenfalls freiwillig montiert und wurde nie seitlich gerammt.

Gruß
Carsten 🇵🇱
 
... Ob die Dinger sicherheitsrelevant sind mag ich nicht beurteilen.
Bei der 76 RS ist nichts eingetragen, von mir entfernt, weil komplett vergammelt. Kein TÜV oder Rennleiter hat es bis jetzt bemängelt.

Letzteres ist kein Kriterium für die Zulässigkeit der Demontage!

Du kannst selbstverständlich mit Deiner Beurteilung warten, bis Dich das erste Mal ein verträumter Verkehrsteilnehmer auf die Hörner genommen hat.

Diese seitlichen Rückstrahler sind natürlich keine Garantie, dass Obiges nicht passiert. Allerdings verbessern sie die Sichtbarkeit im Dunkeln deutlich.

Ich käme jedenfalls nicht auf die Idee, diese Rückstrahler abzubauen. Ganz davon abgesehen, dass sie bei meinem Motorrad auch im Schein erwähnt werden.

Aber wie immer: Du entscheidest!
 
Genau, Wolfram.

Zusammen mit den gleich großen Reflektoren an meinen Koffern, wenn ich sie denn dran habe, bieten sie im Dunkeln schon ein gutes Stück passiver Sicherheit.

Aber Manchen ist das alles egal, Hauptsache „cool“.

Gruß
Carsten 🇵🇱
 
... Aber Manchen ist das alles egal, Hauptsache „cool“. ...

Hallo Carsten,

nun ja, ich muss hier ja niemanden überzeugen.

Es steht mir auch nicht zu, über Andere und deren Meinung zu urteilen.

Man kann halt in solch einem Fall nur Anregungen und Denkanstöße geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich rede von meiner R 100 GS PD Baujahr 93

Dann schau in Deinem Schein nach - wenn sie dort eingetragen sind, dann wirst Du sie dranlassen müssen. In dem Falle ist das Problem sogar, dass bei einer Demontage die Betriebserlaubnis erlischt. Man empfehlt in solchen Fällen lediglich eine Abdeckung, die im Falle eines Falles dann vor Ort abgenommen werden kann. Wenn der Schupo ein Korinthenkakker ist, kann er Dir die Karre dann zumindest nicht stilllegen.

Und auch, wenn hier viel über Sicherheit rumgesumst wird: wenn es dem TS nicht gefällt, dann ist das einzig und alleine seine Sache. Ich bin zumindest heilfroh, dass der Kasperkram an meiner /7 nicht dranklebt...
 
Hallo,

da wir gerade bei dem Thema sind: kann man aus dem Eintrag im KFZ-Schein - " je Längsseite nur 1 Rückstrahler" - schließen, dass da üblicherweise 2 hingehören?
 
Genau, Wolfram.

Zusammen mit den gleich großen Reflektoren an meinen Koffern, wenn ich sie denn dran habe, bieten sie im Dunkeln schon ein gutes Stück passiver Sicherheit.

Aber Manchen ist das alles egal, Hauptsache „cool“.

Gruß
Carsten 🇵🇱

Aha, wer also nicht allseits reflektierend durch die Gegend fährt, macht auf cool. Tolle Pauschalisierung. :lautlach:

Ich hoffe , du fährst wenigstens sicherheitsrelevant mit Warnweste.
 
Hallo,

ich würde das so interpretieren, dass pro Längsseite nur jeweils 1
Reflektor zulässig ist.

Aber: wenn auf dem Deckel der montierten Koffer auch noch welche sind...
sind die auch (noch) zulässig oder müssen die ab ?

Wenn diesbezüglich aber nix im Schein eingetragen
ist, wie viele sind dann zulässig ?

Gruss

Odin
 
Also "cool" ist schon mal was abweichend von der Masse oder was man an vorgeschriebenen Dingen irgendwie umgehen kann. Seitenstrahler sind Pflicht, also isses cool keine zu haben. Alte Motorräder haben keine, also isses vielleicht cool welche zu haben :gfreu:

Eigentlich sind die Dinger schon lange bei einigen Modellen serienmäßig, die 75/5 hatte sie nicht, die CB750 Four hatte sie von Anfang an. Alles Geschmackssache, soll doch jeder halten wie er will.

