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Heckumbau und ABE - Was ist Sache???

Original von Zorro
... die spinnen, die Römer - und nicht nur die ... :schimpf:

@ shanta:
das Heck sieht gut und solide aus. :respekt: - lass es halt eintragen.


Grüß dich Stefan und danke,
ich habe es ja schon vor 3 wochen eintragen lassen (3 Tage nach der Kontrolle), war nur noch nicht bei der zulassungsstelle wg. neuem schein etc. ich bräuchte zur wiedererlangung der BE prinzipiell nur die Papiere rüberfaxen, aber nach dieser Extremposse, die auf keiner rechtlichen Grundlage, sondern nur auf Willkür basiert, geb ich's mir richtig und das zweite Telefonat wird mit Sicherheit mit einem Anwalt stattfinden. Die Verhältnismäßigkeit in dieser Angelegenheit ist einfach völlig aus dem Rahmen geraten und so geht es einfach nicht!

To be continued...
 
hi @ll,
mal nen kurzen zwischenstand zu diesem akt...

mittlerweile und 120€ später ist das kratt wieder legal auf deutschen strassen unterwegs. d.h. das heck hab ich eintragen lassen als verstärktes originalheck mit gepäckbrücke. mit ausstellung der neuen papiere, so ließ die behörde verlauten, sei wieder alles in butter. obwohl an dem heck ja seit der polizeikontrolle und jetzt nix mehr verändert wurde, und der damals festgestellt magel im grunde genommen immer noch besteht - jetzt ist das anscheinend eben ein geduldeter mangel, weil eingetragen, und deshalb kein mangel mehr - ähm, soweit ich das verstanden habe.

naja, auf alle fälle habe ich die sache einem anwalt übergeben, weil jetzt auch noch ein bußgeldbescheid zur anhörung nach hause kam, der laut akte 90€ und 3 punkte wert ist!

eine klage gegen den kreis wegen der vorübergehenden stilllegung bot sich nicht an, da ich die abnahme des hecks schon vorher selbst veranlasst hatte und die ganzen kosten dafür eh von mir zu tragen gewesen wären. bliebe also nur ein haufen stress und ein streitwert von 30€ für diesen bescheid vom kreis übrig. das kann man ja vergessen.

was bleibt, ist jetzt abzuwarten, ob der bußgeldbescheid zurückgenommen wird und wenn nicht, dann geht es eben bis vors gericht und wenn das durch ist, steht noch die dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen polizisten aus, als einziges mir bleibendes mittel, um diesem herren nochmal zu zeigen, was ich von ihm halte.

die gegenseite argumentiert immer noch damit, das auch die änderung eines angeschraubten hecks eine "bauliche änderung am Motorrad" ist, die durch einzelabnahme einzutragen ist, weil es dafür keine abe gibt und weiterhin durch den umbau das kfz nicht mehr seiner ursprünglichen beschreibung der be des herstellers entsprechen würde. so auch die worte eines befreundeten tüvlers des anwaltes. das ist alles andere als das, was ich bisher gehört habe, näömlich dass die eintragung nicht unbedingt notwendig ist.
also entweder haben die alle einen an der waffel oder ich :nixw:

ich sehe mich demnächst schon vor gericht wieder, weil ich nichts verbrochen habe :---)

mal sehen, wie es weitergeht...
 
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