Elmar
Fahrer und Schrauber
Hallo,
ich hoffe, dass es hier passt.
Bei mir steht eine GasGas, Bj. 2005.

Sie ist angemeldet und soll umgemeldet werden.
Im Fz-Schein steht sinngemäß: Mit Ausnahmegenehmigung des RP Karlsruhe, Diebstahlsicherung kann lose mitgeführt werden.
- Die Zulassungsstelle verlangt zur Ummeldung diese Ausnahmegenehmigung
- Diese Ausnahmegenehmigung soll ich im Original mitführen.
- Der Importeur sagt mir, dass er dieses Dokument zusammen mit dem Fahrzeugbrief ausgehändigt hat, es ist keine Kopie vorhanden.
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe vernichtet diese Unterlagen nach 10 Jahren.
- Der Vorbesitzer konnte das Fahrzeug problemlos zulassen, obwohl er diese Ausnahmegenehmigung auch nicht vorweisen konnte.
Was jetzt?
ich hoffe, dass es hier passt.
Bei mir steht eine GasGas, Bj. 2005.

Sie ist angemeldet und soll umgemeldet werden.
Im Fz-Schein steht sinngemäß: Mit Ausnahmegenehmigung des RP Karlsruhe, Diebstahlsicherung kann lose mitgeführt werden.
- Die Zulassungsstelle verlangt zur Ummeldung diese Ausnahmegenehmigung
- Diese Ausnahmegenehmigung soll ich im Original mitführen.
- Der Importeur sagt mir, dass er dieses Dokument zusammen mit dem Fahrzeugbrief ausgehändigt hat, es ist keine Kopie vorhanden.
- Das Regierungspräsidium Karlsruhe vernichtet diese Unterlagen nach 10 Jahren.
- Der Vorbesitzer konnte das Fahrzeug problemlos zulassen, obwohl er diese Ausnahmegenehmigung auch nicht vorweisen konnte.
Was jetzt?