Guzzi Rücklicht - wer kennt das?

heidelbaer

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Hi Kollegen,

ich habe auf der Veterama günstig dieses Rücklicht erstanden. Ich vermute dass es zu einer Guzzi (850T?) gehört haben könnte. Es hat zwei IGM Nummbern, vermutlich ist eine für den Rückstrahler. Das Glas gehört vermutlich andersrum montiert (Rückstrahler oben).

Ich würde es gern auf einer R80/7 mit Behördenbank verbauen. Die hinteren Blinker sollen ab und ein breiterer Lenker mit Ochsenaugen drauf. Der Kotfluegel hinten wird vermutlich umgedreht.

Kennt jemand das Rücklicht? Mit IGM Nummer sollte es kein Problem mit der Eintragung geben oder?

Danke u. Grüße,
Christian
 

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Das Rücklicht wurde bis etwa 1974 an Guzzis ab Werk verbaut. Ich habe das gleiche mit Reflektor oben an meiner V7 Sport, der TÜV hatte nix dagegen.
 
Danke Detlev! Geht ja wieder superschnell hier. Ist IGM das italienische Pendant zur deutschen KBA Nummer? Ich hatte auch ein MZ Licht in der Hand aber da stand gar nichts drauf...
 
Mhm - mein Prüfer scheint mir ein sehr vorsichtiger Mensch und nicht sehr international zu sein :(.

Weiss jemand (oder kann es evtl. sogar belegen) ob dieses Rücklicht in Deutschland serienmässig an einem Motorrad verbaut wurde? Wenn ich mit den IGM Nummern google tauchen Guzzi GT500/GT750 und Ducati 750 als mögliche Kandidaten auf...

Danke u. Grüße,
Christian
 
Das dürfte identisch mit dem sein, das ich hier liegen habe: V7 Sport und 850 GT, IGM 2247 C.2

Guzzi RL1.jpgGuzzi RL2.jpg
 
Danke - das sieht bis auf den Chromring identisch aus. Ist das an einem deutschen Modell serienmäßig verbaut gewesen?

Grüße,
Christian
 
War auch an der V 7 Special dran, aber das hilft wohl alles nicht weiter, alle genannten Guzzen mit diesem Rücklicht wurden, weil es keine ABE gab, per Einzelabnahme nach § 21 StVZO zugelassen.

Gruß
Lars
 
War auch an der V 7 Special dran, aber das hilft wohl alles nicht weiter, alle genannten Guzzen mit diesem Rücklicht wurden, weil es keine ABE gab, per Einzelabnahme nach § 21 StVZO zugelassen.

Gruß
Lars

Tja, es geht hier nicht um die Zulassung einer Guzzi, sondern um die Eintragung eines Rücklichts, das schon, meinetwegen per Einzelabnahme, abgesegnet wurde.

Ich wünsche dem TO jedenfalls viel Erfolg.
 
Eben darum geht es . Und wenn ein Rücklicht im Zuge einer Einzelabnahme, wie bei allen alten Guzzen, abgenommen wurde, so hat es keine bindende oder sonstwie weisende Wikung für die heutige Abnahme.

Zulässig sind nur bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen, gekennzeichnet mit 3-periodiger Wellenlinie ~~~ oder "E" mit Ziffernfolge.

Gruß
Lars
 
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