Heckschaden

moin,

ich klink mich hier mal ein, bin ja schon erwähnt worden und tatsächlich 2-Rad-SV und zwar reiner! Mache nur Motorräder keine Autos. Wir vom BdZS www.BdZS.de sind alle entweder öffentlich bestellte der HWK´s oder der IHK`s und Zweirad-Meister, ist Aufnahmebedingung.

So nach Eigenwerbung ;) zum Thema.

Grundsätzlich hat JEDER bei einem unverschuldeten Unfall das gesetzlich gesicherte Recht
1. eines SV´s der eigenen Wahl. Der von der gegenerischen Versicherung hat erstmal ein Interesse, das sein Arbeitgeber zufrieden ist. Wir haben das Interesse, das unsere Auftraggeber zufrieden sind.
2. eines Anwalts seiner Wahl, bei Bedarf, und dann wenn die gegn. Versicherung Zicken macht. Kann muß aber nicht. Man sollte es nur wissen.

Zum Fall:

offensichtlich beschädigte Teile erneuern, ist klar.
Vermessung des Rahmens und der Schwinge dringend zu empfehlen.

Weil: spätestens beim Verkauf muss ein solcher Schaden angegeben werden, und wer kauft schon ein Moped mit " ja war mal was... hinten.. ist aber nicht vermessen worden, weil der SV sagte, da ist nix... "

Jetzt zahlt die gegenerische Versicherung und später Ihr!

Auf Aussagen wie " ist schon ok, sieht man ja nix.." auch nicht einlassen. Wenn der SV der Meinung ist, kann er das ja auch schriftlich im Gutachten niederlegen. Dann ist er verantwortlich. Möchte er das nicht, dann vermessen. Ein Protokoll macht sich beim Verkauf immer gut.

Zum Reifen möchte ich sagen das nie eine Karkassenbeschädigung ausgeschlossen werden kann. Deshalb wird der bei mir immer mit erneuert.
Bei Weiterverwendung sind Spätfolgen nicht auszuschließen.
Klar ist das im Gutachten ein NFA-Abzug (neu-für-alt) für den Reifen stehen wird, weil der Reifen wurde von Euch benutzt und Euch steht eine Entschädigung zu, wie das Fahrzeug zum unmittelbaren Zeitpunkt vor dem Unfall im Zustand war.
Das kann je nach Laufleistung zwischen 5 und 95% sein, das bestimmt der SV.
Der Gesetzgeber sagt hier klar, das Ihr keinen nutzwerten Vorteil haben sollt.
Da wird leider oft Schindluder getrieben, das zahlen wir dann alle über die Prämien mit.X(

Felge auf Rundlauf prüfen, wenn sie in der Toleranz ist 1mm Seiten- und 2mm Höhenschlag (find ich persönlich zu viel, aber die Weißblauen gebens so vor.. warsch. auch mangels ausreichender Fachkräfte, dies entsprechend nachzentrieren können - bei den Außenkreuzspeichenrädern mein ich, ich krieg das jedenfalls hin und andere auch ;), Langstädtler z.B. ) dann kann sie auch weiterverwendet werden. Speichenspannung prüfen wie schon erwähnt nicht vergessen.

Bei den Hinterachsgetrieben in Einarmschwingen sieht das schon kniffeliger aus. Da sollte die Lagerung schon erneuert werden.

BMW gibt das bei stärkeren Anstößen so vor. Das wäre sonst ein Langzeitschaden, der erst auftritt, wenn niemand dies mehr mit dem Unfall in Verbindung bringt
. Also neues HAG oder neue Lagerung mit kalkulieren lassen.

Noch ne Bemerkung zu den von den Versicherern oft verlangten KV´s:

Wenn sich ne Werkstatt drauf einläßt, selber schuld. Falls bei der Reparatur weitere beschädigte Teile festgestellt werden, ist die Werkstatt in der Haftung! Ist ein SV eingeschaltet macht er ein Gutachtennachtrag oder eine -erweiterung. Kein Problem. 2 zusätzliche Fotos Nachkalkulation und gut. Außerdem haben wir eine Kapitalschadenversicherung, die Werkstatt nicht. Die Versicherungen versuchen hier massiv Kosten auf Kosten der Geschädigten und der Werkstätten zu sparen. Speziell eine ist dafür bekannt und bei Sachverstädigen unbeliebt.

Falls jemand interesse hat hier mal die Seite dazu: http://www.captain-huk.de/

gruß
 
Zuletzt bearbeitet:
super! alsterboxer für deine fachmännische stellungnahme.
die eigene sicherheit muss immer oberste priorität haben, ganz speziell bei 2-rädern!

jetzt muss sich nur noch der geschädigte aufraffen

lg klaus
 
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