Dumm ist nur wenn sie Serie sind oder gar eingetragen und die knallt nachts einer in die Flanke, kann es teuer werden. Sowohl der eigene als auch der Gegnerschaden kann, selbst bei unschuldigem Verhalten, sicherlich angekreidet werden wenn man das Krad mit Strahler gesehen hätte. Braucht nur einen findigen Anwalt und einen sachkundigen Sachverständigen.

Ich finde übrigens eine RT inzwischen cool, weil sie viele nicht mögen und umbauen.

Bei der HU meines Bootstrailer sagte man mir, alle 3m ein Reflektor.


Gruß
Willy
 
Zuletzt bearbeitet:
So,

die eher triste Frontpartie mit der schwarzen Gabel hat in meinen Augen ein wenig an Glanz gewonnen, zusätzlich zur besseren Sichtbarkeit für den Querverkehr.

Meinen Dank an den TE der mich auf diese Strahler aufmerksam machte. )(-:

Gruß
Willy


Hallo Willy,
ich finde die Strahler eigentlich auch nicht wirklich schön, auch wenn sie bei mir zwecks besserer Sichtbarkeit dran bleiben. Aber deine Lösung gefällt mir sehr gut. Ressssschpeckt, wie der Schwabe sagt.

Hans
 
... und frage mich,ob die Reflektoren Pflicht sind(TÜV),oder ab ich sie einfach austauschen kann.
Gruß Bernd

Ab Typzulassung 2016 sind zwei seitliche Rückstrahler verpflichtend.
Davor sind/waren sie zulässig. Da BMW nur einen vorne verbaut hat, ist er als Ausnahme in der Typzulassung enthalten und steht üblicherweise auch in den Fahrzeugpapieren. Wird das entfernt, wäre auch die Berichtigung der Papiere nötig.
 
Durchblick habe ich da nicht wirklich.
Hier dürfte sich die Gesetzeslage auch länderspezifisch wohl einige mal geändert haben. :nixw:

Meine ST hat die Seitenstrahler serienmäßig an der Gabel.
Die Mono von 85 und Para von 95 hatte diese vorne und hinten.

Die hinteren gefielen mir überhaupt nicht und wurden entfernt.
Vor allem an der Mono sahen die riesigen runden Strahler an einer dafür eigenen Halterung hinter dem Kennzeichen furchtbar aus.
Die kamen während des Hausbaues seitlich am Postkasten an der Straße damit ihn keiner überfährt. :D

Die R 1150R hatte serienmäßig weder vorne noch hinten Seitenstrahler.

Aber so weit ich sehe sind bei allen neuen Motorräder beidseitig je ein Seitenstrahler verbaut.
 
Hmm, was ist wenn ich jetzt aber eine andere Gabel verbaue, z.B. in die GS oder G/S eine R100R Showa einbaue?
Dann lass ich diese Gabel eintragen, mit Bremse und allen drumherum.
Somit sollten die Reflektoren aus dem Schein ausgetragen werden?
Nebenbei, an meiner 4Rad Familienkutsche sind auch keine seitl. Reflektoren, kenne ich nur von den US Exportmodellen
:schock:
 
Wenn etwas Pflicht ist, kann man es nicht austragen lassen, egal wie andere Fahrzeuge aussehen.

Gruß
Willy
 
Ab Typzulassung 2016 sind zwei seitliche Rückstrahler verpflichtend.
Davor sind/waren sie zulässig. Da BMW nur einen vorne verbaut hat, ist er als Ausnahme in der Typzulassung enthalten und steht üblicherweise auch in den Fahrzeugpapieren. Wird das entfernt, wäre auch die Berichtigung der Papiere nötig.
Aber die Monolever wie R80 haben original keine Seitenstrahler dran und in der Papieren den Spruch *M.ABE-AUSN.-GEN.: JE LÄNGSSEITE NUR EIN RÜCKSTRAHLER*
Heißt das da darf ich ohne, mit einem oder mit 2 fahren?
 
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